Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Aschaffenburg (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.03.2023 ö Beschließend 13PL/3/13/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Erhebung von Benutzungsgebühren von Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft bedarf einer Rechtsgrundlage.

Mit Beschluss des Stadtrates vom 20.09.2021 wurde daher die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Aschaffenburg (Kindertageseinrichtungengebührensatzung) in ihrer derzeitigen Fassung erlassen. 

Aufgrund der Tarifsteigerungen im Sozial- und Erziehungsdienst und der allgemeinen Preissteigerungen, die auch den Betrieb der kommunalen Kindertageseinrichtungen betreffen, ist eine Anpassung der Elternbeiträge zum folgenden Kitajahr angezeigt. 

Bei den Krippenbeiträgen schlägt die Verwaltung eine Erhöhung innerhalb der einzelnen Buchungskategorien von jeweils 34,00 € und bei den Kitabeiträgen von jeweils 21,00 € vor. In den Krippenbeiträgen sind die Kosten eines Vormittags- und Nachmittagssnacks, bei den Kitabeiträgen für den Nachmittagssnack inkludiert. 

Bei der Festlegung des Erhöhungsbetrages wurde sich an den durchschnittlich von den freien Betriebsträgern in der Stadt Aschaffenburg aufgerufenen Elternbeiträgen orientiert. Eine aktuelle Abfrage ergab einen durchschnittlichen Elternbeitrag in Krippen von rund 340,00 € und in Kitas von rund 215,00 € bei einer Buchungszeit von 8-9 Stunden. Bei den Kitas reduziert sich die Belastung für die Eltern um den staatlichen Zuschuss in Höhe von 100,00 €. Beitragserhöhungen zum nächsten Kitajahr wurden durch die freien Träger bereits angekündigt. 

Die Stadt Aschaffenburg liegt somit auch zukünftig im Durchschnitt aller Aschaffenburger Einrichtungen.  

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund von Art.1, 2, 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und von § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Aschaffenburg (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung) vom 30.12.2021 vorbehaltlich der Prüfung durch die Rechtsstelle:
§ 1
In § 6 erhält Absatz 3 a) folgenden Wortlaut:

für den Besuch von Kinderkrippen: 

Buchungszeiten täglich
Beitrag Kind
4 bis 5 Stunden
288
5 bis 6 Stunden
310
6 bis 7 Stunden
332
7 bis 8 Stunden
354
8 bis 9 Stunden
376
9 bis 10 Stunden
398


§ 2
In § 6 erhält Absatz 3 b) folgenden Wortlaut: 

für den Besuch der Kindergärten:
Buchungszeiten täglich
Beitrag Kind
4 bis 5 Stunden
176
5 bis 6 Stunden
191
6 bis 7 Stunden
206
7 bis 8 Stunden
221
8 bis 9 Stunden
236
9 bis 10 Stunden
251


§ 3
Die Änderungssatzung tritt zum 01.09.2023 in Kraft. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 2

Datenstand vom 20.12.2023 17:27 Uhr