Datum: 17.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/14/1/22 Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2022
2PL/14/2/22 Austritt von Frau Stadträtin Leonie Kapperer aus der ÖDP; Bericht der Verwaltung
3PL/14/3/22 Benefizkonzerte mit ukrainischen Künstlern
4PL/14/4/22 Bebauungsplan Nr. 9/7 Südwestlich Obernburger Straße
5PL/14/5/22 Freiflächenphotovoltaik
6PL/14/6/22 Bebauungsplan 03/27 "Südlich Bismarckallee - West" - Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden - Satzungsbeschluss
7PL/14/7/22 Bebauungsplan 03/28 "Südlich Bismarckallee - Mitte" - Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden - Satzungsbeschluss
8PL/14/8/22 Bebauungsplan 03/29 "Südlich Bismarckallee - Ost" - Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden - Satzungsbeschluss
9PL/14/9/22 Entwicklung einer Wirtschaftsförderungsstrategie - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 06.10.2022 - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.10.2022

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1. / PL/14/1/22. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.10.2022 ö Beschließend 1PL/14/1/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzsenates des Stadtrates vom 10.10.2022 wurden der Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2022 beraten. Dem Zahlenwerk wurde unverändert zugestimmt.

Die Steuerhebesätze und die Höchstbeträge der Kassenkredite bleiben unverändert.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen bleibt unverändert. 


Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Die Verpflichtungsermächtigung für die Erweiterung des Forstamtes wird in 2022 nicht benötigt, da entsprechende Auftragsvergaben in 2022 nicht erfolgen. Die Aufnahme weiterer VE war erforderlich, um Ausschreibungen bzw. Vergabebeschlüsse in 2022 tätigen zu können. Die Änderungen der Ansätze berücksichtigt aktualisierte Mittelanforderungen der Projekte.

Die Verpflichtungsermächtigungen des Nachtragshaushalts 2022 setzen sich neu wie folgt zusammen:

Verpflichtungsermächtigungen
Ansatz alt
Änderung
Ansatz neu
Brandschutz, Beschaffung Fahrzeuge
450.000
150.000
600.000
Brandschutz öffentliche Gebäude
200.000
0
200.000
DigitalPakt Schulen, IT Ausstattung
800.000
0
800.000
Grünewaldschule, Mittagsbetreuung
3.500.000
0
3.500.000
Schönbergschule, Generalsanierung
4.000.000
0
4.000.000
Dalberg-Gymnasium, Akkustikdecken
150.000
0
150.000
KiTa Ottostraße, Neubau
1.200.000
0
1.200.000
Freianlage Nord
0
600.000
600.000
Schlossufer, Suicardusstraße
0
2.200.000
2.200.000
Schlossufer, Stützmauern
0
2.000.000
2.000.000
Schlossufer, Freianlage Süd
0
450.000
450.000
Schlossufer, Aufzug Oberstadt
900.000
0
900.000
Sanierung Tunnel Obernauer Straße
0
500.000
500.000
BG Rotäckerstraße, Freianlagen
1.800.000
0
1.800.000
KiTa Anwandeweg, Neubau
1.300.000
0
1.300.000
Umbau Ottostraße
400.000
0
400.000
Kreisel Würzburger Straße / Hofgartenstraße
0
600.000
600.000
Becken Schlossberg
0
250.000
250.000
Kanalsanierung geschlossene Bauweise
0
400.000
400.000
Kläranlage, Hochwasserdamm
1.200.000
0
1.200.000
Erweiterung Forstamt
100.000
- 100.000
0
Gesamt
16.000.000
7.050.000
23.050.000

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

Um Zustimmung wird gebeten.

.Beschluss:

I. Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Aschaffenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage 1 beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden


erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes




von bisher
auf nunmehr
im 
Verwaltungs-
haushalt





die Einnahmen

11.749.500

1.732.600

272.571.350

282.588.250

die Ausgaben

11.874.200

1.857.300

272.571.350

282.588.250

im
Vermögens-
haushalt





die Einnahmen

2.124.600

2.382.500

63.033.700

62.775.800

die Ausgaben

4.853.100

5.111.000

63.033.700

62.775.800

verändert.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 6.002.000 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird um 7.050.000 € erhöht und damit von bisher 16.000.000 € auf 23.050.000 € neu festgesetzt.


Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

Aschaffenburg
STADT ASCHAFFENBURG



Jürgen Herzing
Oberbürgermeister


II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 1

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2. / PL/14/2/22. Austritt von Frau Stadträtin Leonie Kapperer aus der ÖDP; Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.10.2022 ö Beschließend 2PL/14/2/22

.Beschluss:

1. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass Frau Stadträtin Leonie Kapperer aus der Partei der ÖDP ausgetreten ist und zum 01.10.2022 als fraktionsloses Mitglied dem Stadtrat angehört.

