Frohsinnstraße – Ausbau der Fahrradabstellanlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 19.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.05.2020 ö Beschließend 8PVS/4/8/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen
Die Frohsinnstraße ist eine Hauptverbindung im Bahnhofsquartier. Sie ist mit zahlreichen Geschäften, Dienstleistungsbetrieben und Praxen gleichzeitig Einkaufs-, Dienstleistungs- und Gesundheitsstandort. Eine ständige Erreichbarkeit ist deshalb unabhängig von der Verkehrsart von größter Wichtigkeit. Gleichzeitig ist die Frohsinnstraße für den Fuß- und Radverkehr eine Hauptverbindung höchster Rangordnung. Sie stellt die zentrale und kürzeste Verbindung zwischen Hauptbahnhof und Bahnhofsquartier auf der einen und der Innenstadt rund um Herstallstraße und City-Galerie auf der anderen Seite dar.
Die Frohsinnstraße wurde bewusst als verkehrsberuhigter Bereich mit formaler Gleichberechtigung zwischen den Verkehrsarten ausgewiesen (Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr). In der Praxis dominiert aber eindeutig der Kfz-Verkehr das öffentliche Geschehen.
Auch die Parkpraxis hat sich problematisch entwickelt. Parken ist im verkehrsberuhigten Bereich ausschließlich auf den gekennzeichneten Parkplätzen erlaubt. Diese sind eindeutig durch ein anderes Straßenpflaster erkennbar. Diese Parkstände werden aber ständig ausgeweitet und davor sowie dahinter wird zusätzlich geparkt. Trotz regelmäßiger Verkehrsüberwachung parken leider im gesamten Bereich der Frohsinnstraße ganztägig Kraftfahrzeuge auch außerhalb der markierten Bereiche. Dies wiederspricht dem Grundgedanken eines „verkehrsberuhigten Bereichs“. Es schwächt den Fuß- und Radverkehr durch Verdrängung, Gefährdung und Behinderung und schränkt zudem den fließenden Kraftfahrzeugverkehr ein.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Fahrradbügel im Straßenverlauf der Frohsinnstraße umzusetzen (Anlage 1).
Im gesamten Verlauf der Frohsinnstraße sind Kfz-Stellplätze verteilt. Fest installierte Fahrradstellplätze gibt es aber ausschließlich an dem kleinen Platz an der Heinse- und Bodelschwinghstraße. Provisorisch wurden vor dem Woolworth (Hausnummer 20) und auch vor der Bäckereifiliale Hench (Hausnummer 13) jeweils sechs Fahrradstellplätze aufgestellt, um die Nachfrage vor Ort zu testen. Diese beiden Stellplatzmöglichkeiten werden umfangreich in Anspruch genommen.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, dezentral im gesamten Straßenverlauf der Frohsinnstraße attraktive Anlehnbügel für Fahrräder einzubauen (Modell Schloßgasse). Diese sind zumeist vor oder nach den Kfz-Stellplätzen positioniert und dienen so auch zur Abgrenzung der legalen Kfz-Parkplätze. Im Ergebnis können von der Weißenburger Straße bis zur Erthalstraße insgesamt 24 Anlehnbügel mit 48 sichereren Fahrradstellplätzen geschaffen werden. Es entfällt kein legaler Kfz-Stellplatz.

