Konzert-Wochenende im Jahr 2025 auf dem Volksfestplatz
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates, 15.05.2024
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Dezember 2021 haben xxx und xxx mitgeteilt, dass sie gerne im Jahr 2023 in den Sommermonaten auf dem Volksfestplatz in Aschaffenburg ein Open-Air-Festival mit dem Arbeitstitel „Mainfestival“ durchführen würden. Für die Durchführung der Veranstaltung wurde im Juli 2022 bereits ein Beschluss des UKVS eingeholt. Aufgrund der ungewissen Nachfragesituation nach der Corona-Krise hat der Veranstalter damals gegenüber der Verwaltung eine begründete Absage erteilt.
Im Januar 2024 kam der Veranstalter EVENTS4YOU erneut auf uns zu. Diesmal plant die GbR an einem Wochenende im August 2025 zwei Konzerte, jeweils eines freitags und eines samstags, auf dem Aschaffenburger Volksfestplatz. Für eines der beiden Konzerte ist bereits der Künstler Andreas Gabalier angefragt.
Den Konzertbesuchern soll das Nilkheimer Flugfeld als Parkfläche angeboten werden. Campingmöglichkeiten sind durch den Veranstalter nicht vorgesehen.
Für die Veranstaltung steht bislang nur ein Grobkonzept, genauere Abstimmungen über Künstler etc. sollen in Absprache mit der Stadtverwaltung erfolgen. Der Veranstalter ist den Kongress- und Touristikbetrieben, nachfolgend KUT genannt, bereits bekannt. Am 12.06.2022 haben sie die Veranstaltung „Night Fever“ in der Stadthalle durchgeführt und bereits im Folgejahr einen neuen Vertrag für eine Veranstaltung in der Stadthalle Aschaffenburg erhalten. Die KUT sieht daher keinen Grund zur Ablehnung.
Mit Beschluss vom 8.3.2017 hat der Umwelt- und Verwaltungssenat festgelegt, dass er über die Verteilung der immissionsschutzrechtlich privilegierten Tage für „seltene Veranstaltungen“ selbst entscheiden will. Reserviert sind grundsätzlich 13 Tage für Volks- und Stadtfest. Von den restlichen Tagen wurden bislang üblicherweise 3 Tage für das „One-Race-Human-Festival“ eingeplant, das letztmalig 2019 stattfand.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Herren Benjamin Schäfer und Frank Herr die Durchführung der beiden Konzerte 2025 zu genehmigen und dafür 2 der privilegierten Tage des ehemaligen „One-Race-Human-Festivals“ zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung bittet um entsprechende Beschlussfassung.
.Beschluss:
I.
- Die Stadt Aschaffenburg sichert EVENTS4YOU, einer GbR bestehend aus xxx zu, an einem noch näher festzulegenden Wochenende (Freitag bis Sonntag) im August 2025 den Volksfestplatz und Flächen für Parkzwecke (z.B. auf der Fläche des ehemaligen Nilkheimer Flugfeldes) für die Durchführung von zwei Konzerten zu vermieten.
- Die Stadt sichert des Weiteren zu, dass zwei der lärmprivilegierten Tage für „seltene Ereignisse“ im Jahr 2025 für die von ihnen beantragten Konzerte reserviert werden.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 18.07.2024 12:06 Uhr