Gründung einer Jugendberufsagentur und Abschluss der Kooperationsvereinbarung "Jugendberufsagentur für die Stadt Aschaffenburg"


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Gemeinsame Sitzung des Bildungssenates und Jugendhilfeausschusses, 27.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Bildungssenat 1. Gemeinsame Sitzung des Bildungssenates und Jugendhilfeausschusses 27.04.2022 ö Beschließend 3BS/1/3/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Seit Inkrafttreten des SGB II im Jahr 2005 sind neben den Arbeitsagenturen und den Trägern der Jugendhilfe auch die Jobcenter für die berufliche Eingliederung von sozial benachteiligten oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen zuständig. Jeder dieser Akteure verfügt über eigene Budgets und Angebote. Da Jugendliche ohne Ausbildung und Arbeit sowohl dem SGB II als auch dem SGB VIII unterliegen können, haben sie in der Regel mehrere Ansprechpartner in unterschiedlichen Behörden. Es kommt in der Praxis häufiger zu Brüchen im Integrationsprozess aufgrund aufwendiger und oftmals defizitärer Abstimmungsergebnisse.  

Um dieser Problematik entgegenzuwirken und zur Unterstützung einer Bildungsbiographie ohne Abbrüche hat sich die Stadt Aschaffenburg bereits im Jahr 2012 mit der Agentur für Arbeit Aschaffenburg, dem Jobcenter Aschaffenburg und dem staatlichen Schulamt im Rahmen einer Kooperation als „Jugend stärken – aktiv in der Region“ zusammengeschlossen, um eine Bildungsbiographie ohne Brüche unterstützen zu können. 

Herausforderung ist hierbei, ist die unterschiedlichen Gesetzeslogiken und Anforderungen des SGB II, SGB III, SGB VIII und SGB IX in eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit einmünden zu lassen und koordiniert gemeinsam vorzugehen. Des Weiteren stellt auch die rechtskreisübergreifende Vereinbarung von Prozessen und Abstimmungen über Maßnahmen eine Herausforderung dar, die notwendig ist, um Doppelbetreuungen und Betreuungslücken zu verhindern und eine ganzheitliche und vernetzte Betreuung zu gewährleisten. 

Die Erfahrungen der bisherigen Zusammenarbeit haben gezeigt, dass auch die bisher nicht explizit beteiligten Berufsschulen ein wichtiger Partner im Übergang Schule – Beruf sind, so dass seitens der Verwaltung auf deren zukünftige Beteiligung hingewirkt wurde. 

Zur Verstärkung und der Weiterentwicklung der bisherigen erfolgreichen Kooperation haben sich die Beteiligten dahingehend verständigt, zukünftig im Rahmen einer Jugendberufsagentur zusammen zu arbeiten. 

Die Verwaltung schlägt den Abschluss den in der Anlage 1 vorliegenden Kooperationsvereinbarung „Jugendberufsagentur für die Stadt Aschaffenburg“ vor.

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Gründung einer Jugendberufsagentur für die Stadt Aschaffenburg und dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung „Jugendberufsagentur für die Stadt Aschaffenburg“ zwischen der Stadt Aschaffenburg, der Agentur für Arbeit Aschaffenburg, dem Jobcenter der Stadt Aschaffenburg und dem staatlichen Schulamt zu. 

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[X]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 14.07.2022 15:48 Uhr