2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Sondierungsgespräche zur Bildung von Ausschussgemeinschaften noch nicht abgeschlossen sind und der Beschluss zur Änderung der Verteilung der Ausschusssitze erst in der nächsten Sitzung des Plenums gefasst werden wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / PL/14/3/22. Benefizkonzerte mit ukrainischen Künstlern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.10.2022 ö Beschließend 3PL/14/3/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Kulturamt wird am 29.10. und am 30.10. die Produktion „Virohidnist“ im Stadttheater auf die Bühne bringen.

Ukrainisches Wort Вірогідність=Wahrscheinlichkeit besteht aus zwei Wörtern: 
  • Віра (Vira)=Glaube und 
  • Гідність (Hidnist)=Würde. 

Glaube und Würde sind Anker, die es einer Person ermöglichen können, während und nach dem Krieg Mensch zu bleiben. Aber zusammengenommen (WAHRSCHEINLICHKEIT) lautet die Aussage: Vieles hängt vom Zufall ab und Krieg hat seine eigenen Gesetze. Hass, Ohnmacht, Wut, Verzweiflung und Sinn nach Rache sind die ständigen Begleiter.
 
Die Vorstellung ist eine Nummernrevue. Solisten aus der Ukraine singen begleitet vom Collegium Musicum Aschaffenburg ukrainische Volkslieder und Popsongs, Arien aus berühmten Opern und internationale Hits. Hinterlegt und ergänzt wird die Musik mit Videoeinspielungen, die in Charkiw aufgenommen und produziert wurden und den Krieg und das Geschehen in der Ukraine aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten. Ein Moderator führt mit den Künstlern Gespräche über deren persönliche Erlebnisse im Krieg, über ihre Ängste, aber auch ihre Hoffnungen und Wünsche für die Zukunft.

Entstanden ist das Gemeinschaftsprojekt unter der Federführung des Kulturamtes Aschaffenburg ebenfalls durch einen Zufall – xxx, Theaterregisseur und Bühnenbildner aus Charkiw ist vor dem Krieg nach Deutschland geflohen und in Bessenbach bei einer Familie aufgenommen worden. Kulturamtsleiter xxx lebt in Bessenbach und ist mit dieser Familie gut befreundet. So kam man schnell ins Gespräch und aus einer Idee wurde ein konkretes Kooperationsprojekt, das ukrainischen Künstlern eine Perspektive und Hoffnung gibt.

Am 4. November gastiert das Staatliche Sinfonieorchester der Ukraine in der Stadthalle am Schloss.

Zu den drei Veranstaltungen erhalten Geflüchtete aus der Ukraine Freikarten. Die Einnahmen aus dem Kartenverkauf sollen für den Wiederaufbau von Kultureinrichtungen insbesondere für junge Menschen in der Ukraine verwendet werden.

.Beschluss:

I. Das Plenum nimmt den Bericht des Kulturamtsleiters über die Benefizkonzerte mit ukrainischen Künstlern zur Kenntnis.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / PL/14/4/22. Bebauungsplan Nr. 9/7 Südwestlich Obernburger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.10.2022 ö Vorberatend 7PVS/10/7/22
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.10.2022 ö Beschließend 4PL/14/4/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

zu 1:
Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Durchführung der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ wurde durch „Amtliche Bekanntmachung“ (Amtsblatt im „Main-Echo“ vom 16.07.2021) ortsüblich bekannt gemacht und fand im Zeitraum vom 19.07.2021 bis einschließlich 20.08.2021 statt. Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, sich über Ziele, Zwecke und voraussichtliche Auswirkungen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet „Südwestlich Obernburger Straße“ (Nr. 09/07) zu informieren, diese zu erörtern und sich bei Bedarf zur Planung zu äußern.
Die der Öffentlichkeit vorgestellten Planunterlagen umfassten den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 26.10.2020 mit Begründungsvorentwurf. 

Es gingen keine Anregungen oder Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern ein.


zu 2:
Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB         wurde im Zeitraum vom 19.07.2021 – 10.09.2021 durchgeführt.
Es wurden insgesamt 64 Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie städtische Ämter und Dienststellen beteiligt. 

Während der frühzeitigen Beteiligung sind 40 Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie städtischen Ämtern und Dienststellen eingegangen; davon waren 23 Stellungnahmen ohne Anregungen und Hinweise zur Planung und 17 Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Planung.

Die Inhalte der Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen sind im „Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB“ aufgeführt und mit einer Stellungnahme der Verwaltung zur Würdigung und ggf. Berücksichtigung der Anregungen versehen.
Der Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden wird zur Kenntnis genommen.


Zu 3:
Gegenstand der Vorhaben- und Erschließungsplanung und wesentlicher Inhalt des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Südwestlich Obernburger Straße“ dient der Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage mit mindestens 700 kWp Leistung auf dem an der Obernburger Straße gelegenen Grundstück Fl.Nr. 3021 (Gem. Leider). Da sich der Standort im „Außenbereich“ befindet, besteht dort aktuell kein Baurecht nach § 35 BauGB für eine Freiflächenphotovoltaikanlage.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 19.09.2022 sieht in erster Linie die Festsetzung einer „Fläche für Versorgungsanlagen“ zum Zwecke der Erzeugung von „Elektrizität“ aus „erneuerbaren Energien“ vor.
Der südliche Abschnitt des Plangebiets wird als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt.

