Höhe der Aufwandspauschale (Erfrischungsgeld) für ehrenamtliche Wahlhelfer bei der Kommunalwahl im März 2020
Daten angezeigt aus Sitzung: 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.09.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Stadtrat (Plenum) | 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) | 16.09.2019 | ö | Beschließend | 3 | PL/12/3/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Über die Höhe des Erfrischungsgeldes gibt es bei Kommunalwahlen keine gesetzlichen Vorgaben. Bei der Bundestags- und Europawahl ist gem. § 10 Abs. 2 BWO für Wahlvorsteher auf mindestens 35 €, für alle übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes auf mindestens 25 € festgelegt. Bei der Stadtratswahl 2014 wurde von der Stadt Aschaffenburg ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 € bewilligt. Da in diesem Jahr die Stadtratswahl und die Oberbürgermeisterwahl zusammen durchgeführt werden, wird es zu einer noch höheren zeitlichen Belastung der ehrenamtlichen Wahlhelfer kommen. Ein Erfrischungsgeld von 45 € erscheint daher als angemessen.
Da im Falle einer Stichwahl ein Großteil der Wahlhelfer bereits zwei Wochen später wieder benötigt wird, erscheint auch hier ein Erfrischungsgeld von 35 € als angemessen, um die Motivation der Wahlhelfer aufrecht zu halten.
(86 Wahllokale x 9 Wahlhelfer x 45 € = 34.830 €)
Für eine Stichwahl ergeben sich maximale Kosten von 27.090 €. Hier werden die Wahllokale jedoch nicht mehr zwangsläufig mit jeweils 9 Wahlhelfern besetzt werden müssen, so dass sich diese maximalen Kosten auf ca. 20.000 € reduzieren dürften.
.Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0