Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Goldbacher Straße; - Planungsvereinbarungen zwischen der DB Netz AG, dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 02.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 02.04.2019 ö Beschließend 1PVS/4/1/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die beiden Bahnbrücken Goldbacher Straße (Goldbacher Viadukt) müssen komplett neu gebaut werden. Die Deutsche Bahn AG hatte erstmals 2014 der Stadt Aschaffenburg Mitteilung gemacht, dass die rund 100 Jahre alten Brücken nicht mehr sanierungsfähig sind. Ende 2018 hat DB Netz das Projekt konkretisiert und einen Zeitplan für die Projektrealisierung vorgelegt. Er sieht vor, dass im Zeitraum 2020 bis 2021 die Planung durchgeführt wird. Der Abschluss des Planfeststellungs-verfahrens ist für Mitte 2024 geplant. Die eigentliche Baumaßnahme ist für die Jahre 2026 bis 2027 vorgesehen. Die DB Netz AG kalkuliert für die Brückenerneuerung (Kostenschätzung 11.2018) Baukosten in Höhe von 41,44 Mio. €.
Im Zusammenhang mit der Brückenerneuerung steht die Realisierung des neuen Schienen-haltepunktes Aschaffenburg – Ost, der im Rahmen der sogenannten Stationsoffensive durch den Freistaat bestellt wurde. Der Haltepunkt wird im Bereich der südlichen Brücke eingeordnet. Die Deutsche Bahn wird den Haltepunkt mit in das Projekt aufnehmen und gemeinsam planen.
Durch den Brückenneubau sind auch die Belange des Bundes als Straßenbaulastträger für die B26 (Straße und Radwege), vertreten durch das Staatliche Bauamt und der Stadt Aschaffenburg (Gehwege) berührt. Staatliches Bauamt und Stadt haben daher als Verlangen gegenüber der DB Netz AG eingebracht, dass die erforderliche Fahrbahnbreite 6,50 m und die lichte Höhe 4,50 m beträgt. Geh- und Radwege werden gegenüber dem heutigen Bestand verbreitert und sind baulich getrennt vom Kfz-Verkehr. Die Breite des Gehwegs beträgt 2,0 m, der Radweg 1,6 m zzgl. 0,5 m Sicherheitstrennstreifen. Hieraus ergibt sich eine Aufweitung der Brückenbauwerke gegenüber Bestand von 2,60 m.
Durch die notwendige Absenkung der Fahrbahn muss der Knoten Goldbacher Straße/Elsässer Straße/Bayernstraße angepasst werden. Die Stadt Aschaffenburg hat hier eingebracht den Knoten zu einem Kreisverkehr umzubauen und den Haltepunkt durch 3 einseitige Bushaltestellen an den ÖPNV anzubinden.
Das gesamt „Bündel“ von Maßnahmen muss nun von der DB Netz AG in einer ingenieurtechnischen Gesamtplanung erarbeitet werden.
Es handelt sich bei dem Projekt um eine Maßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG). Aufgrund der Aufteilung in 2 Brückenbauwerke sind daher auch zwei Planungsvereinbarungen zwischen den Kreuzungspartnern erforderlich.
  • Planungsvereinbarung (große Eisenbahnüberführung) T.016067433
  • Planungsvereinbarung (kleine Eisenbahnüberführung) T.016067434
Sie legen die Grundlagen, den Umfang, die Durchführung sowie die Kostentragung der Planung einschließlich der erforderlichen Untersuchungen fest.
Die Planung erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und der technischen Regelwerke des Straßenbaulastträgers und der DB Netz AG. Es werden HOAI - Leistungen nach den Leistungsbildern Landschaftsplanung, Objektplanung Ingenieurbauwerke und  Verkehrs-anlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung erbracht.
Der Umfang der Leistungen beläuft sich zunächst auf die Leistungen bis zum Abschluss der Vorplanung. Die Weiterführung der Planung bedarf der schriftlichen Einigung der Beteiligten.
Die Planung berücksichtigt, dass die Durchführung der Maßnahme unter weitgehender Aufrechterhaltung des Eisenbahnbetriebs und des Straßenverkehrs erfolgen soll.

Eine Abrechnung der kreuzungsbedingten Planungskosten erfolgt im Rahmen der Planungs-vereinbarung nicht. Sie werden als Verwaltungskostenpauschale Bestandteil der Kostenmasse der noch abzuschließenden Kreuzungsvereinbarung. Es werden nur die nicht kreuzungsbedingten Planungskosten abgerechnet. Die Stadt Aschaffenburg ist hier ausschließlich mit den Planungs-kosten Kreisverkehr betroffen. Diese Kosten belaufen sich auf rund 70.000,- € mit Fälligkeit 2020 und 2021.
Nach Fertigstellung der Planung muss eine Kreuzungsvereinbarung abgeschlossen werden. Die Stadt Aschaffenburg wird darüber hinaus einen kreuzungsbedingten Kostenanteil im Zuge der Baumaßnahme aufgrund ihres Verlangens zu tragen haben. Hierzu ist aus heutiger Sicht nur eine Abschätzung möglich. Nach ersten Kostenschätzungen der Bahn beträgt der Kostenanteil Straße (einschließlich Gehweg) ca. 27 Mio. €. Hiervon trägt das Staatliche Bauamt ca. 22 Mio. € und die Stadt ca. 5 Mio. €. Über die Kostenteilung ist zwischen dem Staatlichem Bauamt und der Stadt eine Vereinbarung (Kostenteilung im Verhältnis der anteiligen Breiten: Straße/Gehweg) nach den Ortsdurchfahrtrichtlinien abzuschließen, Die Stadt Aschaffenburg kann für ihren Kostenanteil Zuwendungen von ca. 50 % vom Freistaat beantragen.

.Beschluss:

I.

1.        Der Bericht der DB Netz AG und der Verwaltung über das Vorhaben Erneuerung der Eisenbahnunterführungen Goldbacher Straße wird zur Kenntnis genommen.

2.        Den Planungsvereinbarungen

- „T.016067433 Änderung der EÜ Goldbacher Straße in Bahn-km 1,717 der Bahnstrecke von Aschaffenburg Hbf W602 nach Aschaffenburg Hbf W274“ (große Eisenbahnüberführung) und
- „T.016067434 Änderung der EÜ Goldbacher Straße in Bahn-km 88,104 der Bahnstrecke von Aschaffenburg Hbf nach Gemünden“ (kleine Eisenbahnüberführung)

wird zugestimmt (Anlage 1) .

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[ x ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 30.07.2019 09:14 Uhr