Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 23 Wohneinheiten und Tiefgarage sowie weiteren Garagen im Erdgeschoss auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Schoberstraße/Ecke Medicusstraße durch die Firma Trautmann GmbH & Co. KG Bauunternehmung, Sulzbach.
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 23.09.2015
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen am 15.06.2015, beantragt die Trautmann GmbH & Co. KG Bauunternehmung, Sulzbach, die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 23 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 17 Stellplätzen sowie einer weiteren Garage mit 12 Stellplätzen im Erdgeschoss auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 5974/1, Gemarkung Aschaffenburg, an der Ecke Schoberstraße/Medicusstraße.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Eckbebauung eines bisher untergenutzten Grundstückes an der Ecke Schoberstraße/Medicusstraße. Die dort bestehende Gaststätte wird abgebrochen. Das Grundstück wurde ergänzt durch den Verkauf einer städtischen Fläche an der Schoberstraße. Das Bauvorhaben enthält keine der damals durch den Kaufvertrag ausgeschlossenen Nutzungen. Das Eckhaus hat sowohl entlang der Schoberstraße, als auch entlang der Medicusstraße 4 Geschosse mit einem ausgebauten Dachgeschoss als Satteldach, das kein Vollgeschoss ist. An der Medicusstraße befindet sich die Einfahrt in die Tiefgarage; die Fassade ist von der Straße ca. 6 m zurück gesetzt und überwiegend begrünt. An der Schoberstraße rückt das Gebäude bis zur Straßenflucht vor. Dort befindet sich die Einfahrt zu den erdgeschossigen Garagen. Die Größe der 23 Wohnungen variiert zwischen 42 und 96 m².
Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 03.07.2015 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/7 für das Gebiet zwischen Würzburger Straße und Medicusstraße. Als Gebietsart ist Mischgebiet festsetzt, so dass das Bauvorhaben seiner Art nach dort zulässig ist.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Vorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu beachten.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
I. Der Erteilung der Baugenehmigung an die Firma Trautmann GmbH & Co. KG Bauunternehmung, Sulzbach, zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 23 Wohneinheiten und Tiefgarage mit 17 Stellplätzen sowie einer weiteren Garage mit 12 Stellplätzen im Erdgeschoss auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Ecke Schoberstraße/Medicusstraße, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO
zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.11.2015 09:56 Uhr