VU/ISEK Innenstadt Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange - Vortrag: UmbauStadt GmbB


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 15.07.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.07.2025 ö Beschließend 2

.Beschlussvorschlag

I. 
  1. Der Bericht der Verwaltung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) wird zur Kenntnis genommen.

  1. Der Abwägungsvorschlag wird zur Kenntnis genommen und die Abwägung beschlossen.

  1. Die vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) werden als perspektivischer Handlungsrahmen für die Ausarbeitung öffentlicher und privater Sanierungsprojekte beschlossen. Die einzelnen Sanierungsmaßnahmen sind vor einer Antragstellung zur Gewährung von Sanierungsmitteln bei der Regierung von Unterfranken zu konkretisieren und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Hintergrund

Der Stadtrat hat am 04.05.2021 im Planungs- und Verkehrssenat beschlossen, für die Sanierungsgebiete der Innenstadt Abschnitte 1 bis 6c ein neues integriertes Stadtentwicklungskonzept aufzustellen.

Hintergrund hierfür ist, dass zum Ende des Jahres 2025 die bestehenden Sanierungsgebiete nach 15 Jahren Laufzeit abgeschlossen und somit aufgehoben werden sollen. Das letzte ISEK zur Innenstadt stammt aus dem Jahr 2010. Gegen Ende der 15 Jahre, in denen einige Projekte zur Sanierung der Innenstadt umgesetzt wurden, zeichnet sich dennoch ab, dass die Ziele aus dem alten ISEK - gerade im Hinblick auf die Barrierefreiheit und die Verkehrsführung in der Innenstadt – noch nicht vollumfänglich umgesetzt werden konnten und daher das ISEK überarbeitet und weiterentwickelt werden musste.

Daher wurde im Frühjahr 2024 das Büro UmbauStadt aus Berlin mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) und der Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) beauftragt.

Am 05.05.2025 hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, den Entwurf der Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Stadtentwicklungskonzept öffentlich auszulegen und somit die Öffentlichkeit sowie die an der Planung berührten Behörden und Träger sonstiger Belange an dem Entwurf zu beteiligen.

Die Auslegung fand von Montag, den 12.05.2025 bis einschl. Freitag, den 13.06.2025
statt. Nach Durchführung dieser Verfahrensschritte können nun die Vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem Stadtentwicklungskonzept beschlossen werden. 

Aufgrund von verwaltungsrechtlichen Abläufen erfolgt die Festsetzung der Sanierungssatzung in einem nächsten Schritt Anfang 2026.


  1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Alle eingegangenen Stellungnahmen sowie deren Abwägungsvorschlag liegen der Beschlussvorlage als Anlage bei.
Von den Beteiligten Behörden und Trägern sonstiger Belange gingen hauptsächlich Hinweise ein, welche die detaillierten Planungen und Ausführen genannter Maßnahmenvorschläge betreffen, die aus dem Maßnahmenkatalog entwickelt werden können. Welche der im ISEK genannten Vorschläge zur Umsetzung gelangen sowie deren jeweilige konkretisierte Planung wird zu einem späteren Zeitpunkt vom Stadtrat entschieden. Daher werden die genannten Hinweise im Rahmen der Abwägung zunächst nur zur Kenntnis genommen und im weiteren Planungsprozess berücksichtigt. Diese werden hier nicht einzeln aufgelistet. Sie können der Abwägungstabelle entnommen werden.

Stellungnahmen, welche konkret in das ISEK/VU eingeflossen sind bzw. gezielt beantwortet werden, sind hier noch einmal zusammengefasst (laufende Nummerierung gemäß Abwägungstabelle):

Nr. 16    Handwerkskammer für Unterfranken
Hinweis zur Förderung der produktiven Stadt in der Rolle des lokalen Handwerks wird beachtet und inhaltlich entsprechend auf S. 43, 64, 123 und 160 des ISEKs/ der VU aufgenommen. Weitere Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt.


Nr. 24   Polizeiinspektion Aschaffenburg
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt.
Hinsichtlich der Aussagen zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung unter 3. (z.B. Wermbachstraße) bezieht sich das ISEK/ die VU auf die verkehrlichen Untersuchungen im VEP (2023).

