I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 10.08.2018 beantragte die Firma Pollmeier Schnittholz GmbH & Co.KG die Erweiterung der Trockenkammern und Herstellung von PKW- und Fahrradstellplätzen auf den Baugrundstücken Fl. Nrn. xxx und xxx, Gem. Leider, Limesstraße xxx, 63741 Aschaffenburg.
Der Antragsteller plant die Errichtung von sieben weiteren Trockenkammern, südlich angrenzend an die Bestandsgebäude. Die neuen Kammern entsprechen dem Typus der bereits vorhandenen Trockenkammern und werden in Edelstahl-Systembauweise auf Stahlbetonbodenplatten ausgeführt. Die Beschickung der Trockenkammern erfolgt über ein fahrerloses Transportsystem. Hierzu ist die Herstellung von zwei Stahlbeton-Fahrspuren erforderlich. Im Gebäude sind keine ständigen Arbeitsplätze vorhanden. Der Betrieb beschäftigt insgesamt 215 Mitarbeiter/innen.
Neben den Trockenkammern beinhaltet der Bauantrag die Erweiterung des bestehenden Parkplatzes im Westen des Firmengeländes. Der Parkplatz soll hier nach Süden um 26 weitere PKW-Stellplätze auf insgesamt 129 Stellplätze und einen überdachten Fahrradabstellplatz erweitert werden. Im Bereich des Parkplatzes werden zur Eingrünung 7 Laubbäume gepflanzt.
II.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist damit als Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils i.S. d. § 34 BauGB zu beurteilen, d.h. die Bebauungsmöglichkeiten der Grundstücke richten sich nach der Eigenart der näheren Umgebung. Das Baugrundstück liegt innerhalb des Sonderbaugebietes Hafen Aschaffenburg. Der betreffende Gebietsabschnitt weist eine gewerblich-industrielle Prägung i.S. d. §§ 8, 9 BauNVO auf. Im Übrigen ergeben sich folgende maßgebende Bebauungskriterien:
Überbaute Grundstücksfläche: bis ca. 100 %
Bauliche Höhe: 8 – 12 m
Bauweise: abweichende
Das Bauvorhaben fügt sich, als gewerblicher, bzw. industrieller Betrieb hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Bei einer Grundstücksgröße von ca. 105.650 m² ergab sich bei der bisherigen baulichen Grundstücksausnutzung von ca. 44.750 m² eine GRZ von 0,42, welche sich durch die Neubaumaßnahme, bei einer überbauten Gesamtfläche von ca. 48.850 m² auf 0,46 erhöht. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben damit ebenfalls in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Hinsichtlich des Immissionsschutzes sind evtl. Auflagen und Bedingungen der Unteren Immissionsschutzbehörde sind zu beachten.
Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind für Industriebetriebe, bzw. Lagerräume und -plätze je 3 Beschäftige 1 PKW-Stellplatz erforderlich. Die Anzahl der Beschäftigten des Betriebs liegt bei 215. Hieraus ergibt sich ein Stellplatzbedarf von 72 PKW-Stellplätzen. Bisher sind 103 Stellplätze nachgewiesen, welche sich durch die Erweiterung der Stellplatzfläche um 26 auf 129 erhöht.
Darüber hinaus ist je 5 Beschäftigten 1 Fahrradabstellplatz erforderlich. Hieraus ergeben sich vorliegend 43 Fahrradstellplätze. Auf dem Baugrundstück werden 44 Fahrradstellplätze nachgewiesen. Der Stellplatznachweis für die erforderlichen PKW- und Fahrradabstellplätze auf dem Baugrundstück ist damit erbracht.
Gemäß § 5 Abs. 6 der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind die PKW-Stellplätze einzugrünen und bei mindestens 8 ebenerdigen Stellplätzen ist je angefangener 4 Stellplätze mindestens ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen und zu erhalten. Hieraus ergeben sich vorliegend 7 Laubbäume, welche im Bereich der Parkplätze angepflanzt werden. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H. v. xxx € zu hinterlegen. Gem. vorliegendem Freiflächenplan ist darüber hinaus eine weitere Eingrünung nicht bebauter Grundstücksteile geplant.
Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.