Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 22.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 07.10.2021 ö Vorberatend 7WS/4/7/21
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.11.2021 ö Beschließend 12PL/16/12/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aufgrund der Geltungsdauer der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter wurde im vergangenen Jahr eine inhaltsgleiche Verordnung mit einer Geltungsdauer von einem Jahr beschlossen und die Werkleitung gleichzeitig beauftragt, die Verordnung anhand der Musterverordnung zu überarbeiten und eine Neufassung der überarbeiteten Verordnung dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Aufgrund der Musterverordnung wurden dabei folgende inhaltliche Anpassungen vorgenommen:
In § 5 Reinigungsarbeiten die Reinigungshäufigkeit nach Bedarf 
wurde ergänzt durch: „regelmäßig aber mindestens einmal im Monat, an jedem ersten Samstag
und die Regelung für den Laubfall: „Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit durch das Laub – insbesondere bei feuchter Witterung – die Situation als verkehrsgefährdend einzustufen ist, ebenfalls bei Bedarf, regelmäßig aber einmal in der Woche, jeweils am Samstag, durchzuführen. Fällt auf den Reinigungstag ein Feiertag, so sind die genannten Arbeiten am vorausgehenden Werktag durchzuführen.“
und die Reinigung von Abflussrinnen und Kanaleinläufe auch nach einem Unwetter
In § 13 Ordnungswidrigkeiten wurde die Höhe der möglichen Geldbuße auf bis zu fünfhundert Euro konkretisiert.
Die übrigen Änderungen sind redaktionell.

Im Straßenverzeichnis (Anlage 1) der Verordnung wurden Straßenabschnitte einheitlich und eindeutig definiert, Dopplungen entnommen und 2 Straßenabschnitte (Friedrichstraße und Linkstraße) aufgrund geänderter Verkehrsführung neu begrenzt.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt der als Anlage 8 beigefügten Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter zu. 

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2022 19:11 Uhr