Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 24.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 13.03.2025 ö Vorberatend 3
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.03.2025 ö Beschließend 6

.Beschlussvorschlag

I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund von Art. 2, 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und von Art. 7 Abs. 2 und 5 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG) folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Aschaffenburg (Abfallgebührensatzung - AbfGS) vom 18.10.2011, zuletzt geändert am 21.10.2024 (amtlich bekannt gemacht am 31.10.2014) 

§ 1

  1. § 4 Abs. 9 (a) erhält folgenden Wortlaut:

„a) für Abfälle, die thermisch behandelt werden müssen 240,00 € je Tonne“

  1. § 4 Abs. 9 (b) erhält folgenden Wortlaut:

„b) für folgende Abfälle, die ohne thermische Behandlung abgelagert werden können

§ 2

Die Änderungssatzung tritt am 01.04.2025 in Kraft.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Neue gesetzliche Bestimmungen erfordern eine Anpassung des Textes bei den Abfällen, die gefährliche Fasern enthalten (§ 4 Abs.9 (b) unter 3.). Dieser Punkt beinhaltet nun sämtliche Abfälle, die in der Untertagedeponie abgelagert werden müssen. 

Des Weiteren ist eine Erhöhung der Gebühren für verschiedene Abfallsparten notwendig, um gestiegene Entsorgungskosten, strengere Umweltauflagen und die höheren Transportkosten abzudecken.

Aufgrund der aktualisierten Gebührenkalkulation ergeben sich folgende Gebühren:

für Abfälle, die thermisch behandelt werden                                         240,00 € / Tonne

für festgebundene asbesthaltige Abfälle                                                300,00 € / Tonne

für künstliche Mineralfaserabfälle außer den unter 1., 3. und 4.  genannten        640,00 € / Tonne

für Abfälle, die gefährliche Fasern enthalten (Ablage in der Untertagedeponie)        1100,00 € / Tonne

für sonstige inerte Abfälle                                                                173,00 € / Tonne

Die Satzungsänderung soll zum 01.04.2025 wirksam werden.

Datenstand vom 24.03.2025 08:39 Uhr