Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Erstellung des Brunnens in der Herstallstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 16.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 11. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 16.09.2024 ö Beschließend 2HFS/11/16/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Viktor Willgerodt Stiftung trat an die Stadt Aschaffenburg heran mit der Intension auf der Herstallstrasse (Ecke Badergasse) einen künstlerisch gestalteten Brunnen zu errichten. 
Hierfür sagt sie die Finanzierung in voller Höhe für die künstlerische Gestaltung zu. 

Daraufhin beschloss der Planungs- und Verkehrssenat in seiner Sitzung vom 21.03.2023 den Grundsatzbeschluss über die Errichtung eines Brunnens auf der Herstallstraße / Ecke Badergasse mit der Erweiterung, einen Trinkbrunnen dort zu errichten und bevollmächtigte die Verwaltung, die Planungsleistungen zu vergeben.
In der nicht öffentlichen Sitzung des Plenums am 08.05.2023 beschloss der Stadtrat die Annahme der Spende des Mäzen des Brunnens für die künstlerische Gestaltung des Brunnens.
Einzelne Summen waren wie folgt aufgeführt:
  1. Gießen der Bronzefiguren                                         40.000 €
Verkleiden des Brunnens mit Sandstein                        55.000 €
  1. Tiefbauarbeiten                                                50.000 €
  2. Planung                                                         10.000 €
  3. Künstlerisches Projekt                                        70.000 €


Die nunmehr bei der Stadt verbleibenden Kosten erhöhen sich von 80.000 € auf 141.000 €, da die Kosten für die Erstellung der Brunnenstube durch aufwendige Verbauarbeiten gestiegen sind und zusätzliche Kosten für die Erstellung eines zusätzlichen Trinkbrunnens entstehen.
Hierfür wird sowohl in der Brunnenstube erweiterte Technik, wie ein weiterer Wasseranschluss benötigt. 
Die Erweiterte Technik kostet 25.000 €, hierbei hat das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft zur Kosteneinsparung bereits die Planungskosten der Haustechnik für die gesamte Brunnen- und Trinkbrunnentechnik bereits in Eigenleistung erbracht (30.000 €).

Kostenzusammenstellung städt. Anteil:

.Beschluss:

I.
  1. Der Haupt- und Finanzsenat nimmt die Kostenberechnung des Amtes für Hochbau- und Gebäudewirtschaft für die Erstellung des Brunnens in der Herstallstraße inkl. separatem Trinkbrunnen in Höhe von 141.000,00 € zur Kenntnis.
  2. Der Haupt- und Finanzsenat beschließt die Erstellung des Brunnens inkl. separatem Trinkbrunnen in der Herstallstraße für den städtischen Anteil in Höhe von ca. 141.000 €. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[ x ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 2

Datenstand vom 05.11.2024 10:04 Uhr