Erweiterung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und Geduldete


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.03.2023 ö Beschließend 16PL/3/16/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss vom 17.11.2014 stimmte der Stadtrat der von der Regierung von Unterfranken erbetenen Verlängerung der Nutzungsdauer der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und Geduldete im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes, bis 30.06.2020, nebst einer Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre, zu. 
Die Regierung von Unterfranken hat die Verlängerungsoption ausgeübt, so dass der Vertrag derzeit bis zum 30.06.2025 läuft.
Die Gemeinschaftsunterkunft wird bereits seit 01.07.1993 von der Regierung von Unterfranken, auf dem Gelände der ehemaligen „Graves-Kaserne, betrieben, ursprünglich mit einer Obergrenze von 350 Plätzen.
Im Zuge der Flüchtlingswelle 2014/2015 wurden zusätzlich rund 50 weitere Plätze in Wohncontainern geschaffen. Seitdem beträgt die Anzahl der Plätze in der GU 400.

Aufgrund der hohen Zugangszahlen von Geflüchteten und des dadurch entstehenden Unterbringungsdrucks ist es dringend notwendig weitere Kapazitäten zu schaffen.
Die Regierung von Unterfranken hat sich deshalb an die Stadt Aschaffenburg gewandt, da ihr von der BIMA ein Grundstück, gelegen an der Würzburger Straße, angeboten wurde, um dort  Unterkünfte in Modulbauweise für die weitere Unterbringung von Asylbewerbern zu errichten.
Bei dem hier in Frage kommenden Grundstück, handelt es sich um ein großes, voll erschlossenes, hochwertiges Baugrundstück. Nach dem Bebauungsplan Nr. 3/20, „Bebauungsplan für das Gebiet südwestlich Wendelbergstraße, östlich der Begrenzung projektierter Straße, Würzburger Straße und Berliner Allee“, ist als Nutzungsart straßenbegleitend Kerngebiet mit einer hohen Ausnutzung von mindestens III und maximal IV Vollgeschossen festgesetzt. 
Der rückwärtige Grundstücksteil ist als Gewerbegebiet für eine dreigeschossige Bebauung festgesetzt. 
Der Bebauungsplan setzt die städtebauliche Zielsetzung der Stadt Aschaffenburg für eine Dienstleistungsachse Würzburger Straße konsequent um. 
Die Vermarktung dieser Liegenschaft wurde von der BIMA bislang immer wieder hintenangestellt. Für die Stadt Aschaffenburg ist eine Vermarktung der Fläche, nach der Festsetzung des Bebauungsplanes, von größtem Interesse. 
Aufgrund der Bedeutung „Dienstleistungsachse Würzburger Straße“ ist die Stadt Aschaffenburg mit der Regierung von Unterfranken in Verhandlungen getreten und konnte erreichen, dass Bereitschaft besteht auf das Angebot, auf diesem Grundstück eine Flüchtlingsunterkunft zu errichten, verzichtet wird.
Stattdessen soll die Gemeinschaftsunterkunft auf 480 Plätze erweitert werden.

Da in der Gemeinschaftsunterkunft bereits eine soziale Infrastruktur und ein 24/7 Wachdienst vorhanden ist, ist dies aus Sicht der Stadtverwaltung Aschaffenburg die bessere Möglichkeit.
Die zusätzlichen Plätze werden auf die Verteilungsquote im vollen Umfang angerechnet.
Zur Schaffung der zusätzlichen Plätze beabsichtigt die Regierung, die nicht mehr nutzbaren Gebäude 303 und 305 abzureißen und stattdessen, in Modulbauweise, neue Unterkünfte zu schaffen. 
Die Regierung von Unterfranken hat zugesagt, einen Lernraum sowie einen Gemeinschaftsraum einzurichten; weiterhin wird die Einrichtung eines zusätzlichen Raumes z.B. als Untersuchungszimmer geprüft. Zudem wurde versichert, die Außenanlagen im Rahmen der sukzessiven Sanierung der Unterkunftsgebäude ebenfalls zu verbessern. 
Gleichzeitig wurden auch Zusagen gemacht, zu prüfen, inwieweit die medizinische Versorgung der Kinder und Jugendlichen in der Gemeinschaftsunterkunft durch ein Angebot vor Ort verbessert werden kann, insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Impfungen und U-Untersuchungen erfolgen.
Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Stadtrat, soll eine Laufzeit von 10 Jahren, beginnend ab dem 01.07.2025, demnach bis zum 01.07.2035, vereinbart werden.


Die Verwaltung bittet insofern um Zustimmung.

.Beschluss:

I.
  1. Der Stadtrat stimmt der Erweiterung der Gemeinschaftsunterkunft auf 480 Plätze zu.
  2. Die Nutzungsdauer der von der Regierung von Unterfranken betriebenen Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und Geduldete nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird bereits jetzt für eine Laufzeit von 10 Jahren ab dem 01.07.2025 zugestimmt.
  3. Voraussetzung für die Beschlussfassung ist der Verzicht der Regierung auf den Bau einer Flüchtlingsunterkunft  an der Würzburger Straße und ein Bericht im Stadtrat über die Situationen in der Gemeinschaftsunterkunft. Die Rahmenvereinbarung mit der Regierung von Unterfranken soll präzisiert und ist dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.12.2023 17:27 Uhr