Neubau eines Hotels mit 85 Gästezimmern auf dem Baugrundstück Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Heinrich-Böll-Straße 1 durch die Bahnhof Nord Eins KG, Aschaffenburg.
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 05.11.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen am 02.10. und 09.10.2014, beantragt die Bahnhof Nord Eins KG, Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Hotels mit 85 Gästezimmern auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Heinrich-Böll-Straße 1/Ecke Ottostraße in Aschaffenburg.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Errichtung eines viergeschossigen Hotelneubaus für die Firma B&B-Hotels mit einem zusätzlichen kleineren Staffelgeschoss für Technikeinrichtungen. Geplant sind 85 Gästezimmer einschließlich einem rollstuhlgerechtes Zimmer. Neben den betriebsbedingten Funktionsräumen ist auch eine Betriebswohnung für einen Hotelmitarbeiter vorgesehen. Das Hotel umfasst ein Gebäude mit 13 m Breite, 45 m Länge und bis zu 15 m Höhe mit einer gewerblichen Nutzfläche von 1.601 m² sowie einem Brutto-Rauminhalt von 7.404 m³. Bei der Firma B&B-Hotels handelt es sich um eine Hotelkette, die allein in Deutschland über 60 Hotels betreibt.
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18/15 für den Bereich Ottostraße/Dammer Steg, der für das Baugrundstück die Gebietsart Gewerbegebiet festsetzt. Das Bauvorhaben ist deshalb seiner Nutzungsart nach dort zulässig.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Erteilung der Baugenehmigung an die Bahnhof Nord Eins KG, Aschaffenburg, zum Neubau eines Hotels mit 85 Gästezimmern auf dem Baugrundstück Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Heinrich-Böll-Straße 1/Ottostraße in Aschaffenburg wird entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -
stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 1
Datenstand vom 01.04.2015 09:34 Uhr