Städtebauförderung; Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ - Sanierungsgebiet Innenstadt - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2020 und die Fortschreibungsjahre 2021 - 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 21.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 20PL/14/20/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Abschnitte 1, 1a, 1b, 2, 3, 3c, 4, 4a, 5a, 5b, 6a, 6b, 6c und 7 des Sanierungsgebiets Innenstadt sind in das Bund-Länder- Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind.

Für das Jahr 2020 ist geplant, für folgende Projekte einen detaillierten Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:        

-Wertstoffcontainer Sandgasse - Verlagerung und Unterflurcontainer:
Das Sandtor an der Sandkirche stellt eine historische und städtebaulich prägende Eingangssituation für die Fußgängerzone dar. Dies wurde in den Untersuchungen zum Sanierungsgebiet Innenstadt immer wieder betont. Die dort aufgestellten Wertstoffcontainer entlang der Mauer zum Schöntal sind dem Stadtbild sehr abträglich und sind nach wie vor immer wieder Thema in Sitzungen des Initiativkreises der Innenstadt. Sie sollen verlagert oder umgestaltet werden. Eine Alternative hierzu stellt die unterirdische Mülllagerung in Form von Unterflurcontainern dar. Es ist geplant, den bestehenden Containerstandort aufzugeben und durch Unterflurcontainer in der Cornelienstraße zu ersetzen. Der Stadtrat hat dieses Konzept in der Sitzung des PVS am 28.05.2019 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die weiteren Schritte für den Einbau von Unterflurcontainern vorzunehmen.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 130.000 € / 2020

- Neugestaltung des Freihofsplatzes mit Einrichtung von (überdachten) Fahrrad-Abstellanlagen und der Freihofsgasse:
Der Freihofsplatz befindet sich ebenfalls in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Die Freihofsgasse ist auf Grund des eingebauten Materials schlecht begehbar. Es wird daher vorgeschlagen, Platz und Gasse entsprechend den Vorgaben des Stadtbodenkonzepts zu sanieren. Am Freihofsplatz kann in diesem Zusammenhang eine Mobilitätsstation mit einer zentralen, überachten Stellplatzanlage für Fahrräder entstehen.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 600.000 € / 2020 - 2021

- Umgestaltung Platzfläche Am Heißen Stein:
Am Heißen Stein direkt am Kreisverkehr Löherstraße befindet sich eine öffentliche Platzfläche, die als Parkplatz für 3 PKW genutzt wird. Es besteht aus Sicht der Verwaltung keine Notwendigkeit, diese drei öffentlichen Stellplätze an dieser Stelle vorzuhalten, zumal diese nicht bewirtschaftet sind und daher auch häufig als Dauerstellplätze genutzt werden. Das Parkhaus Löherstraße ist nur wenige Meter entfernt. Die Platzfläche soll stattdessen gestalterisch aufgewertet und für Carsharing genutzt werden. In der Innenstadt besteht bislang kein solches Angebot. In der Sitzung am 17.09.2019 hat der PVS die Verwaltung mit der Umsetzung des Neuordnungskonzeptes und der Beantragung von Städtebauförderungsmittel beauftragt.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 20.000 € / 2020


- Barrierefreie Sanierung von Straßen und Wegen:
In der Innenstadt gibt es eine Reihe von Straßen und Wegen, deren Oberflächen verbraucht oder die nicht barrierefrei angelegt sind. Diese entsprechen auch häufig nicht mehr den heutigen gestalterischen Anforderungen an eine attraktive Innenstadt. Im Stadtbodenkonzept sind dies Verkehrsanlagen benannt. Diese sollen sukzessive erneuert werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 1.000.000 € / 2020 - 2023


- Umsetzung Verkehrskonzept Innenstadt:
Im Rahmen der Diskussion über die künftige Verkehrsführung in der Innenstadt kann sich ergeben, dass einzelne Straßenabschnitte städtebaulich aufgewertet werden. Die tatsächlichen Maßnahmen und der Zeitraum der Umsetzung sind noch nicht festgelegt. Es werden aber Mittel in das Sanierungsprogramm aufgenommen, um ggf. rechtzeitig Förderanträge stellen zu können.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 650.000 € / 2020 - 2023

- Umgestaltung Unterführung zur City-Galerie:
Diese Unterführung liegt zwar außerhalb des Sanierungsgebietes, ist aber für die Verbindung aus dem Sanierungsgebiet zum Hauptbahnhof und zur City-Galerie von großer Bedeutung. Diese stammt aus den 1970-er Jahren und ist in ihrer Gestaltung äußerst unattraktiv. Es gilt, die die unfreundliche, schlecht beleuchtete und damit dunkle Verbindung deutlich aufzuwerten und damit deren Attraktivität zu erhöhen.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 80.000 € / 2020 - 2021

