Umbau Fußgängerüberweg Molkenbornstraße Bau- und Finanzierungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 20.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 3. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 20.03.2023 ö Beschließend 2HFS/3/21/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachverhalt

Der Planungs-und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung vom 01.02.2022 dem Umbau des Fußgängerüberweges (FGÜ) Nr. 408 Molkenbornstraße (Kreuzung Gutwerkstraße) zugestimmt.


2. Projektbeschreibung

Der Fußgängerüberweg (FGÜ) befindet sich an der Kreuzung Molkenbornstraße/ Gutwerkstraße. Dabei führt die von Süden kommende Molkenbornstraße als abknickende Vorfahrt in die nach Norden verlaufende Gutwerkstraße. In diesem Kreuzungsbereich befinden sich drei FGÜ. Der einzige FGÜ, der sich auf der Vorfahrtsstraße befindet, wurde bereits vor einigen Jahren mit einer speziellen FGÜ-Beleuchtung (Peitschenmasten) ausgestattet. In diesem Jahr soll nun der Fußgängerüberweg in der Molkenbornstraße, die als Nebenstraße auf die abknickende Vorfahrtsstraße führt, verbessert und barrierefrei ausgebaut werden.

Derzeit befindet sich der Überweg direkt am Beginn des Abzweiges. Dies ist zwar für Fußgänger, die aus der Nebenstraße Gutwerkstraße kommen und weiter die Vorfahrtsstraße nutzen wollen, der kürzeste Weg, aber dadurch wird der Überweg oft von wartepflichtigen Fahrzeugen aus der Molkenbornstraße zugestellt. Die Planung sieht daher vor, den FGÜ um 2,50 m in die Molkenbornstraße zu verschieben, so dass sich ein Fahrzeug hinter dem FGÜ aufstellen kann und der Übergang dennoch nicht zu weit von der Kreuzung entfernt ist.

Die Anlage des FGÜ bleibt bei einer Länge 8,00 m. Dies ist oberhalb der Richtlinien für den Bau eines FGÜ (nach den Richtlinien sollte ein FGÜ eine Länge von 6,50 m nicht überschreiten). Eine Einengung oder der Einbau einer Mittelinsel ist aber aufgrund der Schleppkurven für den öffentlichen Personennahverkehr nicht möglich. Die Verkehrsbetriebe haben sich gegen eine Einengung ausgesprochen, da diese es dem Bus nicht ermöglichen würde, trotz eines aus der Molkenbornstraße einbiegenden Fahrzeuges in dieselbe abbiegen zu können. Der Bus müsste den Fahrverkehr aus der Molkenbornstraße abwarten. Dies sei besonders in den Morgenstunden und im Feierabendverkehr ein den Fahrgästen nicht zumutbarer Zeitverlust.

Eine Entfernung des FGÜ ist an dieser Kreuzung wegen Schulweg und höherer Frequenz nicht hinnehmbar. Eine Verlegung weiter nach hinten in die Molkenbornstraße würde von den Fußgängern in überwiegender Zahl nicht angenommen werden, da meist der kürzeste Weg gewählt wird. Der Stadtrat hat bereits den vor einigen Jahren von der Verwaltung vorgelegten Vorschlag, den FGÜ wegen Nichteinhaltung der Richtlinien zu entfernen, abgelehnt.

Der Einbau von taktilen Elementen und Borde mit einer differenzierten Höhe (6 cm für Blinde bzw. Nullabsenkung für Rollstuhlfahrer und Rollatoren) ermöglicht es auch Blinden und Sehbehinderten hier sicher die Fahrbahn zu queren.

Da der breite Gehweg derzeit von den Bewohnern gerne als Parkfläche genutzt wird, sollten Poller zum Schutz der wartenden Fußgänger und zum Schutz vor dem Überfahren der taktilen Elemente gesetzt werden. 

Die Beleuchtung wird durch eine spezielle FGÜ-Beleuchtung konzentriert und sorgt somit für eine bessere Erkennbarkeit des FGÜ auch bei Dämmerung und in der Dunkelheit.

Über den Bauunterhalt wird eine Deckensanierung über den gesamten Kreuzungsbereich angestrebt, da die Fahrbahn starke Verdrückungen und Abnutzungen aufweist. Direkt in der Kurve befindet sich auf der Südseite ein Straßenablauf mit einer teilweise beschädigten Leitung und einem nicht fachgerechten Anschluss an den Hauptkanal. Dieser wird im Rahmen der Baumaßnahme mitsaniert. 

Verkehrsführung:

Für den Umbau des FGÜ wird der nördliche Arm der Molkenbornstraße voll gesperrt. Dies bedeutet u.a., dass die Buslinie 10 umgeleitet werden muss. Eine Umleitungsbeschilderung für den Individualverkehr ist nicht geplant, jedoch wird die Verwaltung die Maßnahme frühzeitig bekannt geben.

Für die Decken-und Straßenablaufsanierung muss die Kreuzung Molkenborn/Gutwerkstraße gesperrt werden. Dazu ist es notwendig auch die Linie 4 umzuleiten. Die Linie 4 wird bedingt durch den Schülerverkehr hauptsächlich mit Gelenkbussen bestückt, diese können jedoch aus platztechnischen Gründen nicht die Umleitung befahren. Daher kann die Sanierung von Fahrbahn und Straßenablauf nur in den Ferien stattfinden, wenn die Verkehrsbetriebe die Linie mit Standardbussen einsetzen können.


3. Kosten

Die Kosten im Rahmen des bepreisten Leistungsverzeichnisses betragen:
FGÜ Molkenbornstraße 
Kostenberechnung
Kosten des bepreisten LV
Baukosten
152.500,- €
160.000,- €
20% Baunebenkosten
30.500,- €
32.000,- €
Gesamtkosten brutto
183.000,- €
192.000,- €
-davon Anteil Unterhalt
83.500,- €
85.000,- €
-Anteil Neubau
99.500,- €
107.000,- €

Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom bepreisten LV abweichen können.


4. Finanzierung

Derzeit stehen in der mittelfristigen Finanzplanung auf der HH-St. 1.6350.9500 150.000 EUR zur Verfügung. Die Kosten für die Sanierung der Fahrbahn in Höhe von 85.000 EUR werden über die HH-Stelle 0.6300.5131 abgerechnet. Hier stehen in diesem Jahr ausreichende Mittel zur Verfügung.


5. Weiteres Vorgehen

Eine Vergabe der Bauleistungen ist im 2./3. Quartal des Jahres 2023 geplant. Die Bauausführung schließt sich an.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat stimmt dem Umbau des Fußgängerüberwegs (FGÜ) Nr. 408 Molkenbornstraße und der Sanierung der Kreuzung Gutwerkstraße mit Gesamtkosten von 192.000 € brutto zu.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahme im Jahr 2023 baulich umzusetzen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[   ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[   ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[   ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2023 09:08 Uhr