Der Stadtrat hat am 04.05.2021 im Planungs- und Verkehrssenat beschlossen, für die Sanierungsgebiete der Innenstadt Abschnitte 1 bis 6c ein neues integriertes Stadtentwicklungskonzept aufzustellen.
Hintergrund hierfür ist, dass zum Ende des Jahres 2025 die bestehenden Sanierungsgebiete nach 15 Jahren Laufzeit abgeschlossen und somit aufgehoben werden sollen. Das letzte ISEK zur Innenstadt stammt aus dem Jahr 2010. Gegen Ende der 15 Jahre, in denen einige Projekte zur Sanierung der Innenstadt umgesetzt wurden, zeichnet sich dennoch ab, dass die Ziele aus dem alten ISEK - gerade im Hinblick auf die Barrierefreiheit und die Verkehrsführung in der Innenstadt – noch nicht vollumfänglich umgesetzt werden konnten und daher das ISEK überarbeitet und weiterentwickelt werden musste.
Daher wurde im Frühjahr 2024 das Büro UmbauStadt aus Berlin mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen und der Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) beauftragt.
Im Rahmen der Bestandsaufnahme sowie der Ermittlung der städtebaulichen Missstände im Rahmen einer Stärken-Schwächen-Analyse wurden verschiedene Öffentlichkeitsveranstaltungen zur aktiven Bürgerbeteiligung analog und digital organisiert sowie eine Haushaltsbefragung und Interviews mit wichtigen Akteuren im vorgesehenen Sanierungsgebiet durchgeführt. Die Ergebnisse der einzelnen Beteiligungsschritte sind im Bericht dargestellt.
Der nun ausgearbeitete Entwurf der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Stadtentwicklungskonzept (ISEK) wird vom Planungsbüro in der Sitzung vorgestellt.
Die am Ende des Berichtes aufgezeigten Maßnahmen sind nach den fünf Leitbildern
- Wohnen & soziale Infrastruktur (Innenstadt beleben)
- Grünräume und Erholung (Innenstadt genießen)
- Mobilität und Vernetzung (Innenstadt anbinden)
- Lokale Wirtschaft (Innenstadt erleben)
- Tourismus und Kultur (Innenstadt besuchen) kategorisiert.
Sie gliedern sich in übergeordnete Maßnahmen, die als grundlegende Leitplanken für die städtische Entwicklung dienen, konkrete Einzelmaßnahmen in den Teilräumen Maximiliansviertel, Bahnhofsviertel, Untere Stadt und Obere Stadt sowie in strategische Maßnahmen zur Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes.
Zudem wurden die Maßnahmen mit den Nachhaltigkeitszielen verknüpft, welche sich die Stadt als besonders beachtenswert herausgegriffen hat. Im Bericht werden die Querschnittsthemen dazu dargestellt.
Als Fazit wird im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung (VU) festgestellt, dass weiterhin städtebaulicher Sanierungsbedarf besteht, um die Innenstadt an die aktuellen Anforderungen an zeitgemäße Nutzung, Nachhaltigkeit und der Energieeffizienz anzupassen.
Es wird empfohlen ein Sanierungsgebiet im „vereinfachten Verfahren“ auszuweisen.
Durch dieses „vereinfachte Verfahren“ kommen die Vorschriften über die Erhebung einer sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung nicht zur Anwendung.
Nach Zustimmung durch den Stadtrat können die Bürgerinnen und Bürger über den Berichtsentwurf (VU/ISEK) informiert und ihnen kann Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Dies soll durch Auslegung der Planunterlagen erfolgen. Auch sind die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Nach Durchführung dieser Verfahrensschritte kann die Sanierungssatzung vom Stadtrat erlassen werden.