Bedarfsnotwendigkeit von Kitaplätzen nach Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG; Einrichtung einer Mini-Kita


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.03.2023 ö Beschließend 11PL/3/11/23

.Beschluss: 1

Der Stadtrat stimmt für eine kommunale Trägerschaft der Mini-Kita in Damm.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 20, Dagegen: 19

.Beschluss: 2

I.
  1. Die Stadt Aschaffenburg erkennt 12 Krippenplätze im Stadtteil Damm als bedarfsnotwendig im Sinne des Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.
  2. Die Einrichtung wird ab Januar 2024 in kommunaler Trägerschaft betrieben.
  3. Der Anmietung der Räumlichkeiten wird für eine Dauer von 5 Jahren sowie weiterer Option zugestimmt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 20.12.2023 17:27 Uhr