Projekt „Schwammstadt Plus“ Beendigung des Antragsprozesses


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 14.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 14.01.2025 ö Beschließend 5PVS/1/5/25

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im September 2023 wurde eine Projektskizze zur Fördermaßnahme „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel / Projektaufruf 2023 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung eingereicht. Am 05. Juni 2024 wurde diese eingereichte Projektskizze vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ausgewählt.

Zum 30. September 2024 wurde fristgerecht ein erster Entwurf des Zuwendungsantrages mit Zeit- und Kosten-/Finanzierungsplan im Rahmen des mehrstufigen Antragsprozesses eingereicht (siehe Anlagen), welcher in einem persönlichen Koordinierungsgespräch am 6. November 2024 detailliert besprochen wurde. 

Im Zuge der Haushaltsaufstellung 2025 wurden dem Projekt „Schwammstadt Plus“ keine Haushaltsmittel zugewiesen. Trotz der hohen Förderquote von 75% beträgt der Eigenanteil der Stadt rund 1,4 Mio. €. Auf Grund der Festbetragsförderungen von max. 4,3 Mio. € gehen mögliche Kostensteigerungen vollständig zu Lasten der Stadt. Dies stellt im Unterscheid zur anderen Förderprogrammen wie der Städtebauförderung einen zusätzlichen Unsicherheitsfaktor dar.

Ein weiterer Unsicherheitsfaktor ist der feststehende Bewilligungszeitraum von max. vier Kalenderjahren. Eine Projektumsetzung ist in einem solchen engen Zeitrahmen ambitioniert (s. Zeitplan).

Zusätzlich trägt die bundespolitische Situation mit Neuwahlen im Februar 2025 dazu bei, dass der Bundeshaushalt 2025 von einer neuen Bundesregierung erst Mitte 2025 zu erwarten sein wird. Zudem ist unklar, ob das Programm weiter finanziert wird. Auch wenn das Programm weitergeführt wird, fehlen dem ambitionierten Projektzeitplan dann wertvolle Monate in der Umsetzung, da die Erstellung des Zuwendungsbescheides erst mit einem bewilligten Bundeshaushalt 2025 erfolgen kann. Der vierjährige Bewilligungszeitraum mit Ende am 31.12.2028 bliebe jedoch erhalten, da „angebrochene“ Jahre ganz gezählt werden (Kalenderjahre). 

Unter Berücksichtigung dieser widrigen Umstände wurde nach Rücksprache mit dem Oberbürgermeister der Antragsprozess bereits Ende November 2024 angehalten. 

Im folgenden erhalten Sie eine Beschreibung des Projektes, wie es mit Stand des Koordinierungsgespräches vom 6. November 2024 geplant war und nicht mehr umgesetzt werden soll:

Kurzbeschreibung des Vorhabens:
Mit dem Förderprogramm soll der Einstieg in das Schwammstadt-Prinzip erreicht werden. Ausgangslage des Projektes stellt der hohe Bewässerungsbedarf der städtischen Grünstruktur zur Vorbeugung von Hitzeschäden an den Pflanzungen dar. Vor dem Kontext zunehmender sommerlicher Trockenheit durch Ausbleiben von Niederschlägen in den relevanten Monaten soll der Wasserbedarf von jährlich ca. 21.000 qm durch Nutzbarbarmachung von ganzjährig verfügbarem Klärwasser gedeckt werden. Durch den zusätzlichen Bewässerungsbedarf in Aschaffenburg wird das Pilotprojekt als „Schwammstadt Plus“ bezeichnet. Darüber hinaus sollen Maßnahmen im Sinne des Schwammstadt Prinzips umgesetzt werden. Das Vorhaben gliedert sich in zwei Teilprojekte auf.

Teilprojekt „Brauchwasseraufbereitung Kläranlage“:
Durch eine zielgerichtete Erweiterung der städtischen Kläranlage mittels mehrstufiger Abwasser-Aufbereitung soll speziell aufbereitetes Klärwasser als Brauchwassers für die Pflanzenbewässerung (gesamtstädtisch) genutzt werden. Hierdurch wird keine natürliche Wasserressource verbraucht.
Dieses Vorhaben hat einen Pioniercharakter was die Brauchwassernutzung aus Kläranlagen betrifft.
Der genaue Umfang der Brauchwasseraufbereitung und -speicherung ist im wasserrechtlichen Genehmigungs- und weiteren Planungsprozess festzulegen. Dabei werden die Erkenntnisse des Schweinfurter Projektes „Nutzwasser“ aus der Fördermaßnahme "Wassertechnologien: Wiederverwendung" weitere Informationen unter: www.nutzwasser.org ) berücksichtigt.

Teilprojekt „innovative Bewässerung Yorckstraße“:
Die zusätzliche Bewässerung von Stadtbäumen mittels Brauchwasser soll in einem Reallabor getestet werden. Hier sollen für einen weitreichenden Einsatz in der gesamten Stadt verschiedene Systeme getestet werden. Als geeignetes Reallabor wurde die Yorckstraße bestimmt. In die Bestandsstruktur sollen bis zu 20 standortgerechte Laubbäume gepflanzt werden und durch verschiedene Ausführungsarten unterschiedliche Konzepte erproben: 
  • Urbane Baumstandorttypen mit versiegelter Baumscheibe und umfassender Bewässerungs-technik im Untergrund; mit und ohne zusätzlicher Bewässerung aus Brauchwasser.
  • Suburbane Baumstandorttypen mit unversiegelter und bepflanzter Baumscheibe und natürlichen Wasserrückhaltesystemen; mit und ohne zusätzlicher Bewässerung aus Brauchwasser.
  • Auf den vier unterschiedlichen Standorttypen sollen unterschiedliche Baumarten entsprechend der bereits vom Gartenamt Aschaffenburg ausgearbeiteten Liste der Klimabäume gepflanzt werden. 
  • Monitoring zu möglichen Bodenbelastungen durch Rückstände im Brauchwasser und Analyse der Bodenfeuchte und des Saftflusses je nach Standort und Bewässerungstyp.

Zusätzlich zur Anlage der Baumstandorte soll die Yorckstraße in den Randbereichen partiell entsiegelt werden.


Vorläufiger Zeitplan (Stand 30.09.2024):



Vorläufiger Finanzierungsplan (Stand November 2024):

Der vorläufige Finanzierungsplan stellt sich wie folgt dar:

Der kommunale Eigenanteil in Höhe von 25% bzw. in Summe von 1.418.750 Euro verteilt sich dabei auf die Haushaltsjahre 2025 bis 2028.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zum Projekt „Schwammstadt Plus“ zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung sagt zu, die Entscheidung der Fortführung des Projektes in die Haushaltsberatungen 2025 einzubringen. Bis dahin wird auch eine mögliche Umschichtung von Finanzmitteln, beispielsweise aus dem 1000-Bäume-Programm, geprüft. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.03.2025 10:40 Uhr