Entlastungsstraße Obernau; - Bericht der Verwaltung zur Überprüfung der Lärmschutzanlagen und der möglichen Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h mit Vorstellung der Untersuchungsergebnisse durch das Ing.-Büro Habermehl und Follmann


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 05.03.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.03.2013 ö Beschließend 4pvs/3/4/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates vom 17.01.2012 wurde von der Verwaltung eine Stellungnahme zum Antrag der Bürgerinitiative zur Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Entlastungsstraße auf 50 km/h abgegeben.

Die Verwaltung wurde vom Stadtrat beauftragt
?        im ersten Halbjahr 2012 eine weitere Verkehrszählung an der Entlastungsstraße durchzuführen
?        die installierten Schallschutzwände hinsichtlich ihrer Funktionstüchtigkeit zu prüfen und gegebenenfalls durch den TÜV abnehmen zu lassen
?        auf der Grundlage der Verkehrszählungen und der Funktionsüberprüfung der Schallschutz-wände eine gutachterliche Stellungnahme zu den vorliegenden Schalluntersuchungen aus der Planfeststellung durchführen zu lassen.

Darüber hinaus sollte noch mit der Regierung von Unterfranken eine Abstimmung über die Möglichkeit der Geschwindigkeitsreduzierung von 70 km/h auf 50 km/h erfolgen.

Die in der Zwischenzeit erfolgten Untersuchungen brachten folgende Ergebnisse:

?        Die neuen Verkehrszählungen, die im Juni 2012 durchgeführt wurden, haben im Wesentlichen die Zahlen der vorherigen Zählungen bestätigt. Demgemäß liegen die festgestellten täglichen Verkehrsmengen, wie von der Verwaltung bereits im PVS vom 17.01.2012 ausgeführt, erst bei ca. 60 % der in der Planfeststellung prognostizierten Verkehrsbelastung

?        Überprüfung der Funktionstüchtigkeit und der schalltechnischen Eingangsparameter für die Schallschutzberechnungen aus der Planfeststellung:

Die Verwaltung hat als unabhängigen Gutachter den TÜV-Hessen mit der o. a. Überprüfung beauftragt.
Dieser hat im Gutachten vom 03.09.2012 bestätigt, dass die Eingangsparameter für die schalltechnischen Berechnungen der Planfeststellungen korrekt sind. Zudem bescheinigt der TÜV in seinem Gutachten, dass die gebauten Lärmschutzmaßnahmen als qualitativ hochwertig in der Ausführung zu betrachten sind und keine Undichtigkeiten aufweisen. Sie wurden vertragsgemäß ausgeführt. Die Vermessung der Wandelemente hat ebenfalls eine ordnungsgemäße Ausführung bestätigt.
Aufgrund seiner vorgenommenen Untersuchungen schließt der TÜV in seinem Gutachten aus, dass die eingetretene Lärmbelastung durch die Ortsentlastungsstraße die prognostisch berechnete Lärmbelastung übersteigt. Unter Berücksichtigung des zusätzlich eingebauten, lärmarmen Fahrbahnbelages und der geringeren Verkehrsbelastung kann sogar von einer spürbar niedrigeren Belastung der Anwohner durch den Straßenverkehrs-lärm gegenüber der Prognose ausgegangen werden. „Die Notwendigkeit oder gar ein Anspruch auf eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Schallschutzgründen lässt sich auf der Basis dieser Untersuchungsergebnisse daher nicht herleiten.“

?        Das Ingenieurbüro Habermehl & Follmann, Rodgau, wurde von der Verwaltung beauftragt die o. a. Verkehrserhebung (Juli 2012) durchzuführen und eine Untersuchung hinsichtlich eines möglichen Verlustes der Leistungsfähigkeit der Entlastungsstraße bei Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h durchzuführen. Auf die Ausführungen des Büros Habermehl & Follmann wird Bezug genommen.

Der Sachstandsbericht vom 06.11.2012 kommt zu folgenden Kernaussagen:

Der derzeitige Verkehrsablauf im betrachteten Streckenabschnitt der St 2309 in Obernau
- mit den drei signalisierten Knotenpunkten Maintalstraße, Orffstraße, Tschoepestraße
- und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h an den Einzelknoten / im
  Streckenzug
ist verkehrssicher und leistungsfähig.

Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h führt zu keinen Kapazitätseinbußen an den Einzelknoten.

Im Streckenabschnitt ergeben sich durch die niedrigere Höchstgeschwindigkeit höhere Reisezeiten.

