Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) -Widmung einer städtischen Fläche Nähe Kurmainzer Ring zum öffentlichen Parkplatz


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 05.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.10.2017 ö Beschließend 6pvs/9/6/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die private städt. Fläche (Rotmarkierung auf dem beigefügten Lageplan) war bis Ende 2011 als Parkplatzfläche verpachtet. Ab 2012 wird diese Fläche von der Allgemeinheit als Parkplatz genutzt. Rechtlich gesehen handelt es sich aber immer noch um eine Privatfläche der Stadt.

Mit Schreiben vom 14.08.2017 teilte das Stadtplanungsamt, Sachgebiet Verkehrsplanung, mit,
dass gemäß Parkraumuntersuchung aus dem Jahr 2015 ein hoher Parkdruck hier im Brentanoviertel vorhanden ist. Das Gebiet besitzt eine Parkraumauslastung zwischen 81-106 %, am Kurmainzer Ring sogar 96-115 %.
Amt 61 schlägt deshalb vor, diesen am östlichen Rand des Bewohnerparkgebietes Brentanoviertel gelegenen Parkplatz mit 39 Parkständen öffentlich zu widmen.


Es wird vorgeschlagen, die Fläche entsprechend der tatsächlichen Nutzung als öffentliche Verkehrsfläche zu widmen.
Die Widmung soll mit der Beschränkung „Nur für Personenkraftwagen“ (Beschilderung mit dem Verkehrszeichen Nr.314-50 mit Zusatzschild 1048-10) versehen werden.

.Beschluss:

I. Mit Wirkung vom 01.11.2017 wird gemäß Artikel 6 des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Fläche im Stadtgebiet von Aschaffenburg zum Eigentümerweg (Art. 53 Nr.3 BayStrWG) gewidmet:

Parkplatz Nähe Kurmainzer Ring (gegenüber der Einmündung Cornelienstraße)
Teilflächen aus Fl.- Nr. 6210 und 6269 (Gemarkung Aschaffenburg)
Länge:                71 m
Fläche:        925 m²
Widmungsbeschränkung: Nur für Personenkraftwagen

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 17.01.2018 09:14 Uhr