BPI 6/6 "Südlich Südbahnhofstraße" - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 08.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.10.2019 ö Vorberatend 5PVS/10/5/19
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 10PL/14/10/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1:        Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Änderungsentwurfs im Zeitraum vom 15.07.2019 bis 16.08.2019 und der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in insgesamt elf schriftlichen Stellungnahmen Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanentwurf vorgebracht.
Alle elf Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen stammen von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange oder städtischen Dienststellen. Aus den Reihen der Bürgerschaft bzw. der Öffentlichkeit wurden während der öffentlichen Auslegung keine schriftlichen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen abgegeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden im Bericht der Verwaltung vom 23.09.2019 über das „Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange” (Abwägungstabelle, siehe Anlage) aufgeführt und dort unter den laufenden Nummern 1 bis 34 behandelt, erörtert und abgewogen.
Wie aus diesem Bericht hervorgeht, sind Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen zur Planung von elf Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange oder städtischen Dienststellen eingegangen. In einem Fall wird einer Anregung nicht gefolgt (Stellungnahme des Handelsverbands Bayern e.V.), in einem weiteren nur teilweise (Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde). Die übrigen Anregungen und Hinweise werden berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen. Die daraus resultierenden Änderungen in Bebauungsplan und Begründung sind geringfügig und berühren nicht die Grundzüge der Planung.

Zu 2:        Satzungsbeschluss
Aus dem Ergebnis der Abwägung der Anregungen und Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Erfordernis für grundlegende Änderungen oder Ergänzungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplan-Änderungsentwurfs vom 13.05.2019. Grundzüge der Planung werden durch vorzunehmende Planänderungen, Plankorrekturen und -ergänzungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.
Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses werden der Bebauungsplan-Änderungsentwurf vom 13.05.2019 und der Begründungsentwurf gleichen Datums um die geringfügigen Planänderungen, -korrekturen und -ergänzungen gemäß Abwägungsergebnis angepasst und endredaktionell bearbeitet. In den aktualisierten Bebauungsplan-Änderungsentwurf vom 23.09.2019 und in die aktualisierte Begründung gleichen Datums sind folgende geringfügige Änderungen sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet:
In den textlichen Festsetzungen der Bebauungsplanänderung:
- Ergänzung und Korrektur der textlichen Festsetzung Nr. I.10 (Pflanzgebote), die neu wie folgt lautet: „Auf den Baugrundstücken ist je 200m2 überbaubarer Grundstücksfläche ein großkroniger, standortgerechter Laubbaum (Stammumfang mind. 12 – 14cm, Pflanzbeet > 6m2) zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Verlust nach spätestens einem Jahr zu ersetzen. Die Pflanzgebote gemäß der Festsetzungen unter der Nr. I.9, die Erhaltung von adäquatem Baumbestand auf dem Grundstück, sowie eventuelle Pflanzgebote nach Maßgabe der kommunalen Stellplatzsatzung (GaStAbS) können auf diese Bestimmung angerechnet werden. […]
- Ergänzung der textlichen Festsetzung Nr. I.11 (Dachbegrünung), die neu wie folgt lautet: „Flache oder flachgeneigte Dächer mit einer Dachneigung von weniger als 10° und ab einer Größe von mindestens 50m2 sind extensiv oder intensiv zu begrünen. Dabei ist eine Substratauflage von mindestens 8cm Dicke vorzusehen. Davon ausgenommen sind Fensteröffnungen, Dachterrassen und untergeordnete Gebäudeteile. Von der Dachbegrünung kann abgesehen werden, wenn die betreffenden Dachflächen für die Gewinnung von Solarenergie genutzt und durch zugehörige technische Anlagen belegt oder überdeckt werden.“
In der Legende zur Planzeichnung der Bebauungsplanänderung:
- Ergänzung der Erläuterung eines Planzeichens für Kontaminationsverdachtsflächen
- Einzelne Korrekturen von Schreib-, Grammatik- und Bezeichnungsfehlern sowie textliche Präzisierungen
In der Begründung zur Bebauungsplanänderung:
- Einfügung eines Abschnittes über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
- sonstige einzelne Korrekturen, Aktualisierungen, Präzisierungen und Ergänzungen inhaltlicher Erläuterungen

Der geringfügig geänderte und ergänzte Bebauungsplan-Änderungsentwurf vom 23.09.2019 kann als Satzung beschlossen werden.
Mit Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung tritt gemäß § 17 Abs.5 BauGB automatisch auch die seit 01.03.2019 rechtskräftige Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Südbahnhofstraße“ (Nr. 06/06) zwischen Südbahnhofstraße, Südbahnhof, Bahnlinie Aschaffenburg - Miltenberg und westlicher Begrenzung außer Kraft.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung vom 23.09.2019 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan-Änderungsentwurf für das Gebiet „Südlich Südbahnhofstraße“ (Nr. 06/06) zwischen Südbahnhofstraße, Südbahnhof, Bahnlinie Aschaffenburg - Miltenberg und westlicher Begrenzung wird zur Kenntnis genommen.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange behandelt und abgewogen.
Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise werden wie folgt behandelt (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange):
Nr. 2        Die Anregungen und Hinweise des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg werden berücksichtigt.
Nr. 3        Die Hinweise der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 6        Die Anregungen der DB Immobilien Region Süd, Kompetenzzentrum Baurecht, werden berücksichtigt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 7        Die Hinweise der Deutschen Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 8        Die Hinweise des Eisenbahn-Bundesamts, Außenstelle Nürnberg, werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 12        Die Anregungen des Handelsverbands Bayern e.V., Bezirk Unterfranken, werden nicht berücksichtigt.
Nr. 18        Die Hinweise des Ordnungs- und Straßenverkehrsamts der Stadt Aschaffenburg, werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 20        Die Hinweise der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 25        Die Hinweise des Tiefbauamts der Stadt Aschaffenburg, werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 31        Die Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg werden teilweise berücksichtigt. D ie Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 33        Die Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg werden berücksichtigt.
2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9, § 10 und § 13a des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung, Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung - BayBO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I) in der derzeit geltenden Fassung und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) in der derzeit geltenden Fassung die Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet „Südlich Südbahnhofstraße“ (Nr. 06/06) zwischen Südbahnhofstraße, Südbahnhof, Bahnlinie Aschaffenburg - Miltenberg und westlicher Begrenzung vom 23.09.2019 als Satzung und billigt hierzu die Begründung gleichen Datums.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 22.01.2020 08:27 Uhr