Höhere Verlustzeiten im Streckenabschnitt sind nicht zu erwarten. Die gute Koordinierungs-qualität bleibt weiterhin gewährleistet. Voraussetzung hierfür ist eine Anpassung der koordinierten Steuerung an die geänderten Rahmenbedingungen und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Der Sachstandsbericht wurde zunächst mit dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg diskutiert und dann mit Schreiben des Oberbürgermeisters vom 27.11.2012 an die Regierung von Unterfranken zur Überprüfung und Stellungnahme übersandt.

In der Diskussion mit dem Staatlichen Bauamt zeigte sich, dass nicht alleine die Leistungsfähigkeit für eine sachgerechte Beurteilung maßgebend ist, sondern aus volkswirtschaftlicher Sicht auch die Reiseverlustzeiten einen nicht zu vernachlässigenden Faktor darstellen. Sie summieren sich bei rd. 10.000 kfz/d (im Mittelabschnitt gemessen) auf täglich rd. 130 Stunden.

Unter Berücksichtigung dieser Argumente hat sich als für alle Seiten wohl vertretbarste Lösung der Vorschlag des Staatlichen Bauamtes herauskristallisiert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit soll nur in den Nachtstunden von 70 km/h auf 50 km/h reduziert werden, da in diesem Zeitraum lediglich 800 Kfz betroffen sind und sich somit der tägliche Reisezeitverlust erheblich reduziert.

Mit dieser Maßnahme erwartet die Verwaltung auch eine Erhöhung der Verkehrssicherheit, die sich folgendermaßen begründet:

Derzeit werden die 3 Lichtsignalanlagen an den Knotenpunkten der Entlastungsstraße in den Nachtstunden mit einer „Alles-Rot-Schaltung“ betrieben. Rotlichtverstöße sind hier in den Nacht-stunden nicht auszuschließen. Bei Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h in dieser Schaltphase kann von geringeren Annäherungsgeschwindigkeiten an die Knotenpunkte ausgegangen werden, die dann im Falle eines Rotlichtverstoßes aus der Neben-richtung zu mehr Reaktionszeiten führen.
Die bisherigen Seitenradarmessungen haben ergeben, dass tagsüber die Geschwindigkeiten V85 75 - 80 km/h noch in einem vertretbaren und üblichen Rahmen liegen, diese aber in den Nacht-stunden auf über 90 km/h ansteigen.

Insofern gehen wir davon aus, dass die vorgeschlagene Lösung nicht nur die Geschwindigkeit in den Nachtstunden senkt, sondern damit auch dem Ruhebedürfnis der Bürger noch gerechter wird, als es die Schutzmaßnahmen der Planfeststellung bereits sind.

Gleichzeitig werden durch die Beibehaltung von Tempo 70 im Tages- und Berufsverkehr die der Planfeststellung zugrunde liegenden Ziele zum Bau der Entlastungsstraße für über 90 % der Verkehrsteilnehmer erfüllt.

Dieser Vorschlag wurde mit Schreiben vom 27.11.2012 der Regierung von Unterfranken mitgeteilt. Die Reg. v. Ufr. hat mit Schreiben vom 22.01.2013 ihre Stellungnahme abgegeben. Demgemäß sieht die Regierung keine Möglichkeit, eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit aus lärmschutztechnischen Gründen zu veranlassen, da aufgrund der vorliegenden Zahlen und Berechnungen die Lärmrichtwerte nicht überschritten werden.

Sie sieht im vorliegenden Falle bestenfalls die Möglichkeit über die Erhöhung der Verkehrssicher-heit. Hier liegt die Zuständigkeit nicht bei der Regierung, sondern bei der Stadt Aschaffenburg als Untere Straßenverkehrsbehörde.


Die Verwaltung schlägt deshalb dem Stadtrat vor, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Entlastungsstraße in den Nachtstunden von 70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren.
Gemäß den Anregungen der Regierung von Unterfranken soll noch untersucht werden, ob es für die Nachtstunden sinnvoller ist, anstelle der derzeitigen „Alles-Rot-Schaltung“ eine auf Tempo 50 km/h koordinierte Ampelschaltung zu programmieren, um unnötige Halte zu vermeiden.

Um Zustimmung wird gebeten.

.Beschluss: 1

1. Der Antrag der Fraktion B 90/Die Grünen (Anlage 1) vom 04.03.2013 wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

2. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Überprüfung der Lärmschutzanlagen und der Verkehrsuntersuchung über die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Entlastungsstraße Obernau zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 3

3. Dem Antrag in Anlage 1 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 2, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung:
Damit ist der Antrag abgelehnt.

.Beschluss: 4

4. Aufgrund der Ergebnisse und der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken stimmt der Stadtrat dem Vorschlag der Verwaltung zu, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Entlastungsstraße in den Nachtstunden (22.00 – 06.00 Uhr) von derzeit 70 km/h auf 50 km/h herab zu setzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Maßnahme entsprechend umzusetzen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:22 Uhr