Neubau einer Produktionshalle auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Leider, Ruhlandstraße xx, durch die Johann Fischer Präzisionswerk GmbH & Co. KG, Aschaffenburg.
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 18.11.2015
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen am 14.04., 16.06. und 29.09.2015 beantragt die Firma Johann Fischer Präzisionswerk GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, den Neubau einer Produktionshalle auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Leider in Aschaffenburg.
Bei dem Baugrundstück handelt es sich um einen Anbau an das bestehende Präzisionswerk. In der Halle werden Präzisionsmessmittel endbearbeitet, zusammengefügt und zum Versand vorbereitet. Die Produktionshalle hat eine Länge von ca. 55,50 m, eine Breite von 18,50 m und ist eingeschossig bei einer maximalen Höhe von 9,50 m.
Nach einer Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 28.05./01.06.2015 liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist deshalb nach § 34 zu beurteilen. Da die Umgebung sowohl mit großflächigem Gewerbe, als auch kleinteiligen Einfamilienhäusern bebaut ist, wird das Baugrundstück bauplanungsrechtlich als „Gemengelage“ bewertet, in das sich das Bauvorhaben einfügt.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
I.
Der Erteilung der Baugenehmigung an die Firma Johann Fischer Präzisionswerk GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, zum Neubau einer Produktionshalle auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Leider, Ruhlandstraße xx in Aschaffenburg wird entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [X]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.01.2016 11:34 Uhr