Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" - Sanierungsgebiet Innenstadt - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2016 und die Fortschreibungsjahre 2017 - 2019
Daten angezeigt aus Sitzung: 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.10.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Stadtrat (Plenum) | 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) | 19.10.2015 | ö | Beschließend | 6 | pl/13/6/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 14.07.2015 wurden die Berichte der Verwaltung zur Gesamtplanung des Mainufers sowie zur Neugestaltung der Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor zur Kenntnis genommen. Dem Entwurf des beauftragten Landschaftsarchitekturbüros zur Neugestaltung der Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor wurde zugestimmt. Die Realisierung soll 2016 erfolgen.
Für diese beschlossene Maßnahme (Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor) hat die Verwaltung einen Förderantrag vorbereitet, um hierfür Mittel aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu erhalten.
Nach Abschluss dieser Maßnahme soll das Mainufer eine weitere Aufwertung erfahren. Hierfür erarbeitet das beauftragte Planungsbüro einen Rahmenplan, der den gesamten Uferbereich zwischen Willigisbrücke, Main, Pompejanumsfelsen, Schlossgarten und Suicardusstraße umfasst. Nach Vorliegen dieser Planung können weitere Realisierungsabschnitte festgelegt werden. Es wird vorgeschlagen, hierfür weitere Mittel in der Bedarfsmittelung einzuplanen.
Die Erneuerung des Kanals sowie das Verlegen einer Fernwärmeleitung haben zur Folge, dass die Oberfläche der Dalbergstraße erneuert werden muss. Die Details sind noch zu klären. Sollte im Jahr 2017 mit der Neugestaltung begonnen werden, ist im Jahr 2016 ein Förderantrag einzureichen.
In der Innenstadt gibt es eine Reihe leerstehender Wohnungen in sanierungsbedürftigen Gebäuden. Die Stadt ist bestrebt, diese Wohnungen wieder einer Nutzung zuzuführen. In einigen Fällen ist es gelungen, mit den Eigentümern Verträge abzuschließen, durch welche diese sich zur Modernisierung des Gebäudes verpflichten. Die Aufwendungen können dann im Rahmen der Einkommensteuer erhöht abgeschrieben werden.
Dieses Instrumentarium soll verstärkt genutzt werden. Hierzu ist es erforderlich, den Eigentümern eine Erstberatung anzubieten. Diese Gespräche können von einem freien Architekten übernommen werden. Es ist geplant, mehrere örtliche Architekturbüros um eine Bewerbung zu bitten, um dann ein geeignetes Büro auswählen zu können. Der Zeitumfang der Erstberatung ist pro Objekt auf ca. 5 Stunden zu beschränken.
Diese Beratung soll zunächst in den Jahren 2016 - 2018 angeboten werden.
Das Projektmanagement soll wie bisher weitergeführt werden. Im Jahr 2016 ist für 2017 und 2018 ein neuer Antrag zu stellen.
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Initiativkreises bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2016 und 2017 ist im Jahr 2016 ein neuer Förderantrag einzureichen. Es ist Vorgabe des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, dass von den Beteiligten im Gebiet 50 % der entstehenden Kosten auf freiwilliger Basis erstattet werden.
.Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen