W-LAN Konzept der Stadt Aschaffenburg; - Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 30.05.2017 und vom 15.05.2019; - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.01.2019; - Antrag der ÖDP vom 03.09.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 21.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 17PL/14/17/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verfügbarkeit von kostenfreiem Internetzugang im öffentlichen Raum war und ist ein diskutiertes Thema, das in letzter Zeit allerdings immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Die Anträge der Fraktionen im Stadtrat befassen sich – auch kontrovers – mit der Möglichkeit und dem Anliegen möglichst breit aufgestellt zu sein aber auch mit den gesundheitlichen Fragestellungen, die längst nicht als geklärt gelten.
Die Stadtwerke Aschaffenburg - Geschäftsbereich AVG - bieten kostenfreien Internetzugang per WLAN, an ausgewählten Plätzen im Stadtgebiet Aschaffenburg. Nach kurzer Registrierung steht der Zugriff allen Stadtwerke Kunden, Bürgern und Gästen der Stadt zur Verfügung. Für die systematische Einrichtung von W-LAN-Hotspots in allen städtischen Liegenschaften und darüber hinaus, müssen allerdings einige wichtige Rahmenbedingungen festgelegt werden.
Da nicht alle Liegenschaften einheitlich von nur einer Dienststelle verwaltet werden und auch rechtliche wie technische Aspekte bei den dadurch entstehenden investiven wie laufenden Kosten Berücksichtigung finden müssen, ist eine grundsätzliche Entscheidung in dem Zusammenhang zu treffen, um den technischen Ausbau von öffentlichen WLAN-Netzen weiter vorzubereiten.
Die unterschiedlichen Systeme, die bereits zum Einsatz gekommen sind (z.B. im Großen Sitzungssaal, Stadtbibliothek, Theaterplatz, Regionaler Omnisbusbahnhof) müssen bei einem übergeordneten Ansatz angepasst werden. Das ist aus Sicht der Verwaltung auch wünschenswert, um einen Mehrwert zu generieren und insbesondere im öffentlichen Straßenraum ein durchgängiges W-LAN-Netz zu etablieren, wie es bereits vom Stadtwerkeverbund erfolgreich betrieben wird. Da dies ein eigenständiges System ist, können alle Einstellungen, insbesondere z.B. die Sperrung bestimmter Inhalte, von den Stadtwerken ohne Umweg direkt umgesetzt werden. Die Stadt behält die Hoheit über die Daten. Dies entspricht auch dem Leitbild der Digitalisierung in der Stadt Aschaffenburg, das am 27. Mai 2019 im Plenums beschlossen wurde.
Je nach dem, welchen Ausbaustandard man erreichen möchte, müssen durch Zusatzverkabelungen in Bestandsgebäuden, so z.B. in der Stadthalle, die als Sondervermögen des Eigenbetriebes Kongress- und Touristik ebenfalls einer erweiterten Betrachtung unterliegt, Zusatzinvestitionen abgebildet werden.  
Ähnlich verhält es sich auch mit Zusatzangeboten z.B. für Vereinsheime. Die Stadt Aschaffenburg kann hier im Rahmen einer Fortentwicklung bestehender Förderrichtlinien gestaltend tätig werden. Eine Abfrage bei Sportvereinen, für die es bereits Förderrichtlinien gibt, soll herausfiltern, welche Problemstellungen es beim Betrieb von WLAN Netzen in Vereinsheimen gibt. Eine gesonderte Betrachtung erfolgt im Rahmen einer anderen Stadtratssitzung, wenn Datengrundlagen vorhanden sind, die es erlauben Rahmenbedingungen mit WLAN-Netzbetreibern zu verhandeln. Aus Sicht der Stadtverwaltung kann dieser Schritt auch erst erfolgen, wenn die Beschlusslage auf Grund dieser Entscheidung dazu führt, dass Rahmenverhandlungen mit den Stadtwerken geführt werden sollen.

Der Vorteil eines durchgängigen WLAN-Netzes im öffentlichen Raum liegt darin, dass der Raum auch digital zum Erlebnisraum wird, da nicht jedes Mal neu in ein anderes Netz eingewählt werden muss und so ein flächendeckender Ausbau mit größtmöglichem Nutzen erfolgen kann. Dies stellt auch ein Alleinstellungsmerkmal dar, wenn es gelingt den bereits vorhandenen Ansatz weiter zu entwickeln und erfolgreich auszubauen.

.Beschluss:

I.
1. Das bereits etablierte öffentliche W-LAN Netz der Stadtwerke soll als Grundlage für einen Ausbau weiterer öffentlicher Hotspots dienen.

2.1. Sofern städtische Liegenschaften mit einem kostenfrei zugänglichen W-LAN Netz ausgestattet werden, ist das W-LAN-Netz der Stadtwerke zu berücksichtigen, soweit dies mit förderrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist.

2.2. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Stadtwerkeverbund die Bedingungen für den Anschluss städtischer Liegenschaften an das Stadtwerke W-LAN zu verhandeln und insbesondere hinsichtlich der Datenhoheit der in diesem W-LAN Netz gewonnenen Daten, Vereinbarungen zu treffen.

3. Städtische Liegenschaften, die bereits über ein öffentliches W-LAN Netz verfügen, sollen auf das öffentliche Stadtwerke W-LAN umrüsten, sobald das unter Berücksichtigung laufender Verpflichtungen und einzuhaltenden ordentlichen Kündigungsfristen und nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für den Betrieb und die ggf. investiven Maßnahmen möglich ist.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 3

Datenstand vom 08.04.2020 14:31 Uhr