Städtebauförderung; Sanierungsprogramm „Soziale Stadt" - Bahnhofsquartier, Oberstadt / Mainufer, Ortskern Damm - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2020 und die Fortschreibungsjahre 2021 - 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 21.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 18PL/14/18/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Sanierungsgebiete „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ (SG 9 Innenstadt), „Oberstadt / Mainufer“ (SG 8 Innenstadt) und „Ortskern Damm“ sind in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Für die drei o. g. Bereich ist ein einheitlicher Antrag vorzulegen.

Für das Jahr 2020 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

- Abschnitt 8 - Oberstadt / Mainufer - Schlossufer-Neugestaltung:
Die Neugestaltung des Schlossufers wurde in das Förderprogramm des Bundes „Nationale Projekte des Städtebaus“ aufgenommen. Nicht gefördert werden können in diesem Programm Maßnahmen auf Flächen, die sich im Eigentum des Bundes befinden. Die trifft auf größere Teilflächen entlang des Mainufers zu, die im Eigentum der Bundeswasserstraßenverwaltung stehen. Für deren Neugestaltung können Mittel aus dem bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ eingesetzt werden. Im Einzelnen handelt es sich um folgenden Abschnitte (jeweils Zeitpunkt der Antragstellung):
- 2021: Gestaltung Grünfläche zwischen Suicardusstraße und Main - nördlicher Teil und neuer Bootsanleger Fahrgastschiffe
- 2022: Mainwiese und Zugang Schlossgarten, Verbindung zwischen Aufzug und Main mit weiterer Sitzstufenanlage am Main sowie Gestaltung Grünfläche zwischen Suicardusstraße und Main - südlicher Teil
- 2023: Bereich vor Theoderichstor mit Biergarten
- 2024: Mainwiese westlich Theoderichstor
Voraussichtliche weitere Kosten und Ausführungszeitraum: 2.377.000 € / 2021 - 2025

- Neugestaltung Dalbergstraße zwischen Schloßgasse und Suicardusstraße sowie Rathausgasse mit Maßnahmen zur Barrierefreiheit:
Das in diesem Abschnitt früher eingebaute Porphyr-Kleinpflaster war den Gegebenheiten des Verkehrs nicht gewachsen. Bedingt durch die starke Hanglage und das Befahren auch mit schweren LKW traten starke Pflasterschäden auf, das Material spaltete sich, zudem lösten sich wiederholt Pflastersteine aus dem Verbund. Dies führte dazu, dass vor einigen Jahren im Bereich der Fahrbahn eine Asphaltdecke aufgebracht wurde. Im Zuge der Verlegung einer Fernwärmeleitung wurden sowohl die Fahrbahn als auch der Gehweg nahezu komplett aufgebrochen und sind zu erneuern. Eine Neugestaltung kann nach Abschluss des Diskussionsprozesses über die künftige Verkehrsführung in der Oberstadt und der Baustelle „Rathaus“ erfolgen. Der Abschnitt der Dalbergstraße zwischen Pfaffengasse und Landingstraße befindet sich im Abschnitt 1 des Sanierungsgebietes Innenstadt, welcher in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen ist. Dieser Bereich ist daher gesondert anzumelden und nicht Bestandteil dieser Bedarfsmitteilung.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 350.000 € / 2021

- Abschnitt 9 - Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier - Evaluation:
Die ursprüngliche Sanierungssatzung für das Gebiet „Nördliche Innenstadt“ (die mittlerweile mehrfach geändert wurde) wurde am 24.12.2003 rechtsverbindlich. Diese Stadterneuerungsmaßnahme geht nun ihrem Abschluss entgegen. Die in den verschiedenen Konzepten vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Wesentlichen realisiert. Mit der Beendigung ist im Jahre 2021 - nach Abschluss der Bauarbeiten in der Duccastraße - zu rechnen. Die Ergebnisse sind zu evaluieren. Hierfür soll ein Auftrag an ein externes Büro vergeben werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 30.000 € / 2021

- Ortskern Damm - Umgestaltung Ortskern Damm:
Mittelpunkt des Stadtteils Damm ist der Bereich um die Kirche St. Michael. Dieser umfasst einen Teilbereich der Schillerstraße, die Mittelstraße sowie die Burchardtstraße. Neben Einzelhandelsbetrieben befinden sich hier Dienstleistungseinrichtungen, eine Schule, ein Kindergarten, soziale und gesundheitliche Anlagen sowie Gastronomiebetriebe. Durchschnitten ist die Platzsituation durch die heute noch 4-spurige Schillerstraße. Im Zuge deren Neugestaltung soll auch die 3-eckige Platzsituation wieder erlebbar und der Platz mit den angrenzenden Straßen zu einem attraktiven Ortsmittelpunkt weiterentwickelt werden. Hierfür wird derzeit eine städtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Januar 2020 vorliegen. Auf Basis des Wettbewerbsergebnisses kann dann die Umgestaltung des Ortskerns in mehreren Bauabschnitten realisiert werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 1.000.000 € / 2021 - 2024

- Ortskern Damm - Kinder- und Jugendbildungseinrichtung:
der Verein Michl e. V. plant einen Ausbau seines Freigeländes am Rosenberg („freiRaum Rosenberg“) mit einem Selbstversorgerhaus. Dieses dient Kindern und Jugendlichen im Stadtteil Damm. Die Kosten werden sich auf voraussichtlich 350.000 € belaufen. Die Stadt wird sich um Fördermittel im Programm „Soziale Stadt“ bemühen. Allerdings muss dabei die Einwohnerzahl im Sanierungsgebiet ins Verhältnis gestellt werden zur Gesamteinwohnerzahl im Stadtteil Damm. Damit ergeben sich möglicherweise förderfähige Kosten in Höhe von ca. 100.000 €
Voraussichtliche (förderfähige) Kosten und Ausführungszeitraum: 100.000 € / 2020 - 2021

- Allgemein - Quartiersmanagement:
Aktuell gibt es einen Quartiersmanager für die Gebiete „Ortskern Damm“ und „Oberstadt / Mainufer“, der hierfür als Teilzeitkraft mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 23,5 Stunden tätig ist. Derzeit wird in Damm die Einrichtung eines Quartiersbüros in der Burchardtstraße vorbereitet. Im Jahr 2020 ist ein neuer Förderantrag für den Zeitraum 2021 -
2022 einzureichen.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 96.000 € / 2021 - 2022


- Allgemeines:

Das Sanierungsprogramm wurde in den Grundzügen bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2021 durchgeführt (Haushaltsjahr 2021), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2020). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die seit dem Jahr 2014 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen sowie über die Verwendungsnachweise bei.

.Beschluss:

I.
Die in der Anlage 8 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - Bahnhofsquartier, Oberstadt / Mainufer, Ortskern Damm - für das Jahr 2020 sowie für die Fortschreibungsjahre 2021 - 2023 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
im Entwurf für den Haushalt 2020 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
die Finanzierung für die Jahre 2021 - 2023 nach den Werten im Jahresantrag 2020 fortzuschreiben.

II. Angaben zu den Kosten:

Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2020 14:31 Uhr