- Ausarbeitung eines Gestaltungshandbuches:
In der Innenstadt finden sich noch eine Reihe historischer Gebäude. Der Eindruck für den Besucher wird aber sowohl durch moderne Einbauten (v. a. in den Erdgeschosszonen dieser Häuser) als auch durch neuzeitliche Bauten in deren Umfeld getrübt. Ein Gestaltungshandbuch soll den Grundstückseigentümern als Empfehlung dienen, wie ein Gebäude deutlich aufgewertet und sich besser in die Umgebung einfügen kann.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 50.000 € / 2020 - 2021

- Sanierungsberatung (Aktivierung von Wohnungsleerstand):
In der Innenstadt gibt es eine Reihe leerstehender Wohnungen in sanierungsbedürftigen Gebäuden. Die Stadt ist bestrebt, diese Wohnungen wieder einer Nutzung zuzuführen. In einigen Fällen ist es gelungen, mit den Eigentümern Verträge abzuschließen, durch welche diese sich zur Modernisierung des Gebäudes verpflichten. Die Aufwendungen können dann im Rahmen der Einkommensteuer erhöht abgeschrieben werden. Dieses Instrumentarium soll verstärkt genutzt werden. Hierzu ist es erforderlich, den Eigentümern eine Erstberatung anzubieten. Diese Gespräche werden von einem freien Architekten übernommen. Der Zeitumfang der Erstberatung beträgt pro Objekt ca. 5 Stunden. Dieses Programm wird bereits angeboten und soll über das Jahr 2020 hinaus verlängert werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 20.000 € / 2021 - 2022

- Errichtung eines Spielpunkte-Parcours:
In der Innenstadt existieren bereits mehrere Spielpunkte („Dribbler“ am Alfons-Goppel-Platz, „Der springende Punkt“ am Plätzchen Roßmarkt / Ohmbachsgasse, „Das Gras“ in der Sandgasse). Weitere Spielpunkte sollen an den Stellen, wo dies sinnvoll und aus Platzgründen möglich ist, errichtet werden. Diese Spielpunkte sind insbesondere für Familien mit Kleinkindern bestimmt und sollen die Attraktivität der Innenstadt erhöhen.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 30.000 € / 2021

- Kooperationskonzept Handel / Gewerbe / Kunst / Medien:
Der Einzelhandel in der Innenstadt unterliegt einem zunehmenden Konkurrenzdruck nicht nur durch den Handel in anderen Städten und Gemeinden, sondern auch durch das Internet. Einkaufen wird heute vielfach als Erlebnis empfunden. Je vielfältiger die Angebote in einer Kommune sind, umso stärker kann sich der Einzelhandel in dieser Konkurrenzsituation positionieren. Dabei kommt dem Umfeld (z. B. gastronomischen Betrieben in der Innenstadt, Kunstaustellungen, musikalischen Angeboten) wesentliche Bedeutung zu. Die Verwaltung möchte untersuchen lassen, wie diese Wechselwirkungen optimal genutzt werden können und welche neuen Angebote evtl. erforderlich sind.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 60.000 € / 2020 - 2021

- Projektmanagement 2021 - 2022:
Die Einrichtung eines Projektmanagements ist Vorgabe für die Aufnahme in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Der Quartiersmanager ist direkter Ansprechpartner für die Akteure vor Ort. Er organisiert die Beteiligung der Betroffenen über den „Initiativkreis“ und ist das Bindeglied zur Stadtverwaltung. Seine Aufgabe besteht v. a. in der Umsetzung der im „Integrierten Stadtentwicklungskonzept“ genannten Ziele. Im Jahr 2020 ist ein neuer Förderantrag für die Jahre 2021 - 2022 einzureichen. Es wird von der Anstellung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin mit einer regelmäßigen wöchentlichen von 15 Stunden ausgegangen.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 63.000 € / 2021 - 2022


- Allgemeines:

Das Sanierungsprogramm wurde bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2021 durchgeführt (Haushaltsjahr 2021), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2020). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die seit dem Jahr 2014 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen sowie über die Verwendungsnachweise bei.

.Beschluss:

I.

Die in der Anlage 10 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für das Jahr 2020 sowie für die Fortschreibungsjahre 2021 - 2023 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
  1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
  2. im Entwurf für den Haushalt 2020 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
  3. die Finanzierung für die Jahre 2021 - 2023 nach den Werten im Jahresantrag 2020 fortzuschreiben.

II. Angaben zu den Kosten:

Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2020 14:31 Uhr