Fahrradweg an der Mainaschaffer Straße; - Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich vom 04.04.2012


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 06.11.2012

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.11.2012 ö Beschließend 3pvs/11/3/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Anlass

Herr Stadtrat Giegerich beantragt den Radweg zwischen Linkstraße und Kreuzung Mainaschaffer Straße bis zur Hauptstraße in Mainaschaff weiterzuführen und damit die Lücke der Radverkehrsführung zu schließen.


2. Sachstand

Bis zur Kreuzung Mainaschaffer Straße sind in der Linkstraße beidseitig Schutzstreifen für den Radverkehr markiert. Ab Beginn des ALDI-Parkplatzes in der Hauptstraße in Mainaschaff ist wieder ein Schutzstreifen markiert. Dazwischen muss sich der Radfahrer in Richtung stadtauswärts in den Kfz-Verkehr auf der Straße einordnen. Stadteinwärts gibt es einen gemeinsamen Fuß- und Radweg, der kurz vor der Aschaff endet. Eine Überleitung auf die Fahrbahn ist nicht vorhanden. Die Radfahrer benutzen daher oft verbotswidrig den Gehweg bis zur Linkstraße. Ab da wird der Radverkehr auf die Straße geführt und muss sich im Straßenverkehr einordnen.

Die Mainaschaffer Straße und die Hauptstraße (Mainaschaff) weisen eine Hauptverbindungsfunktion zwischen Aschaffenburg und Mainaschaff auf. Zusätzlich werden mehrere Einzelhandelsbetriebe von der Hauptstraße erschlossen. Die Abfahrt Strietwald von der B 8 mündet auf die Hauptstraße (Gemarkung Mainaschaff). Der Radfahrer ordnet sich in diesem Abschnitt in den Straßenverkehr ein. Das bedeutet, insbesondere im Ausfahrtsbereich von der B 8 sind keinerlei Maßnahmen zum Schutz des Radfahrers vorgesehen.


3. Maßnahmen

Zur Verbesserung der Situation für den Radfahrer gab es mehrere Ortstermine mit den verantwortlichen Fachämtern der Stadtverwaltung, den Fachämtern und dem Bürgermeister von Mainaschaff, der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises, dem Staatlichen Bauamt sowie der Polizei von Landkreis und Stadt.

Stadteinwärts wurde von allen Stellen empfohlen, ab Ende des gemeinsamen Fuß- und Radweges einen Schutzstreifen mit einer Breite von 1,25 m auf der Fahrbahn zu markieren. Im Bereich der Kreuzung Mainaschaffer Straße - Linkstraße - Mörswiesenstraße ist vor der Ampel eine Aufstellfläche (Länge 3,75 m, Breite 5,20 m) für Radfahrer vorgesehen und ein separates Signal für den Radverkehr vorgesehen.

Stadtauswärts wurden auf mehreren Ortsterminen unterschiedliche Varianten diskutiert.

Erster Vorschlag der Stadtverwaltung war, einen Schutzstreifen ab der Kreuzung Linkstraße bis zum bestehenden Schutzstreifen in der Hauptstraße zu markieren. Da aber aus Sicht der Polizei bei dieser Variante Sicherheitsbedenken gegenüber dem Radfahrer vorgebracht wurden, gab es zunächst eine neue Variante.

Die Radverkehrsführung sollte ab der Kreuzung Linkstraße über die Brücke geführt, ab da von der Straße abgesetzt und über die Ausfahrt B 8 geführt werden (4 m abgesetzt). Der Radverkehr sollte in der Ausfahrt dem Kfz-Verkehr untergeordnet werden. Als begleitende Maßnahmen dazu muss das Brückengeländer an die Außenseite der Brücke versetzt werden, damit der Radweg 1,70 m breit ist und es müsste ein separater Radweg auf Mainaschaffer Gemarkung in den Böschungsbereich der Aschaff gebaut werden.
Bei dieser Variante hatte jedoch die Gemeinde Mainaschaff Bedenken. Sie befürchtete, dass der Radfahrer diese Wegeführung insbesondere in Hauptverkehrszeiten nicht benutzen würde, da er dem ausfahrenden Verkehr von der B 8 untergeordnet wäre, für ihn Wartezeiten entstehen würden und diese Verbindung somit unattraktiv sei. Sie vermutete, dass er sich dann dem Kfz-Verkehr in der Mainaschaffer Straße einordnen und der Radweg nicht genutzt werden würde.

Aus diesem Grund haben sich die Beteiligten auf eine dritte Variante geeinigt, in der der Radverkehr über die Brücke geführt wird und die Fahrbahn in Richtung B 8 um 1,70 m verbreitert wird. So kann ein Schutzstreifen neben der heutigen Fahrbahn geführt und vorfahrtsberechtigt über die Ausfahrt der B 8 geführt werden. Die Furt über die Ausfahrt wird rot eingefärbt und mit Fahrradsymbolen versehen.


4. Ausführung

Die Markierung des Schutzstreifens stadteinwärts, einschließlich dem Umbau des Randbords auf die Fahrbahn und der Aufstellfläche im Kreuzungsbereich mit der Linkstraße erfolgt durch das Tiefbauamt der Stadt in der 22. und 23. KW im Rahmen der Deckensanierung in der Mainaschaffer Straße.

Stadtauswärts erfolgen die Umbauarbeiten ab der Linkstraße bis einschließlich Brücke, d. h. die Verbreiterung der Fahrbahn und der Versatz des Brückengeländers durch das städtische Tiefbauamt. Die Verbreiterung der Fahrbahn und die Markierung des Schutzstreifens über die B 8 erfolgt durch die Gemeinde Mainaschaff.

.Beschluss:

1 Der Bericht der Verwaltung zur Radverkehrssituation in der Mainaschaffer Straße wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Netzlücke des Radverkehrs in der Mainaschaffer Straße stadteinwärts durch Schutzstreifen und stadtauswärts durch eine Kombination von Radweg und Schutzstreifen zu schließen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 15:21 Uhr