Nr. 38   Stadt Aschaffenburg: Garten- und Friedhofsamt (67)
Der Karlsplatz befindet sich in dem angrenzenden Sanierungsgebiet Nr. 8 für den Bereich Oberstadt und Mainufer.  
Die Hinweise zu 4.4 Öffentlicher Raum und Grünflächen werden beachtet und inhaltlich entsprechend auf S. 68 in den ISEK Bericht/ die VU aufgenommen. Weitere Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 

Nr. 40   Stadt Aschaffenburg: Ordnungs- und Straßenverkehrsamt (32)
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt. Hinsichtlich der Aussagen zu der Verkehrsführung bezieht sich das ISEK/ die VU auf die verkehrlichen Untersuchungen des VEPs (2023). Eine Darstellung der analysierten Grundlagen inkl. Darstellung der Stellplatzverteilung an ruhenden Verkehr wird auf S. 77 des ISEKs/ der VU verwiesen.

Nr. 47   Stadt Aschaffenburg: Tiefbauamt (66)
Hinweise zum Kapitel Energie und Klimaanpassung werden berücksichtigt und inhaltlich entsprechend übernommen. Zum Hinweis bzgl. des Kühruhgrabens, hier wird bisher im ISEK/ der VU noch kein konkreter Verlauf dargestellt. Der in der Stellungnahme geschilderte Verlauf wird nun übernommen. Wenn diese Anpassung noch nicht den exakten Verlauf darstellt, ist dies in zukünftigen Planungsschritten zu konkretisieren.
Nachtrag 20250606_Stellungnahme Tiefbauamt: Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt.

Nr. 51   Stadt Aschaffenburg: Untere Denkmalschutzbehörde (60)
Einschätzungen zu den Sanierungsständen wurden für den gesamten Untersuchungsraum in Abstimmung mit der Stadt und von außen betrachtet eingeschätzt, selbstverständlich muss der tatsächliche Bauzustand bei konkreter Sanierungsabsicht der Einzelimmobilien fundiert geprüft werden.

Aus der Öffentlichkeit ging eine Stellungnahme ein, darin wurde u.a. die Frage gestellt, warum das Pompejanumsviertel nicht teil des Untersuchungsgebietes ist. 
Die Stellungnahme wird wie folgt beantwortet:

Die Gebietskulisse kann im aktuellen Verfahren nicht um den gewünschten Bereich „Pompejanumviertel“ erweitert werden. Im Baugesetzbuch §136 (Abs2) werden städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wie folgt beschrieben:
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Städtebauliche Missstände liegen vor, wenn
1. das Gebiet nach seiner vorhandenen Bebauung oder nach seiner sonstigen Beschaffenheit den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder an die Sicherheit der in ihm wohnenden oder arbeitenden Menschen auch unter Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung nicht entspricht oder
2. das Gebiet in der Erfüllung der Aufgaben erheblich beeinträchtigt ist, die ihm nach seiner Lage und Funktion obliegen.

Diese Beschreibung trifft aktuell nicht auf das Pompejanumsviertel zu. Zudem ist nach §142 das Sanierungsgebiet so zu begrenzen, dass sich die Sanierung zweckmäßig durchführen lässt. 
Aus diesen Gründen wird das Pompejanumsviertel bei der Ausweisung des Sanierungsgebietes Innenstadt nicht berücksichtigt.

Der Hinweis zu mangelnden Fußüberquerungen in dem Bereich Hanauer Straße, zwischen Kolpingstraße und Maximilianstraße wird bestätigt und muss im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt werden.  
Für die angedachte Aufwertung der Maximilianstraße sind wie beschrieben, die verkehrstechnischen und funktionalen Bedarfe im Vorfeld zu prüfen und durch Machbarkeitsstudien zu ermitteln (s. ISEK/ VU Bericht S. 126).


  1. Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat, die Abwägung wie vorgeschlagen vorzunehmen und die VU/ISEK als perspektivischer Handlungsrahmen für die Ausarbeitung öffentlicher und privater Sanierungsprojekte zu beschließen. Auf dieser Grundlage können dann einzelne Maßnahmen weiterentwickelt und konkretisiert werden.

Datenstand vom 04.07.2025 12:12 Uhr