Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 16.02.2023 ö Vorberatend 3WS/1/3/23
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.03.2023 ö Beschließend 15PL/3/15/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Durch den Abschluss der Zweckvereinbarung mit der KWiN Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald Anstalt des öffentlichen Rechts zur Entsorgung nicht brennbarer Abfälle auf der Deponie Sansenhecken ist auch eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich.

Die Gebühr für asbesthaltige Abfälle betrug bisher 207,00 €/t, für künstliche Mineralfaserabfälle 520 €/t und für sonstige nicht brennbare inerte Abfälle 146,00 €/t. Die Gebührenerhöhung ist aufgrund der höheren Entsorgungskosten für asbesthaltige Abfälle und künstliche Mineralfaserabfälle erforderlich.  

Aufgrund der aktualisierten Gebührenkalkulation ergeben sich folgende Gebühren

für festgebundene asbesthaltige Abfälle                                                278,00 € je Tonne

für künstliche Mineralfaserabfälle außer den unter 3. genannten                        599,00 € je Tonne

für Mineralfaserplatten, die gefährliche künstliche Mineralfasern enthalten 
unverändert                                                                                988,00 € je Tonne 

und für sonstige inerte Abfälle                                                        168,00 € je Tonne

Die Satzungsänderung soll zum 01.04.2023 wirksam werden.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund von Art. 2, 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und von Art. 7 Abs. 2 und 5 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG) folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Aschaffenburg (Abfallgebührensatzung - AbfGS) vom 18.10.2011, zuletzt geändert am 28.06.2021 (amtlich bekannt gemacht am 02.07.2021), 

§ 1
In § 4 erhält Abs. 9 b) folgenden Wortlaut:

für folgende Abfälle, die ohne thermische Behandlung abgelagert werden können

  1. für festgebundene asbesthaltige Abfälle                                                278,00 € je Tonne

  1. für künstliche Mineralfaserabfälle außer den unter 3. genannten                599,00 € je Tonne

  1. für Mineralfaserplatten, die gefährliche künstliche Mineralfasern enthalten        988,00 € je Tonne

  1. für sonstige inerte Abfälle                                                        168,00 € je Tonne

§ 2
Die Änderungssatzung tritt am 01.04.2023 in Kraft

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.12.2023 17:27 Uhr