Rechtsverbindlicher Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Aschaff, östlicher Begrenzung, Mühlstraße und Strietwaldstraße (Nr. 17/05) - Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Aschaff, östlicher Begrenzung, Mühlstraße und Strietwaldstraße (Nr. 17/05) im Bereich zwischen Mühlstraße, Strietwaldstraße und festgesetzter nördlicher und östlicher öffentlicher Grünfläche - Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 06.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 06.05.2019 ö Beschließend 7PL/7/7/19
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 02.04.2019 ö Vorberatend 11PVS/4/11/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung zum Verfahrensstand 

 
Das Verfahren zur Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Aschaff, östlicher Begrenzung, Mühlstraße und Strietwaldstraße (Nr. 17/05) im Bereich zwischen Mühlstraße, Strietwaldstraße und festgesetzter nördlicher und östlicher öffentlicher Grünfläche steht nun vor der „öffentlichen Auslegung“ gem. § 3 Abs.2 BauGB.
Nachdem der Stadtrat am 08.10.2018 den Billigungsbeschluss zur Teilaufhebung und den
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB gefasst hatte, wurde diese durch öffentlichen Aushang des vom Stadtrat gebilligten Vorentwurfs zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes im Bereich zwischen Mühlstraße, Strietwaldstraße und festgesetzter nördlicher und östlicher öffentlicher Grünfläche im Zeitraum vom 03.12.2018 bis 21.12.2018 durchgeführt.  
Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im Zeitraum vom 03.12. 2018 bis 11.01.2019 durchgeführt.
Aus den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Behördenbeteiligung kann der Vorentwurf zur Teilaufhebung vom 03.09.2018 unverändert beibehalten werden. Sofern der Stadtrat diesen Planentwurf billigt und die Verwaltung entsprechend beauftragt, soll als nächster Verfahrensschritt die „öffentliche Auslegung“
gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt werden.  
 

zu 1: Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 

 
Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum 03.12.2018 bis 21.12.2018 sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Aus dem Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit kann der Entwurf zur Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans unverändert beibehalten werden.  
 

zu 2: Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden 

 
Während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden im Zeitraum vom 03.12.2018 bis 11.01.2019 sind 23 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen.
Hierbei sind acht Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen eingegangen. Dabei handelt es sich um Anregungen und Hinweise des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg, der Deutsche Telekom Technik GmbH, der Handwerkskammer für Unterfranken, der Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg, der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH § Co KG, der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde und des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg (s. Übersicht in der beigefügten Abwägungstabelle incl. Abwägungsbericht vom 14.03.2019).  
Aus dem Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange kann der Entwurf zur Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans unverändert beibehalten werden.
 

Zu 3: Billigung des unveränderten Entwurfs zur Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 17/05 vom 03.09.2018 

 
Der unveränderte Entwurf zur Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 17/05 vom 03.09.2018 folgt nach wie vor den Planungszielen des Aufstellungsbeschlusses (s. Erläuterungen im Aufstellungsbeschluss).  
 

Zu 4: Nächster Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB 

 
Der nächste Verfahrensschritt ist die „öffentliche Auslegung“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB.  
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Sie soll durch Aushang des unveränderten Entwurfs zur Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 17/05 vom 03.09.2018 mit Begründungsentwurf vom 18.03.2019 (incl. Einarbeitung der Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) und dem Umweltbericht vom 12.03.2019 für die Dauer (mindestens) eines Monats erfolgen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden über die öffentliche Auslegung in Kenntnis gesetzt und nochmals an der Planung beteiligt.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung vom 18.03.2019 über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für das Gebiet zwischen Aschaff, östlicher Begrenzung, Mühlstraße und Strietwaldstraße (Nr. 17/05) im Bereich zwischen Mühlstraße, Strietwaldstraße und festgesetzter nördlicher und östlicher öffentlicher Grünfläche wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
2. Der Bericht der Verwaltung vom 18.03.2019 über die frühzeitige Beteiligung der Behörden für das Gebiet zwischen Aschaff, östlicher Begrenzung, Mühlstraße und Strietwaldstraße (Nr. 17/05) im Bereich zwischen Mühlstraße, Strietwaldstraße und festgesetzter nördlicher und östlicher öffentlicher Grünfläche wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

3. Der unveränderte Entwurf zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes im Bereich zwischen Mühlstraße, Strietwaldstraße und festgesetzter nördlicher und östlicher öffentlicher Grünfläche vom 03.09.2018 wird gebilligt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses unveränderten Entwurfes vom 03.09.2018 mit Begründungsentwurf vom 18.03.2019 (incl. Einarbeitung der Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) und dem Umweltbericht vom 12.03.2019 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Anlage 2).  

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.07.2019 08:34 Uhr