Behandlung des Antrags der FDP vom 21.03.2024 wegen "Entbürokratisierung jetzt"
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.09.2024
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 21.3.2024 hat die FDP-Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung eine Übersicht erstellt, aus der ersichtlich wird, welche städtischen Regelungen über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Es sollen Informationen beigefügt werden, aus den sich der Aufwand der Stadtverwaltung auf der einen Seite und der Aufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen auf der anderen Seite dargestellt werden.
Hierzu ist Folgendes festzustellen:
Jede städtische Rechtsvorschrift bedarf einer gesetzlichen Rechtsgrundlage. Das entsprechende Gesetz gibt den zulässigen Rahmen für die Ausgestaltung der städtischen Rechtsvorschriften vor. Wird dieser Rahmen überschritten, ist die städtische Rechtsvorschrift rechtswidrig. Die Verwaltung geht zurzeit davon aus, dass alle geltenden Rechtsvorschriften sich im vorgegebenen Rahmen bewegen. Normenkontrollanträge gegen städtische Rechtsvorschriften sind nicht anhängig (Ausnahme Normenkontrollanträge gegen Bebauungspläne).
Innerhalb des benannten vorgegebenen Rahmens hat die Stadt als Satzungs- und Verordnungsgeber einen breiten Entscheidungsspielraum. Fast jede Regelung löst mehr oder weniger großen Aufwand bei Bürgerinnen und Bürgern oder Stadtverwaltung aus oder führt zu mehr oder weniger großen Einschränkungen in der privaten oder unternehmerischen Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger. Insofern kann fast jede Rechtsvorschrift der Stadt in mehr oder weniger großem Umfang auf den Prüfstand gestellt werden im Sinne der Antragstellung der FDP. Dabei müssten erneut alle Abwägungsvorgänge durchgeführt werden. Sicherheits- und ordnungsrechtliche Zielsetzungen, umweltrechtliche und ökologische sowie stadtentwicklungstechnische oder soziale Beweggründe müssten erneut dargestellt und abgewogen werden. Die nach dem Antrag gewünschte Darstellung des internen und externen Aufwandes könnte nicht erfolgen. Daten über den Verwaltungsaufwand für einzelne Vorschriften bei Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen gibt es nicht. Auch der verwaltungsaufwand für einzelne Vorgänge wird allenfalls im Rahmen von Stellenbemessungsberechnungen erhoben, dann aber auch nicht „parzellenscharf“ für einzelne Vorschriften.
Die von der FDP-Fraktion gewünschte Ausarbeitung kann daher nicht bzw. nicht mit vertretbarem Aufwand erbracht werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass einzelne Stadträte oder Stadtratsfraktionen bei Bedarf im Wege der Antragstellung die Überprüfung einzelner aus ihrer Sicht unnötig bürokratischer Vorschriften beantragen. Die Verwaltung wird dann hierzu einen Entscheidungsvorschlag erarbeiten. Vor Antragstellung sollte allerdings mit dem zuständigen Fachamt Rücksprache genommen werden und um Erläuterung der Beweggründe für die in Zweifel gezogene Vorschrift gebeten werden um unnötige Beschlussfassungen im Stadtrat zu vermeiden.
Im Zuge der Neufassung und Überarbeitung von städtischen Rechtsvorschriften wird die Verwaltung von sich aus, die Streichung aus ihrer Sicht unnötiger bürokratischer Regelungen vorschlagen.
.Beschluss:
I.
- Im Hinblick auf den hiermit verbundenen Arbeitsaufwand für Stadtrat und Verwaltung sowie die fehlenden Datengrundlagen für den Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung städtischer Rechtsvorschriften unterbleibt die gewünschte generelle Überprüfung des Stadtrechts unter dem Gesichtspunkt des „zusätzlichen bürokratischen Aufwands“.
- Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Überarbeitung städtischer Rechtsvorschriften eine Prüfung dahingehend durchzuführen, ob einzelne Bestimmungen entbehrlich geworden sind.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.11.2024 09:49 Uhr