Feinstaub-Messung - Betrieb einer eigenen Messstation; - Antrag der KI vom 05.12.2012


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 20.02.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 20.02.2013 ö Beschließend 5uvs/1/5/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Wie im UVS am 05.12.2012 berichtet, wurde das landesweite Lufthygienische Überwachungssystem Bayern (LÜB) dahingehend geändert, dass zukünftig in Aschaffenburg keine Feinstaub(PM10)*-Messung mehr stattfindet. Weiterhin gemessen wird in der Messstation am Bussardweg der Feinststaub PM2,5*.
Von der KI wurde der Antrag auf Weiterbetrieb der Feinstaubmessung und entsprechende Kostenübernahme durch die Stadt Aschaffenburg gestellt bzw. der Eintritt in Verhandlungen darüber mit dem bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. Sollte in Zusammenarbeit mit dem LfU eine solche Messstation nicht betrieben werden können, so soll die Stadt Aschaffenburg dem Stadtrat umgehend eine Alternative anbieten um die Bürger der Stadt über die Feinstaubbelastung zu informieren.

Zu Beschlussvorschlag 1:
Nach Angabe des zuständigen Referates des Landesamtes für Umwelt (LfU) bestehen grundsätzlich keine Hindernisse für einen Betrieb einer städtischen Messstelle für Feinstaub(PM10) in der Messstation am Bussardweg. Die Betreuung der Messstelle und eine Veröffentlichung der Daten kann jedoch nicht durch das LfU erfolgen, sondern muss über die Stadt Aschaffenburg abgewickelt werden.
Für eine städtisch betriebene Messstelle für Feinstaub wurde daher sowohl beim LfU als auch bei dem Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg, Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN), Kostenermittlungen durchgeführt (der Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg betreibt drei Stationen zu Luftgütemessung, eigene oder im Auftrag der Flughafen Nürnberg GmbH). Die Kosten für eine eigene Messstation werden demnach für die Erstausstattung mit Messgeräten und entsprechender Software für die Datenübertragung auf ca. 35.000 € - 45.000 € abgeschätzt. Hinzu kommen laufende Kosten für Kalibrierung, Wartung, Datenerfassung, Strom, Telefon und Internetdarstellung. Für die Betreuung der Messstation und für die laufende Überprüfung der Daten wird entsprechend fachlich qualifiziertes Personal benötigt. Der personelle Aufwand wird von SUN mit etwa einer halben Stelle quantifiziert.
Aufgrund der anfallenden Kosten und dem hohem personellem Aufwand schlägt die Verwaltung daher vor, eine eigene Messstelle für Feinstaub (PM10) nicht weiter zu verfolgen.


Zu Beschlussvorschlag 2:
Die zurzeit an der Messstation im Bussardweg festgestellten Werte für Feinstaub(PM2,5) werden durch das LfU weiterhin im Internet veröffentlicht, nur nicht mehr tagesaktuell. Monats- und Jahresmittelwerte sind in den lufthygienischen Berichten des Landesamtes für Umwelt im Internet unter http://www.lfu.bayern.de/luft/lufthygienische_berichte/index.htm zu finden. Hierzu besteht bereits über die Homepage der Stadt Aschaffenburg (Immissionsschutz – Luftreinhaltung) eine entsprechende Verlinkung.

Durch die Fertigstellung des Ringschluss-Ost sind im Stadtgebiet zudem in nächster Zeit stärkere Verkehrsverlagerungen zu erwarten. Das LfU hat bereits seine Bereitschaft erklärt, nach Verifizierung dieser Daten erneute Immissionsberechnungen für das Aschaffenburger Hauptstraßennetz durchzuführen. Dies wurde auch bereits in der Vergangenheit praktiziert. Die Stadtverwaltung schlägt daher, diesen Weg weiter zu verfolgen und nach Erhalt der Ergebnisse den Stadtrat und die Öffentlichkeit entsprechend zu informieren.

.Beschluss:

1. Der Antrag der Kommunalen Initiative vom 05.12.2012 zum Betrieb einer eigenen Messstation zur Feinstaub(PM10)-Messung wird abgelehnt.

2. Nach Verifizierung der Verkehrsverlagerungen durch die Fertigstellung des Ringschlusses Ost, geht die Stadtverwaltung auf das bayerische Landesamt für Umwelt zu, um eine Neuberechnung der Feinstaubbelastung im Stadtgebiet durchführen zu lassen. Nach Erhalt der Ergebnisse werden der Stadtrat und die Öffentlichkeit entsprechend informiert.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 15:53 Uhr