Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kindergartenplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
Daten angezeigt aus Sitzung: 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.09.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Stadtrat (Plenum) | 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) | 16.09.2019 | ö | Beschließend | 18 | PL/12/18/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Deutsche Immobiliengruppe, City Galerie Aschaffenburg plant, in den Räumen der City Galerie eine Kindertageseinrichtung mit 75 Kindergartenplätzen und 12 Krippenplätzen zu errichten.
Der Bedarf nach Betreuungsplätzen für Krippen- und Kindergartenkinder in der Stadtmitte wird in den nächsten Jahren weiter ansteigen. Mit dieser Kindertageseinrichtung kann ein Großteil des erwarteten Bedarfes abgedeckt werden.
.Beschluss:
I. Die Stadt Aschaffenburg erkennt 75 Kindergartenplätze und 12 Krippenplätze in der Stadtmitte als bedarfsnotwendig im Sinne des Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.
Für die Plätze ist die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit Voraussetzung für die staatliche und kommunale Betriebskostenförderung. Sie ist durch Beschluss des Stadtrates festzustellen (Art. 29 i.V.m.
Art. 37 GO).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [X]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [X]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [X]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.11.2019 16:26 Uhr