Erweiterung einer Lager- und Umschlaghalle auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gemarkung Leider, Kohlenkaistraße 8-10, durch die Firma Spedition Schloter GmbH, Aschaffenburg.


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 16.07.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.07.2014 ö Beschließend 6uvs/7/6/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 14.04.2014, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 06.05.2014, beantragt die Spedition Schloter GmbH Aschaffenburg die bauaufsichtliche Genehmigung auf den Baugrundstücken, Fl.-Nrn. xxx und xxx , Kohlenkaistraße 8-10 in Aschaffenburg.

Bei dem Bauantrag handelt es sich um die Erweiterung einer bereits an der Kohlenkaistraße bestehenden Lager- und Umschlagshalle um eine Nutzfläche von 370 m² (11,82 m x 31,34 m). Außerdem soll der Lagerhallenanbau ein auskragendes Vordach von 4 m erhalten.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme vom 23.05.2014 liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Es liegt im Aschaffenburger Hafen. Das Bauvorhaben ist seiner Nutzungsart nach im Hafen zulässig.

Nach der Stellplatzberechnung nach Mitarbeitern ergibt sich nach der Stellplatzsatzung ein Stellplatzmehrbedarf von einem Stellplatz, der durch die Schaffung von 3 Stellplätzen auf dem Baugrundstück nachgewiesen wird.

Auch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu beachten.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Spedition Schloter GmbH, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Erweiterung einer Lager- und Umschlaghalle auf den Baugrundstücken, Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gemarkung Leider, Kohlenkaistraße 8-10, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:00 Uhr