Änderung des Flächennutzungsplanes 1987 im Bereich des Klinikums (FNP 1987/31) - Bericht über die öffentliche Auslegung - Bericht über die Beteiligung der Behörden - Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 22.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 22.09.2015 ö Vorberatend 1pvs/8/1/15
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.10.2015 ö Beschließend 2pl/13/2/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Um die wohnortnahe Versorgung der Einwohner der Stadt und des Landkreises Aschaffenburg zu verbessern, plant der Bezirk Unterfranken die Errichtung von 2 Stationen mit je 25 Betten zur stationären Versorgung von psychisch Erkrankten.

Da das Bauvorhaben direkt am nordöstlichen Rand des Klinikumgeländes, aber großenteils außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 23/1 „Klinikum“ durchgeführt werden soll und da die für den Bau der Psychiatrischen Klinik vorgesehene Fläche im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 1987 lediglich als Fläche für die Landwirtschaft darstellt ist, bittet der Bezirk Unterfranken zur schnellstmöglichen Realisierung dieses interkommunalen Bauvorhabens um dessen planungsrechtliche Absicherung.

Im laufenden Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 ist der vorgesehene Standort der Psychiatrischen Klinik bereits als Sonderbaufläche vorgesehen. 2013 wurde hierzu die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Hinsichtlich der vorgesehenen Darstellung des Grundstücks der zu errichtenden Psychiatrischen Klinik als Sonderbaufläche Klinikum anstatt als Fläche für die Landwirtschaft wurden keine unmittelbar darauf bezogenen Bedenken oder Einwendungen vorgebracht. Da die Neuaufstellung des FNP 2030 noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird, hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 20.04.2015 zur alsbaldigen planungsrechtlichen Absicherung der Errichtung der geplanten Psychiatrischen Klinik beschlossen, den FNP 1987 in einem vorauslaufenden Verfahren zu ändern.

Hierfür hat die Verwaltung einen Entwurf vom 27.02.2015 zur Änderung des Flächennutzungs-planes im Bereich Klinikum (FNP 1987/31) gefertigt sowie eine Begründung mit Umweltbericht. Mit diesen Unterlagen wurde gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und gem. § 3 Abs. 2 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Der ausgelegene Entwurf der FNP-Änderung umfasst im Westen (zum Krämersgrund hin) Teilflächen eines FFH-Gebietes. Die hier dargestellte Sonderbaufläche muss daher entfallen. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Geltungsbereichsgrenze derart zu ändern, dass der Geltungsbereich reduziert und die FFH-Fläche aus der FNP-Änderung ausgenommen wird. Weitere Konkretisierungen sind im Rahmen der Neuaufstellung des FNP 2030 möglich.

Nach Beschlussfassung über die bei diesen Beteiligungen eingegangenen Anregungen und Bedenken kann die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Klinikum (FNP 1987/31) festgestellt werden.

.Beschluss:

I.
1.        Der Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987 im Bereich Klinikum (1987/31) wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

2.        Die mit Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 03.06.2015 von der Höheren Landesplanungsbehörde vorgebrachten Bedenken werden aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen berücksichtigt.

3.        Die mit Schreiben des Planungsverbandes Bayerischer Untermain vom 08.06.2015 vorgebrachten Bedenken werden aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen berücksichtigt.

4.        Die mit Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 01.06.2015 vorgebrachten Bedenken werden aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen berücksichtigt, soweit dies auf der Ebene des Flächennutzungsplanes möglich ist.

5.        Die mit Schreiben des Landratsamt Aschaffenburg, Abt. Gesundheitswesen, vom 05.06.2015 vorgebrachten Bedenken können aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen nicht auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht berücksichtigt werden.

6.        Die mit Schreiben der Polizeiinspektion Aschaffenburg vom 20.05.2015 vorgebrachten Bedenken können aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen nicht auf der Ebene des Flächennutzungsplanes berücksichtigt werden.

7.        Die mit Schreiben des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt, Außenstelle Aschaffenburg, Bereich Landwirtschaft vom 13.05.2015 vorgebrachten Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie können jedoch aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen nicht auf der Ebene des Flächennutzungsplanes berücksichtigt werden.

8.        Die mit Schreiben des Marktes Goldbach vom 18.06.2015 vorgebrachte Anregung wird aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen berücksichtigt.

9.        Die mit Schreiben der Gemeinde Haibach vom 21.05.2015 vorgebrachten Bedenken sollen aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen unberücksichtigt bleiben.

10.Der mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg – Untere Naturschutzbehörde vom 28.05.2015 vorgebrachte Anregung wird aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen entsprochen.

11.Die mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg – Amt für Brand- und Katastrophenschutz vom
     17.05.2015         vorgebrachten Bedenken können aus den im Bericht der Verwaltung vom
      20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden
     bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen auf der
     Ebene des Flächennutzungsplanes nicht berücksichtigt werden.

12.Die Änderung des Flächennutzungsplanes 1987 im Bereich Klinikum mit integriertem
     Landschaftsplan (FNP 1987/31) i. d. F. vom 20.08.2015 wird einschließlich ihrer Begründung
     und des darin enthaltenen Umweltberichts vom 20.08.2015 festgestellt. Die Planänderung ist
     gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der Regierung von Unterfranken zur Genehmigung vorzulegen.

II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2015 15:26 Uhr