Berufung und erneute Berufung von ehrenamtlichen Gutachtern gemäß der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV) vom 05.04.2005


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 02.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.03.2020 ö Beschließend 10PL/3/10/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bei der Stadt Aschaffenburg besteht zur Erfüllung der ihm nach dem Baugesetzbuch übertragenen Aufgaben der gesetzlich vorgeschriebene Gutachterausschuss für Grundstückswerte entsprechend den Bestimmungen der Gutachterausschussverordnung (GutachterausschussV). Dieser besteht neben dem Vorsitzenden, der Bediensteter der Stadt Aschaffenburg sein muss (§ 2 Abs. 2 GutachterausschussV), aus zu berufenden und zu verpflichtenden ehrenamtlichen Gutachtern.

Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehört neben der Ermittlung von Bodenrichtwerten auch die Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken. Die Stadt Aschaffenburg ist bestrebt, neben den gesetzlich vorgeschriebenen Mitgliedern aus dem Bereich der Bau- und Finanzverwaltung, auch Vertreter sonstiger, mit der Grundstücksbewertung befasster Berufsgruppen aufzunehmen.

Die Gutachter werden auf die Dauer von vier Jahren berufen (§ 3 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 BayGaV). Eine wiederholte Berufung ist möglich (§ 3 Abs. 3 Satz 2 BayGaV).

Die Berufung des ehrenamtlichen Gutachters XXXXXXXXXXX läuft zum 02.06.2020 aus. Er befindet sich schon seit mehreren Berufungsperioden im Gutachterausschuss und soll wiederum auf weitere vier Jahre berufen werden.

Dankenswerterweise hat sich Herr XXXXXXXXXXX bereit erklärt, dem Gutachterausschuss ehrenamtlich zur Verfügung zu stehen.

Er verfügt über eine mehrjährige Erfahrung als landwirtschaftlicher Sachverständiger der Bayerischen Finanzverwaltung und ist ebenfalls seit längerem ehrenamtlicher Gutachter des Gutachterausschusses des Landkreises Aschaffenburg.

Auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit verfügt Herr XXXXXXXXXXX über die geforderte Erfahrung und Sachkunde und ist daher für die ehrenamtliche Mitarbeit im Gutachterausschuss gut geeignet.

.Beschluss:

I.
  1. Der erneuten Berufung des ehrenamtlichen Gutachters des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg von

Herrn XXXXXXXXXXX

für weitere vier Jahre wird zugestimmt.

Herr XXXXXXXXXXX wird weiterhin gleichzeitig gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 BayGaV als Ersatzvorsitzender i. S. d. § 3 Abs. 4 BayGaV bestellt.

  1. Der Berufung von

Herrn XXXXXXXXXXX

als ehrenamtlicher Gutachter für den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg wird erstmals auf die Dauer von 4 Jahren zugestimmt.



II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.07.2020 13:47 Uhr