Bildung des Jugendhilfeausschusses; - Wahl von beschließenden Mitgliedern, die nicht dem Stadtrat angehören (Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind)


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 22.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 10PL/7/10/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorschläge für die Bestellung von Mitgliedern, die in der Jugendhilfe erfahren sind, als stimmberechtigte Mitglieder nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg können von jedem Mitglied des Stadtrates abgegeben werden.

Da nur vier Vorschläge zur Bestellung von Stadtratsmitgliedern als stimmberechtigte Mitglieder  im Jugendhilfeausschuss vorliegen, sind weitere 4 stimmberechtigte Mitglieder zu wählen.

Die stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Stadtrat angehören, werden nach Art. 52 Abs. 3 GO gewählt. Abweichend von Art. 51 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 GO erfolgt die Wahl in offener Abstimmung.
Noch fehlende Namen werden in der Sitzung bekannt gegeben.

.Beschluss:

I. Als beschließende Ausschussmitglieder des Jugendhilfeausschusses (ohne Vorsitzenden) und als deren Stellvertreter werden gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg auf Grund der Vorschläge von Mitgliedern des Stadtrates folgende Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind, in offener Abstimmung gewählt: 


Mitglieder                                        Vertreter

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.07.2021 12:56 Uhr