Klimaplenum; - Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Baugrundstück - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 23.09.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat, 03.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 03.03.2021 ö Beschließend 2UKVS/3/2/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Derzeit ist es gängige Praxis, dass in aller Regel zunächst vom Benutzungsrecht der Entwässerungsanlage ausgegangen wird und somit meist ein Anschluss auch des Niederschlags-wassers an die Entwässerungseinrichtungen bevorzugt wird.
Die Entwässerungssatzung bietet zwar in §4 Abs. 5 die Möglichkeit, auch die Versickerung zu verlangen, aber bisher war dies nur durchsetzbar, wenn technische Gründe (z.B. Überlastung der Kanäle) geltend gemacht werden konnten.
Mit dem Grundsatzbeschluss auf Vorrang der Versickerung am Entstehungsort hätte man hier im Rahmen der Entwässerungsgenehmigung eine wesentlich bessere Handhabe, um Versickerungen zu fordern.
Neben den häufiger auftretenden Starkregenereignissen ist insbesondere in unserer Region die größere Trockenheit und damit einhergehend ein seit Jahren sinkender Grundwasserstand eine Folge der Klimaveränderung. Mit der Förderung der Versickerung von gesammeltem Regenwasser kann dieser Folge der Klimaveränderung entgegengewirkt werden, ebenso wie mit der Verringerung des Trinkwasserverbrauchs durch die Nutzung von Regenasser für Toiletten-spülungen.

.Beschluss:

I. Die Stadtverwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass bei allen künftigen Bauvorhaben, ob in Neubaugebieten oder im Bestand, anfallendes Dach- und Oberflächenwasser grundsätzlich am Entstehungsort, also auf den jeweiligen Grundstücken zur Versickerung gebracht wird. Ebenso ist darauf hinzuwirken, dass für Toilettenspülungen Regenwasser genutzt wird. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist ein Abweichen von diesen Vorgaben zulässig.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[ X ]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 10:56 Uhr