Mit Beschlüssen vom 11.10.2016 (Planungs- und Verkehrssenat), bzw. 24.10.2016 (Plenum) hat der Stadtrat das städtische Wohnraumförderprogramm beschlossen. Innerhalb dieses Wohnraumförderprogramms bietet das „Programm 3“ die Möglichkeit der Vergabe von städtischen Grundstücken an Baugemeinschaften.
Bereits im Jahr 2018 ist eine Baugemeinschaft an die Verwaltung herangetreten mit dem Wunsch „Genossenschaftliches Bauen“ für ca. 40 bis 50 Wohneinheiten zu ermöglichen. Aufgrund der noch nicht so weit fortgeschrittenen Erschließung des Baugebietes „Anwandeweg“ stand zunächst kein Grundstück für eine Bebauung in dieser Größenordnung zur Verfügung.
Mit Ausschreibung des städtischen Grundstückes Fl.-Nr. 455/180 „Schopenhauer Straße 16“ trat die Baugemeinschaft erneut mit der Anfrage nach einem entsprechenden Grundstück in geeigneter Größe an die Verwaltung heran.
Die Grundstücke Fl.-Nrn. 455/183 und 455/184 liegen im Teilbaugebiet WA 13 des Bebauungsplanes 07/06 „Anwandeweg“. Es handelt sich dabei um ein allgemeines Wohngebiet. Der Bebauungsplan lässt die Bebauung von Gebäuden mit 3 bis 4 Vollgeschossen bei einer baulichen Ausnutzung mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 zu. Der Bebauungsplan setzt für dieses Teilbaugebiet (WA 13) fest, dass bei der Errichtung von Gebäuden pro Baugrundstück auf mindestens 50 % der Bruttogeschossfläche Wohnungen erstellt werden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung errichtet werden könnten, siehe auch Anlage 2 „Auszug aus dem B-Plan“.
Dieses Ziel der sozialen Wohnraumerstellung würde sich auch durch Vergabe an eine Baugemeinschaft erreichen lassen. Nachdem bereits eine Baugemeinschaft Interesse an einem größeren Gemeinschaftsprojekt bekundet hat, würde die Verwaltung die beiden Grundstücke zur Vergabe ausschreiben um weiteren Baugemeinschaften die Gelegenheit zur Bewerbung zu ermöglichen.
Die beiden Grundstücke werden Anfang des Jahres 2022 zur Bebauung zur Verfügung stehen. Das Vergabeverfahren nach „Programm 3“ des städtischen Wohnraumförderprogramms ist in mehrere Abschnitte unterteilt und damit langwieriger als die Vergabe von Grundstücken für eine Einzelhausbebauung (Programm 2). Mit der Ausschreibung geht eine 3-monatige Bewerbungsfrist einher, damit sich interessierte Baugemeinschaften konstituieren können. Im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens wird eine grobe Projektplanung und dann auch ein Bauantrag gefordert.
Auch unter dem Aspekt, dass die Vergabe beider Grundstücke gemeinsam an eine Baugemeinschaft effizienter als die Vergabe an zwei Baugemeinschaften ist, soll bevorzugt die Vergabe beider Grundstücke an eine Baugemeinschaft erfolgen.
Um vorstehende Beschlussfassung wird gebeten.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen keine Kosten.