Namensänderung des Agenda21-Beirates in "Nachhaltigkeitsbeirat" sowie daraus resultierende organisatorische Anpassungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 02.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 18. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.12.2024 ö Beschließend 1

.Beschlussvorschlag

I. Gemäß Beschlussempfehlung des Nachhaltigkeitsbeirates vom 24.07.2024 und 13.11.2024:
  1. stimmt der Stadtrat der Namensänderung des Agenda21-Beirats in Nachhaltigkeitsbeirat sowie des Agenda21-Preises in Nachhaltigkeitspreis zu.
  2. verabschiedet der Stadtrat die überarbeitete Satzung des Nachhaltigkeitsbeirates sowie die Richtlinien des Nachhaltigkeitspreises. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat bereits 1995 die Umsetzung einer lokalen Agenda21 in Anlehnung an die 1992 von den Vereinten Nationen verabschiedete Agenda21 beschlossen. Seit Anfang des Jahres 2000 gibt es in Aschaffenburg unter Leitung des Oberbürgermeisters den Agenda21-Beirat, der den Stadtrat in Fragen der Nachhaltigkeit berät, Projekte initiiert oder begleitet. 

Im September 2015 wurde von allen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die Agenda 2030 mit den 17 Nachhaltigkeitszeichen (SDGs) fortgeschrieben. Mit Unterzeichnung der Musterresolution des Deutschen Städtetags „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ hat sich der Stadtrat auch zu dieser Agenda bekannt. 

Der Nachhaltigkeitsprozess wird in Aschaffenburg seit 1995 als fließender Prozess mit immer neuen Impulsen angesehen, folglich sollte sich dies auch im Namen und Satzung des Beirats wiederspiegeln. Mit der Umbenennung in „Nachhaltigkeitsbeirat“ wurden in der Beiratssitzung vom 24.7.2024 der Grundgedanken des ursprünglichen Agenda21 Prozesses aufrechterhalten und ein hoher zeitloser Erkennungswert erreicht. 

Mit der Beschlussempfehlung zur Satzung für den Nachhaltigkeitsbeirat und den Richtlinien des Nachhaltigkeitspreises aus der Sitzung des Nachhaltigkeitsbeirats vom 13.11.2024 wird die Bedeutung der Nachhaltigkeit und deren Pfeiler Ökologie, Ökonomie sowie Sozial/Kultur in Aschaffenburg gestärkt.

Unter neuer Satzung werden geringfügige Anpassung im Nachhaltigkeitsbeirat vorgenommen:

  • Das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz erhält einen Platz im Beirat. Denn nach den organisatorischen Anpassungen der Kommunalverwaltung (Schaffung Stabstelle Klima und Nachhaltigkeit im Büro OB) wurden Koordinator und Beauftrage des Nachhaltigkeitsbeirates aus dem Amt für Umwelt und Verbraucherschutz gezogen. Um die kommunalen Umweltbelange weiterhin abzubilden, wird ein/e Vertreter oder Vertreterin in den Beirat gerufen. 
  • Für eine Organisation/ Institution im Bereich nachhaltige Mobilität wird ein Mitglied berufen. Denn für das SDG 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“ ist eine nachhaltige Mobilität von großer Bedeutung. Bislang war dieses Thema nicht durch eine Nichtregierungsorganisation im Beirat vertreten. 
  • Somit ergeben sich 32 statt wie bislang 30 Mitglieder sowie eine entsprechende Anzahl an stellvertretende Mitglieder des Nachhaltigkeitsbeirats.
  • Die Nichtregierungsorganisationen werden in der Satzung nicht mehr namentlich benannt, sondern sind in Bereiche (z.B. Kirchengemeinschaft, Naturschutz, …) zusammengefasst. Dadurch können Änderungen in der Zusammensetzung innerhalb der Bereiche durch die Stabstelle Klima und Nachhaltigkeit verwaltet werden und müssen nicht durch den Stadtrat beschlossen werden. 
  • Die Organisationen/Institutionen sowie die jeweiligen Vertreter oder Vertreterinnen (jeweils mit Stellvertreter oder Stellvertreterin) der Stadtverwaltung, Fraktionen, Organisationen und Institutionen werden von der Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit angefragt und verwaltet.

Datenstand vom 29.11.2024 14:10 Uhr