3+4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die zwei Behindertenstellplätze aus dem kleinen Parkplatz an der Frohsinnstraße / Elisenstraße herauszulösen und diese vor der Hausnummer 30 umzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Detailplanung (Anlage 4) zur Umsetzung überdachter Stellplätze für Fahrräder und Motorroller auf dem gesamten Parkplatz umzusetzen und die bestehenden, wenig geeigneten Fahrradständer auszutauschen.
Bei den Zweirad-Stellplätzen am Dreieck zwischen Frohsinnstraße und Elisenstraße übersteigt die große Nachfrage das bestehende Angebot. Dies hat sich erst kürzlich wieder während der Baustelle zum Einbau der neuen Doppelstockparker gezeigt. Selbst Anfang Februar bei schlechter Witterung wurden zahlreiche Fahrräder in kürzester Zeit in den Ersatzstellplätzen auf dem kleinen Parkplatz abgestellt. Diese waren keinesfalls nur den Pendlern vom Hauptbahnhof zuzuordnen, da es im Tagesverlauf häufige Belegungswechsel gab (Foto Anlage 3).
Auch die jährliche „Schrottrad-Aktion“ belegt den Handlungsbedarf. Jedes Jahr werden die Fahrrad-Stellplätze an der Frohsinnstraße von zahlreichen Alträdern befreit. Ein Zustand mit frei verfügbaren Fahrrad-Stellplätzen ist dann aber immer nur von sehr kurzer Dauer.
Dabei tragen auch die dort abgestellten motorisierten Zweiräder zu einem unaufgeräumten und überfüllten Gesamteindruck bei. Auch deren Anzahl übersteigt das Angebot deutlich. Im Hauptbahnhof wird für motorisierte Zweiräder vorgesehene überdachte Fläche von den Bahnpendlern bereits vollständig ausgelastet. Es wird auch in diesem Segment mit einer weiteren Zunahme gerechnet.
Aus diesen Gründen soll nun der kleine Parkplatz an der Frohsinnstraße dauerhaft als Fahrradabstellanlage ausgebaut werden, um das knappe Angebot zu erweitern. Auf der Fläche sind bisher 4 Kfz-Stellplätze mit Parkscheinbewirtschaftung und 2 Behindertenstellplätze angeordnet. Obwohl mit Behindertenausweis legal in einem verkehrsberuhigten Bereich geparkt werden darf, sollten beide Behinderten-Stellplätze im direkten Umfeld neu ausgewiesen werden. Hierfür bietet sich der Bereich vor der Frohsinnstraße 30 an. Es entfallen also lediglich 4 Kfz-Stellplätze.
Auf der Fläche des Parkplatzes können mit Doppelstockparkanlagen 2 x 20 Fahrrad-Stellplätze und 2 x 8 Abstellplätze für motorisierte Zweiräder umgesetzt werden. Für die Andienung der Doppelstockparker ist dabei eine größere Fläche erforderlich, die dann aus dem Mittelbereich stattfinden wird.
Es ist eine Überdachung der Fahrradabstellanlagen und der auch motorisierten Zweirad-Stellplätze vorgesehen. Die Doppelstockparkanlagen haben eine lichte Höhe von rd. 2,70 m, für die motorisierten Zweiräder ist eine lichte Höhe von rd. 2,20 m ausreichend. Im Gegensatz zum Beispielfoto vom Dalberg-Gymnasium (Anlage 5) sollen die Überdachungen aus Verbundsicherheitsglas (VSG) bestehen. Dies ist besser für die Beleuchtung und auch optisch wesentlich attraktiver und zurückhaltender. Ein massiv wirkender Baukörper wird vermieden und die Sichtbeziehungen im öffentliche Raum zu den Geschäften, zum Hauptbahnhof sowie zur Post bleiben bestehen.
Die am Fahrradparkplatz bereits bestehenden Bügel sind bauartbedingt nur für ein Fahrrad vorgesehen und sehr reparaturanfällig. Sie sollen auf dem gepflasterten Viertelkreis durch die bewährten Anlehnbügel ersetzt werden, wie sie auch im Straßenzug der Frohsinnstraße eingebaut werden sollen. Diese sind auch schon vor der Frohsinnstraße 27 gegenüber vom Hauptbahnhof und am Übergang zum ROB vorhanden.
Dauerhafte Maßnahmen und feste Einbauten durch Überdachungen oder aufwendige Parkierungsanlagen sind auf dem gepflasterten Viertelkreis kurzfristig nicht vorgesehen. Wenn eine weiter steigende Nachfrage die neuen Kapazitäten wieder übersteigen sollte, dann ist eine aufwendigere Maßnahme und Gestaltung eines Fahrradparkhauses auf der Fläche denkbar.

Kosten:
Die 24 Anlehnbügel für 48 Stellplätze im Verlauf der Frohsinnstraße kosten jeweils ca. 250 EUR und damit 6.000 EUR im gesamten Verlauf zuzüglich der Einbaukosten durch den Bauhof oder eine externe Firma.
Der Ausbau der bestehenden Einzelparker und der Einbau der weiteren 24 Anlehnbügel für 48 Stellplätze im Viertelkreis am Fahrradparkplatz Frohsinnstraße kostet damit ebenfalls 6.000 EUR zuzüglich der Einbaukosten durch den Bauhof oder eine externe Firma.
Eine Doppelstockparkanlage mit 20 Stellplätzen auf ca. 5,5 m Breite kostet mit einem Dach aus glasklarem Verbundsicherheitsglas (VSG) ca. 10.000 EUR inklusive der Montage. Hinzu kommen Kosten für die beiden Fundamente in Höhe von ca. 2.000 EUR. Beide Doppelstockanlagen kosten demzufolge zusammen ca. 24.000 EUR für 40 Fahrradstellplätze.
Eine Überdachung der Stellplätze für motorisierte Zweiräder kostet mit einem Dach aus glasklarem Verbundsicherheitsglas (VSG) ca. 5.000 EUR inklusive der Montage. Hinzu kommen ebenfalls Kosten für die beiden Fundamente in Höhe von ca. 2.000 EUR. Beide Überdachungen für 16 Stellplätze motorisierter Zweiräder kosten demzufolge zusammen 14.000 EUR.
Die Gesamtkosten für 152 Zweirad-Stellplätze in der Frohsinnstraße belaufen sich damit auf ca. 50.000 EUR (328 EUR je Stück).

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, Fahrradbügel im Straßenverlauf der Frohsinnstraße umzusetzen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die drei Behindertenstellplätze aus dem kleinen Parkplatz an der Frohsinnstraße / Elisenstraße herauszulösen und umzusetzen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Detailplanung zur Umsetzung überdachter Stellplätze für Fahrräder und Motorroller auf dem gesamten Parkplatz umzusetzen und die bestehenden, wenig geeigneten Fahrradständer auszutauschen .

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [ x ]        nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt        ja [ x ]        nein [   ]
Es entstehen Folgekosten        ja [   ]        nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten        einmalig
[  ]        wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2020 08:57 Uhr