Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Ortskern Obernau - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2016 und die Fortschreibungsjahre 2017 - 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.10.2015 ö Beschließend 8pl/13/8/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in der Sitzung des Plenums am 04.06.2014 die Einleitung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für den historischen Ortskern Obernau auf Grundlage der städtebaulichen Untersuchung vom Juni 2013 beschlossen. Auf Grundlage dieses Beschlusses hat das Stadtplanungsamt drei Planungsbüros gebeten, Angebote für Vorbereitende Untersuchungen mit Integriertem Handlungskonzept einzureichen. Der Förderantrag liegt der Regierung von Unterfranken zur Prüfung vor. Nach deren Zustimmung kann der Auftrag vergeben werden.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben, und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. In diesem Zusammenhang ist auch förmlich die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ zu beantragen.

Die einzelnen Maßnahmen sind aus den Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Handlungskonzept abzuleiten. Derzeit sind die Ergebnisse nicht bekannt, sodass keine konkreten Projekte benannt werden können. Dennoch werden pro Jahr 30.000 € förderfähige Kosten angemeldet, um bei Bedarf kurzfristig Förderanträge einreichen zu können. Die genauen Maßnahmen und Kosten ergeben sich aus den Vorbereitenden Untersuchungen.

Die Absicht, ein Sanierungsgebiet auszuweisen, wurde mit der Regierung von Unterfranken bereits besprochen. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2017 durchgeführt (Haushaltsjahr 2017), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2016). Aus diesem Grund stehen auch im Jahr 2015 keine Mittel im Haushalt für die o. g. Projekte (mit Ausnahme der Mainuferpromenade) bereit. Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

Derzeit wird davon ausgegangen, dass diese Vorbereitenden Untersuchungen im Jahr 2016 abgeschlossen werden können. Dann ist es möglich, 2016 Förderanträge einzureichen. Eine Umsetzung von Maßnahmen ist aber frühestens 2017 realistisch.

.Beschluss:

I.
Die in der Anlage 5 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Ortskern Obernau“ - für das Jahr 2016 sowie für die Fortschreibungsjahre 2017 - 2019 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
  1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
  2. im Entwurf für den Haushalt 2016 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3.        die Finanzierung für die Jahre 2017 - 2019 nach den Werten im Jahresantrag 2016 fortzuschreiben.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[ X ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 19.01.2016 14:03 Uhr