Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH zum 01.01.2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Werksenates, 10.10.2024
Beratungsreihenfolge
.Beschlussvorschlag
I.
- Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur geplanten Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH, ab dem 01.01.2025 wird zur Kenntnis genommen.
- Die Werkleitung wird ermächtigt, einer für die Gesellschafter der VAB GmbH notwendigen Tarifanpassung der Fahrscheintarife ab dem 01.01.2025 in der Größenordnung von ca. 6,9 % über das gesamte Tarifangebot zuzustimmen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die am 21.12.2016 neu gegründete Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain - VAB GmbH plant eine Anpassung der VAB-Fahrscheintarife zum 01.01.2025. Die Abstimmung über die Höhe der Tarifanpassung wurde in der Gesellschafterversammlung der VAB am 24.07.2024 zwischen den zehn Gesellschaftern verhandelt und unter Gremienvorbehalt beschlossen.
Laut Gesellschaftsvertrag der VAB GmbH sind unter § 10 Abs. (2) die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung sowie die Stimmquoren geregelt. Tarifangelegenheiten sind dementsprechend einstimmig zu beschließen, weswegen die Werkleitung ein Mandat benötigt, um die Interessen der Stadt bzw. der Stadtwerke Aschaffenburg gegenüber den aktuell zehn Gesellschaftern der VAB GmbH vertreten zu können. Mit Neugründung der VAB im Jahr 2016 ging die Zuständigkeit für die Fahrscheintarife per Beschluss auf die VAB GmbH über. Dementsprechend erfolgt die Beantragung der Fahrscheintarife bei der nach dem PBefG § 39 zuständigen Behörde, hier die Regierung von Unterfranken, durch die VAB GmbH.
Die vorgeschlagene Höhe der Tarifanpassung ist das Ergebnis von intensiven und langen Verhandlungsrunden unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Verkehrsverträge und Interessen. Maßgebend sind hier eigenwirtschaftliche und gemeinwirtschaftliche Verkehre sowie Brutto- und Nettoverträge zu nennen.
Der personalintensive Fahrdienst mit über 50 % Personalkosten bezogen auf die Gesamtkosten wird entscheidend von den Tarifabschlüssen der Tarifparteien beeinflusst. Zum Mai diesen Jahres wurden die Stundenlöhne des Fahrpersonals zwischen 15,06 % und 16,74 % angehoben. Eine weitere Anpassung der Lohntarife für das Fahrpersonal ist mit Ablauf des Lohntarifvertrags Nr. 30 zum 31. März 2025 zu erwarten.
Die aktuell erkennbaren Kostensteigerungen für das Jahr 2025 sowie ein Nachholbedarf aus 2024 erfordern eine Anhebung der bestehenden Fahrscheintarife. Nur so ist es den Verkehrsunternehmen möglich, das bestehende Fahrplanangebot sowie die erbrachte Qualität weitgehend aufrecht zu erhalten und sicherzustellen, dass Kürzungen moderat und verträglich ausfallen.
Nach Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde ist die vorgeschlagene Anhebung der Fahrscheintarife um 6,9 % zum 01.01.2025 genehmigungsfähig.
Datenstand vom 26.09.2024 12:12 Uhr