Ausgangslage
Ausgangslage des Berichtes waren verschiedene Aufträge des Stadtrates, die mit der Fragestellung strategischer und organisatorischer Ausrichtungen der Stadt Aschaffenburg einhergingen. Die Grundlage bildet die Entscheidung des Stadtrats vom 19.07.2021, die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) mit einer umfassenden Organisationsuntersuchung zu beauftragen. Das Referat für Digitalstrategie, Personalmanagement und Stadtgeschichte hat diesen Prozess federführend durchgeführt und begleitet die Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse, die von der KGSt im Rahmen von Handlungsempfehlungen festgestellt wurden.
Strategische Zielplanung
Etwa zeitgleich (Beschluss Plenum vom 14.06.2021) war die Verwaltung beauftragt worden, eine Wirtschaftsförderungsstrategie zu entwickeln. Bereits in diesem Prozess, der parallel zur KGSt-Untersuchung anlief und von der Gesellschaft für angewandte Kommunalforschung mbH (GEFAK) begleitet worden war, stellte sich heraus, dass auf Grundlage bereits bestehender Beschlusslagen ein relativ verdichtetes Bild der städtischen Zukunft vorliegt, das skizziert werden konnte und in der Sitzung des Plenums am 17.10.2022 dargestellt wurde. Eine Diskussion über Leitsätze für die künftige Entwicklung führte zu kontroversen Aussagen hinsichtlich des Wachstums der Stadt. Die GEFAK hatte die Diskussion so bewertet:
„Die Stellungnahmen der Fraktionen erscheinen uns insgesamt konstruktiv. Wir freuen uns, dass unsere Entwürfe der Leitsätze 2 bis 4 auf weitgehende Zustimmung stoßen. Selbst bei dem so kontrovers diskutierten Leitsatz 1 scheint uns eine konsens- oder zumindest mehrheitsfähige Formulierung greifbar.“
Zu diesem Zeitpunkt wurden die aktuellen internen Untersuchungen der KGSt greifbarer, insbesondere hinsichtlich der Empfehlung einer neuen strategischen Ausrichtung. Die ersten Handlungsempfehlungen für das Referat 1 wurden formuliert und weitere referatsübergreifende Handlungsempfehlungen folgten.
Im Zuge dessen wurde die bereits angelaufene Untersuchung zu bereits wegweisenden Entscheidungen des Stadtrates fortgeführt. Eine besonders bedeutsame Entscheidung stellt der Beschluss des Plenums vom 20.01.2020 dar, in dem sich der Stadtrat auf Empfehlung des Agenda21 Beirates (neuer Name seit Juli 2024: Nachhaltigkeitsbeirat) der allgemeinen Erklärung der Musterresolution des Deutschen Städtetages und des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) „2030 – Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ anschloss. Es wurden im Rahmen dieses Beschlusses auch Prioritäten gesetzt und fünf Nachhaltigkeitsziele aufgezeigt, die in Zukunft eine besondere Beachtung und Bewertung haben sollen:
1 keine Armut
11 Nachhaltige Städte und Gemeinden
13 Maßnahmen zum Klimaschutz
15 Leben an Land
16 Frieden und Gerechtigkeit
Eine Zusammenstellung aller vorhandenen Entscheidungen, Strategien und Leitbilder wurde daher auch auf Grund der Handlungsempfehlung „acht“ (HE008) der referatsübergreifenden Untersuchung der KGSt durchgeführt, dessen Ergebnis in Anlage 2 zusammengestellt ist. Die Verwaltung hat darüber hinaus alle ihr bekannten Faktoren, die eine Relevanz oder Bedeutung für künftige (Haushalts-) Entscheidungen haben können, diskutiert und in das Ergebnis einfließen lassen.
Die Vision „Aschaffenburg 2040“ ist eine textliche Verdichtung der Zielsetzungen und Konzepte, die der Stadtrat bereits beschlossen hat.
Unabhängig davon werden die vorhandenen Kennzahlen, die dem Nachhaltigkeitsbericht zu Grunde liegen, aktuell fortentwickelt, so dass ein Steuerungsinstrument zur Verfügung stehen kann, dass im Zuge künftiger Entscheidungsprozesse des Stadtrates als Grundlage dienen kann.
Einbettung der Steuerungsthematik in den Gesamtstrategieprozess
Die Organisationsanalyse der KGSt ist losgelöst von konkreten inhaltlichen Zielsetzungen durchgeführt worden. Da die Stadt Aschaffenburg konkrete Ziele und gesetzliche Aufgaben hat, sich aber auch eine aktive Gestaltung der Zukunft der Stadt vorgenommen hat (zum Beispiel durch den Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert), muss die Organisation mit den jeweiligen Handlungsempfehlungen dazu beitragen, diese inhaltlichen Zielsetzungen zu erreichen.
Hierzu ist eine Synopse erstellt worden, die alle bisherigen Konzepte zusammenträgt und auf ihre Zielsetzungen hin untersucht. Diese Zusammenstellung umfasst 49 Konzeptionen. Die Ziele dieser Konzepte sollen mithilfe der Organisation Stadtverwaltung Aschaffenburg umgesetzt werden. Die Stadtverwaltung besteht aus vielen Mitarbeitenden, die aus diesem Grunde zusammenarbeiten sollen. Daher ist eine gemeinsame Haltung, ein Wertefundament, ein Selbstverständnis erarbeitet worden.
In der Handlungsempfehlung 009 der referatsübergreifenden Handlungsempfehlungen für die Stadtverwaltung Aschaffenburg der KGSt wird der Aufbau eines „zentralen Controllings“ empfohlen. „Ein durchgängiges, wirkungsbasiertes zentrales Controlling ist aktuell in der Stadt Aschaffenburg nicht vorhanden. Die Unterstützung der Verwaltungsführung und somit in Konsequenz auch der Politik mit steuerungsrelevanten Daten findet (…) aktuell nicht statt.“ (vgl. Seite 17 unten des angegebenen KGSt – Berichtes). Im Rahmen der Sitzung wird ein konkreter Vorschlag hierzu unterbreitet.
Die Basis muss ein von der Mehrheit des Stadtrates getragenes Bild sein, dessen Grundlagen jetzt erstmals erarbeitet und verdichtet werden konnte. Die Verwaltung schlägt daher vor, diese verdichteten Informationen mit allen Stadtratsgruppierungen in einem moderierten Prozess nochmals vorzustellen, um eine mehrheitsfähige Grundlage für eine belastbare Feststellung dieser Vision „Aschaffenburg 2040“ zu haben.
Deshalb soll die Verwaltung beauftragt werden, diese Vision und die Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Stadtrates in einem geeigneten Format mit dem Stadtrat zu diskutieren, mit dem Ziel, ein mehrheitsfähiges Zukunftsbild der Stadt Aschaffenburg aufzuzeigen, das im Stadtrat festgestellt werden kann.