Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. 1641/3, Gem. Aschaffenburg, Hanauer Straße 4, 63739 Aschaffenburg durch die AB Wohnbau GmbH, BV-Nr.: 20250094


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates, 16.07.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 16.07.2025 ö Beschließend 4

.Beschlussvorschlag

I. Dem Antrag der AB Wohnbau GmbH zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, Hanauer Straße xxx, 63739 Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.

Abweichungen, Auflagen und Sicherheitsleistungen:

  1. Nordöstlich des geplanten Gebäudes fällt, aufgrund des schrägen Grenzverlaufes eine Abstandfläche in Form einer Dreiecksfläche von ca. 1 m² auf das Nachbargrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg. Eine entsprechende Abweichung von den Abstandsflächen wird bewilligt.
 
  1. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind, gem. Freiflächenplan mit 2 Laubbäumen zu bepflanzen, zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten, zu unterhalten und zu pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

  1. Zur Sicherung der Errichtung eines Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Vorhaben
Mit Bauantrag, eingegangen am 09.05.2025 beantragt die Firma AB Wohnbau GmbH die Genehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg in der Hanauer Straße xxx, 63739 Aschaffenburg.
Bei dem im Hinterhof geplanten, winkelförmigen Gebäude handelt es sich um ein dreigeschossiges Gebäude mit Satteldach, bzw. Flachdach. Das Dachgeschoss im Bereich des Satteldaches wird nicht ausgebaut. Das Flachdach wird extensiv begrünt. Das geplante, beidseitig grenzständige Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten schließt etwa höhengleich an die hofseitigen Nachbargebäude Hanauer Straße 6a und Hanauer Straße xxx an und übernimmt jeweils deren Geschossigkeit und Dachform (Satteldach, bzw. Flachdach). Mit der Neubebauung wird das vormals komplett versiegelte Grundstück sowohl im „Vorgartenbereich" als auch im Hof teilentsiegelt. Das geplante Gebäude verfügt über eine Grundfläche von ca. 202 m² und eine Geschossfläche von ca. 572 m².
Bei dem Gebäude ist eine Wohnnutzung mit 6 Wohnungen mit Wohnflächen zwischen 64 m² und 102 m² vorgesehen. Die Gesamtwohnfläche liegt bei ca. 483 m².
Im Innenhof werden 6 PKW-Stellplätze errichtet. Zudem werden insgesamt 26 Fahrradabstellplätze nachgewiesen.
Im rückwärtigen Grundstücksbereich sind 2 Baumpflanzungen und ein ca. 60 m² großer Kinderspielplatz geplant.

II.
Verfahren
Bei vorliegendem Bauantrag handelt es sich um ein Wohnbauvorhaben, über welches im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO zu entscheiden ist und welches der Genehmigungsfiktion, gem. Art. 68 Abs. 2 BayBO unterliegt. 

III.
Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Baulinienplans Nr. 15 für die „Hanauer Straße von der Cunibert- bis zur Kolpingstraße“. Der Baulinienplan setzt eine Straßenbegrenzungslinie und eine Baulinie für das Baugrundstück fest. Weitere Festsetzungen sind nicht vorhanden. Da sich das Baugrundstück in einem „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ und damit im Innenbereich befindet, ist das Vorhaben im Übrigen nach dem „Einfügungsgebot“ des § 34 BauGB zu beurteilen (§ 30 Abs.3 BauGB). 
Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden (§ 34 Abs.1 BauGB). 
Aus der näheren Umgebung leitet sich folgender maßgebende bauliche Rahmen ab:
  • Mischgebiet - MI
  • überbaute Grundfläche: bis ca. 60 % (Baukörper), bis 100 % (versiegelte Fläche)
  • Geschosse: IV + D
  • Vordere Baulinie und Straßenbegrenzungslinie
  • innenliegende Zeilenbebauung, parallel zur Hanauer Straße und parallel zur Maximilianstraße
  • offene, bzw. abweichende Bauweise

Art der baulichen Nutzung 
Die nähere Umgebung ist als Mischgebiet einzustufen. Der geplante Neubau des Mehrfamilienhauses fügt sich nach § 34 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 6 BauNVO hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung (Wohnen) in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Maß der baulichen Nutzung / Überbaubare Fläche
Das geplante dreigeschossige Gebäude schließt westlich an das Nachbargebäude auf Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg (Hanauer Straße xxx) höhengleich und in gleicher Bautiefe mit einem Satteldach an. Auf der Ostseite wird das Gebäude als dreigeschossiger Baukörper mit Flachdach ausgeführt und schließt hier ebenfalls deckungsgleich an das Nachbargebäude auf Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg (Hanauer Straße xxx) an.
Die geplante Grundfläche entspricht den Grundflächen der umliegenden Baukörper, bzw. bleibt deutlich zurück.
Das Grundstück ist im Bestand zu 100 % versiegelt. Im Rahmen der Baumaßnahme werden sowohl die „Vorgartenfläche“, als auch der Innenhof teilentsiegelt. Der Versiegelungsgrad wird künftig auf 82 % reduziert. Der Freiflächenplan sieht Grünflächen, insbesondere im Norden und Osten des Grundstückes mit 2 Baumpflanzungen vor.

Pkw-Stellplätze / Fahrradabstellplätze 
Der Stellplatzbedarf richtet sich nach der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung.

Das Grundstück befindet sich im "Innenstadt-Randbereich" der Stellplatzsatzung, weshalb ein Nachweis für PKW-Stellplätze für Wohngebäude nicht erforderlich ist (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 lit. a GaStAbS). Es werden dennoch im Innenhof 6 PKW-Stellplätze errichtet. 
Für das geplante und bestehende Gebäude werden insgesamt 26 Fahrradabstellplätze nachgewiesen.  Hiervon werden 14 Fahrradabstellplätze im Vorgartenbereich, 4 Fahrradabstellplätze für Besucher und weitere 8 Fahrradabstellplätze im Innenhof geschaffen. 
Gem. § 6 des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) ist jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität auszustatten.

Abstandsflächen
Die Abstandsflächen werden, bis auf eine kleine Teilfläche im nordöstlichen Grundstücksbereich eingehalten. Bedingt durch den schrägen Grundstücksverlauf fällt eine kleine Dreiecksfläche (< 1 m²) als Abstandsfläche auf das Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg (Hanauer Str. xxx). Belichtung, Belüftung und Brandschutz werden nicht berührt. Nachbarliche Belange sind nicht betroffen. Der Nachbar hat dem Bauvorhaben zudem zugestimmt. Die Abweichung kann daher zugelassen werden.

Zufahrt / Erschließung
Die Erschließung ist über die Hanauer Straße gesichert. 

Gestalterische Vorgaben und Begrünung 
Mit der Neubebauung wird das vormals komplett versiegelte Grundstück sowohl im „Vorgartenbereich" als auch im Hof teilentsiegelt.
Das Flachdach des östlich grenzständigen Gebäudes wird extensiv begrünt.
Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind, gem. Freiflächenplan mit 2 Laubbäumen zu bepflanzen, zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten, zu unterhalten und zu pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Kinderspielplatz
Es ist ein Kinderspielplatz mit einer Größe von ca. 60 m² vorgesehen. Zur Sicherung der Herstellung des Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

IV.
Beschlussvorschlag
Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

Datenstand vom 04.07.2025 12:13 Uhr