Neugestaltung der Außenanlagen im Sanierungsgebiet Hefner-Alteneck-Viertel (Soziale Stadt) 1. Bauabschnitt beiderseits der Koloseusstraße; - Vorstellung der Planung - Zustimmung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 18.06.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.06.2013 ö Vorberatend 2pvs/6/2/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Hefner-Alteneck-Viertel wurde durch Satzung vom 27.07.2010 förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt. Es wurde in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen.

Eigentümerin nahezu aller Grundstücke im Sanierungsgebiet ist die Stadtbau GmbH. Diese beabsichtigt eine umfassende Sanierung sämtlicher Außenanlagen ihres Bestandes. Hierzu hat sie bereits einen Rahmenplan für das Gesamtgebiet in Auftrag gegeben, aus dem nun einzelne Bereiche planerisch weiterentwickelt und abschnittsweise realisiert werden sollen. Dieser Rahmenplan hat u. a. die thematische Neugestaltung der Grünbereiche sowie die Errichtung einer durchgängigen, weitgehend barrierefreien Fußwegeverbindung zum Inhalt.

Die Stadt Aschaffenburg hat dies zum Anlass genommen, in der Bedarfsmitteilung an die Regierung von Unterfranken für das Sanierungsgebiet „Hefner-Alteneck-Viertel“ für die Jahre 2013 bis 2016 jeweils 300.000 € förderfähige Kosten anzumelden (Beschluss des Plenums vom 22.10.2012). Im Haushaltsplan der Stadt steht im Haushaltsjahr 2013 ein Betrag in Höhe von 300.000 € bereit. Der von der Regierung von Unterfranken bereitgestellte Mittelrahmen der Städtebauförderung für diesen Bereich beträgt 320.000 €.

Als erster Bauabschnitt soll der Bereich beiderseits der Koloseusstraße (Koloseusstr. xx, Liebigstr. xx, Hefner-Alteneck-Str. xx) realisiert werden. Hier stehen keine weiteren Wohnungsmodernisierungen an, so dass nicht zu befürchten ist, dass durch spätere Baumaßnahmen an den Gebäuden die Außenanlagen durch Baufahrzeuge zerstört werden.

Die Planung umfasst auch Grundstücke, die sich im Eigentum der Stadt Aschaffenburg befinden, funktional und gestalterisch aber in das städtebauliche Umfeld integriert sein müssen. Es handelt sich hierbei um die Straßenfläche vor dem Neubau des Quartierzentrums und den Platz im Inneren des Baublocks Hefner-Alteneck-Straße und Liebigstraße. Die schmale Treppenanlage westlich des Anwesens Spessartstr. xx, die sich derzeit auf städtischem Grund befindet, soll auf dem Gelände der Stadtbau GmbH neu entstehen und künftig besser begehbar sein. Die Finanzierung dieser Flächen soll Angelegenheit der Stadt Aschaffenburg sein.

Die Neugestaltung der Flächen im Eigentum der Stadtbau GmbH soll anteilig durch Sanierungsmittel erfolgen. Hierzu kann ein Förderantrag gestellt werden, der in Anlehnung der Prinzipien eines „kommunalen Förderprogramms“ eine beschränkte Förderung dieser Privatflächen ermöglicht.

Nach der Kostenberechnung des Büros Burghammer ist von folgenden Kosten (brutto) auszugehen, wobei zusätzlich die Planungsleistungen berücksichtigt werden, die mit maximal 12 % der Herstellungskosten förderfähig sind:

Abschnitt
Herstellungs-kosten
Planungs-       kosten (12 %)
Summe
1.   Stadtbau - Wohnumfeld
416.534 €
49.984 €
466.518 €
2.1 Stadt - Platz vor Quartierszentrum
27.515 €
3.302 €
30.817 €
2.2 Stadtbau - Treppenanlage
26.623 €
3.195 €
29.818 €
2.3 Stadt - Platz zwischen Hefner-Alteneck-Straße und Liebigstraße
29.011 €
3.481 €
32.492 €
Summe Position 2
83.149 €
9.978 €
93.127 €

Vor Baubeginn ist mit der Regierung von Unterfranken die Förderung im Detail abzustimmen. Dazu sind zwei Förderanträge zu stellen. Der eine bezieht sich auf das Teilprojekt der Stadtbau, hier werden die Prinzipien eines „kommunalen Förderprogramms“ angewendet, das heißt 30% der Kosten werden als förderfähig pauschal anerkannt (=139.955 €) und daraus errechnet sich der Förderanteil von 60 % (staatlich) und 40% (städtisch).
An den Kosten für die Sanierung der städtischen Flächen von 93.127 € ist die Stadtbau nicht beteiligt. Hier liegt der Fördersatz bei 60%.

Insgesamt stellt sich die Kostenverteilung (gerundet) wie folgt dar:

Abschnitt
Anteil
Stadtbau
Anteil
Stadt
Anteil Regierung
Summe
1. Grundstücke Stadtbau
326.563 €
55.982 €
83.973  €
466.518 €
2. Grundstücke Stadt
          0 €
37.251 €
55.876 €
  93.127 €
Summen
326.563 €
93.233 €
139.849 €
559.645 €

Die Planung soll noch im Jahr 2013 umgesetzt werden.

.Beschluss:

1. Der Planung des Büros Burghammer im Auftrag der Stadtbau Aschaffenburg GmbH zur Neugestaltung der Außenanlagen im Sanierungsgebiet Hefner-Alteneck-Viertel
(1. Bauabschnitt) beiderseits der Koloseusstraße wird zugestimmt (Anlage 1).

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt im Rahmen der „Sozialen Stadt“ mit Fördermitteln zu realisieren.

3. Die Förderung der Bereiche im Eigentum der Stadtbau GmbH, die nur den Wohnungen dienen, erfolgt in Anlehnung an ein „kommunales Förderprogramm“. Die Förderung der        öffentlichen Fläche und der Flächen im Eigentum der Stadtbau, die weit überwiegend öffentlichen Zwecken dienen, erfolgt im Rahmen der allgemeinen Förderung. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Unterfranken einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:38 Uhr