TV 1860 Aschaffenburg e.V.;
Anerkennung von sportlichen Nutzflächen in vereinseigenen Hallen
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Sportsenates, 03.03.2015
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Dem TV 1860 Aschaffenburg e.V. wurde mit Beschluss des Sportsenates vom 19.10.1977 für die Bemessung des freiwilligen Zuschusses zum Betrieb von vereinseigenen Sporthallen eine sportliche Nutzfläche von 1.215 m² anerkannt. Mit Schreiben vom 28.11.2014 beantragt der TV 1860 Aschaffenburg e.V. die rückwirkende Anerkennung von weiteren sportlichen Nutzflächen in der vereinseigenen Sporthalle. Ab dem Jahr 2006 werden 375 m² und ab dem Jahr 2013 noch einmal 200 m² (insgesamt ab 2013 somit 1.790m²) sportliche Nutzfläche nachgewiesen.
Es wird vorgeschlagen, die Änderung der sportlichen Nutzfläche, unter Anwendung der Verjährungsfrist des § 195 BGB (3 Jahre), ab dem Jahr 2012 anzuerkennen.
Für die Jahre 2012 – 2014 ergibt sich eine Nachzahlung von 9.317,75 €.
.Beschluss:
Dem TV 1860 Aschaffenburg e.V. wird eine sportliche Nutzfläche von 1.590 m² ab dem Jahr 2012 und 1.790 m² ab dem Jahr 2013 in der vereinseigenen Sporthalle anerkannt. Die Nachzahlung für die Jahre 2012 – 2014 beträgt 9.317,75 €.
Mittel stehen bei Hhst. 0.5500.7093 zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.03.2016 13:39 Uhr