- Sachstand und Anlass
In Zusammenhang mit der Schmutzfrachtberechnung aus dem Jahr 2013 fordert das Wasserwirtschaftsamt die Einhaltung weitergehender Anforderungen in Bezug auf die Einleitungen in die Gewässerkulissen Hensbach bzw. Gailbach. Die Anforderungen können nur erfüllt werden, wenn u. a. der Stauraumkanal in der Aschaffenburger Straße ertüchtigt wird. Dazu ist es notwendig das Stauraumvolumen zu vergrößern und die Drosseleinrichtung zu erneuern. Die Verwaltung hat das Ingenieurbüro Unger gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzsenates vom 18.09.2017 mit der Erstellung der Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung beauftragt.
- Projektbeschreibung
Das Ingenieurbüro hat mehrere Varianten untersucht. Der Bau eines neuen Stauraumkanals mit Drosselabgabe und die weitergehende Nutzung der Entlastungsschwelle am Regenüberlauf Aschaffenburger Straße, sowie des im Bestand vorhandenen Stauraumkanals, stellte sich als die wirtschaftlichste und sinnvollste Lösung heraus. Für den Bau und Betrieb des Stauraumkanals ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Der Stauraumkanal soll aufgrund der Tiefenlagen und daraus resultierender geringer Überdeckung als Rechteckprofil mit Trockenwetterrinne realisiert werden. Die Abmessungen betragen 2,00 m x 1,75 m. Der bestehende Kanal verläuft am westlichen Rand der Straße. Das neue Rechteckprofil wird im Bereich des Grünstreifens und des Geh- und Radwegs verlegt. So wird der notwendige Abstand zur vorhandenen Gasleitung gewährleistet und der bestehende Kanal kann während der Bauphase in Betrieb bleiben (🡪Einsparung von Wasserhaltungskosten). Zu diesem Zweck müssen 3 Eichen westlich des Geh- und Radwegs gefällt werden. Die Eichen befinden sich unter der Hochspannungsleitung und müssen regelmäßig geschnitten werden, um den erforderlichen Sicherheitsabstand zur Hochspannungsleitung einzuhalten. Es sind entsprechende Ersatz-pflanzungen durch das Gartenamt vorgesehen.
- Kosten
Die berechneten Kosten (Basis Entwurfsplanung) betragen 1.114.160 EUR brutto.
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Kosten in EUR brutto
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Baukosten Kanalbau inkl. Oberflächenwiederherstellung
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891.328
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Baunebenkosten ca. 25 %
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222.832
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Gesamtkosten
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1.114.160
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Erforderliche Ingenieurkosten für notwendige Gutachten sind in den Baunebenkosten bereits pauschal berücksichtigt.
Die berechneten Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand der Kostenberechnung in den weiteren Leistungsphasen abweichen können.
Gegenüber den Kosten, die als anrechenbare Kosten zur Vergabe der Ingenieurleistungen angesetzt wurden, sind die Baukosten um ca. 390.000 EUR brutto gestiegen. Dies ist den erforderlichen Maßnahmen aus den Erkenntnissen des Baugrundgutachtens und der Grundwasserpegelmessung (Spundwandverbau und Grundwasserabsenkung) und der allgemeinen Marktpreisentwicklung im Baugewerbe geschuldet.
- Finanzierung
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über die Haushaltsstelle 1.7100.9501 (Entwässerung Hensbach). Die erforderlichen Restmittel werden vom Tiefbauamt für den Haushalt 2020 angemeldet.
- Empfehlung und weiteres Vorgehen
Nach gefasstem Bau- und Finanzierungsbeschluss wird die Ausführungsplanung erstellt und die Maßnahme ausgeschrieben. Der Bauauftrag soll Ende 2019/Anfang 2020 vergeben werden, so dass die Umsetzung der Baumaßnahme im Frühjahr 2020 beginnen kann.