Anpassung der Berufung der Amtsdauer der Mitglieder des Seniorenbeirates und dessen Satzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.09.2019 ö Beschließend 19PL/12/19/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Der Seniorenbeirat der Stadt Aschaffenburg berät den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Stadtverwaltung in grundsätzlichen Angelegenheiten älterer Mitbürger. Er besteht aktuell aus 32 Mitgliedern, von denen 30 durch den Stadtrat berufen werden. Die Amtsdauer der Mitglieder und Stellvertreter ist gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 Seniorenbeiratssatzung (SBS) aktuell auf 3 Jahre festgelegt.
Da einige Seniorenbeiratsmitglieder auch im Sozialbeirat Mitglied sind, gibt es Überschneidungen, die es notwendig machen, die Wahlperioden der Beiräte anzugleichen. Zudem führten zeitliche Verschiebungen dazu, dass zu verschiedenen Zeitpunkten Sozialbeirat und Seniorenbeirat neu aufgestellt werden mussten. Ein Belassen der kurzen Amtsdauer des Seniorenbeirates von drei Jahren ist aufgrund der nur zweimal stattfindenden jährlichen Sitzungen nicht mehr zeitgemäß.
Eine Anpassung an die Wahlperiode des Stadtrates - wie beim Sozialbeirat - entspräche auch dem Willen des jeweils gewählten neuen Stadtrates, da dieser dann direkt Einfluss auf die Ausgestaltung hat. Dennoch ist ein zeitlicher Puffer bis zur Konstituierung des Stadtrates und bis zur Abstimmung über die neue Zusammensetzung des Seniorenbeirates notwendig, weswegen eine Amtsdauer bis zum 31.05. des jeweiligen Jahres der Stadtratswahl zweckmäßig erscheint.
Es wird daher seitens der Verwaltung empfohlen, die Amtsdauer der Mitglieder und Stellvertreter des Seniorenbeirates von 3 auf 6 Jahre zu verlängern und diese zukünftig für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates bzw. bis zum 31.05. des jeweiligen Jahres der Stadtratswahl zu berufen.

Im Zuge der Angleichung der Amtsdauer des Seniorenbeirates an die des Stadtrates bzw. bis zum 31.05. des jeweiligen Jahres, muss eine Satzung zur Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat erlassen werden, die im vorliegenden Beschlussvorschlag empfohlen wird.


II.

Die aktuelle Amtsperiode des Seniorenbeirates wird aufgrund der Neuregelung und zur Angleichung an die Wahlperiode des Stadtrates mit einem zeitlichen Puffer bis zum 31.05.2020 verlängert, bis dahin wird der neu gewählte Stadtrat nach Vorlage der Verwaltung über die Zusammensetzung entscheiden und einen neuen Seniorenbeirat berufen.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat erlässt die beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Aschaffenburg (Anlage 8).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.11.2019 16:26 Uhr