In den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 19.09.2022 sind die Ergebnisse der natur- und artenschutzrechtlichen Fachbeiträge (Grünordnungsplan sowie zwei artenschutzrechtliche Untersuchungen) vollumfänglich eingearbeitet.

Das in städtischem Eigentum befindliche Grundstück grenzt westlich und nördlich an die Gemarkungsgrenze zwischen Aschaffenburg und Großostheim und wurde vormals durch einen aufgegebenen Gartenbaubetrieb genutzt („Raudseppgelände“).

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt vollständig innerhalb der Wasserschutzgebietsschutzzone IIIA. Da eine Ausweisung von Baugebieten innerhalb der Schutzzone IIIA des Wasserschutzgebietes im Grundsatz verboten ist, muss vor Abschluss des Bauleitplanverfahrens (Satzungsbeschluss und Inkrafttreten) bei der Unteren Wasserbehörde ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung von den Verboten des § 3 der Wasserschutzgebiets-Verordnung gestellt werden. Im Antrag ist zu begründen, dass der Schutzzweck des Wasserschutzgebiets durch die Photovoltaik-Freiflächenanlage nicht gefährdet wird und dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan nicht außerhalb des Wasserschutzgebietes in gleicher Weise umgesetzt werden kann (Alternativenprüfung). 

Die Maßgaben der Wasserschutzgebietsverordnung und das Merkblatt "Planung und Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Trinkwasserschutzgebieten" des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutzes werden bei der Planung beachtet. Die Untere Wasserbehörde hat mitgeteilt, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, wenn das Vorhaben die gesetzlichen Anforderungen hierfür erfüllt.  

Vorhabenträger ist die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG), die das städtische Grundstück langfristig für einen Betrieb der Photovoltaikanlage über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren pachten wird.
Im Rahmen des Planungsverfahrens verpflichtet sich die AVG als Vorhabenträger, das geplante Vorhaben und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer zu bestimmenden Frist durchzuführen und die entstehenden Kosten zu tragen. Die hierfür erforderlichen Vereinbarungen sind zwischen der Stadt Aschaffenburg und der AVG als Vorhabenträger in einem Durchführungsvertrag zu verankern, der vor Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abgeschlossen sein muss.


Durchführungsvertrag

Wesentliche Grundlagen und verpflichtende Inhalte des Durchführungsvertrags werden voraussichtlich u.a. sein:
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Südwestlich Obernburger Straße für das Flurstück 3021“ (Nr. 09/07, in Kraft tretende Fassung) mit Begründung
  • Grünordnungsplan mit Bilanzierung des Eingriffs und Konzeption der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Südwestlich Obernburger Straße“ 
  • Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Südwestlich Obernburger Straße“ 
  • Naturschutzfachliche Angaben zur Artenschutzrechtlichen Beurteilung (ASB) auf der Basis von Gebäude-Untersuchungen 
  • Naturschutzfachliche Angaben zur Artenschutzrechtlichen Beurteilung (ASB) auf der Basis von Gelände- und Baum-Untersuchungen sowie Reptilien- und Brutvogel-Kartierungen 
  • Dauerhafte Verpachtung des Grundstücks Fl.Nr. 3021 der Gemarkung Leider durch die Stadt Aschaffenburg (Verpächter) an die Aschaffenburger Versorgungs-Gesellschaft AVG (Pächter) für einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren, mit Verlängerungsmöglichkeit gekoppelt an die Betriebslaufzeit der Freiflächen-Photovoltaikanlage
  • Durchführungsfrist: Errichtung und Inbetriebnahme einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Mindestleistung von 700 kWp bis spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Unterbrechungsfreie Betriebsdauer von mindestens 20 Jahren ab Inbetriebnahme
  • Rückbauverpflichtung für alle ober- und unterirdischen baulichen Anlagen im Falle der Betriebseinstellung oder Standortaufgabe


Klimawirkung

Photovoltaik-Strom als regenerative Energiequelle stellt einen wichtigen Pfeiler in der Energiewende dar. Die erneuerbaren Energien tragen zunehmend zur Stromversorgung in Deutschland bei und haben aktuell zudem eine hohe Bedeutung für die Versorgungssicherheit.
Durch Photovoltaikanlagen kann ein zentraler Beitrag zur Energiewende geleistet werden, um die Energieversorgung in Deutschland klimaverträglicher zu machen. Deshalb ist die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage ein positiver Beitrag zum Klimaschutz.


Zu 4:
Nächster Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB

Mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 19.09.2022 mit Begründungsentwurf vom 19.09.2022 (incl. Umweltbericht) können nun die Öffentlichkeit sowie nochmals die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden (§ 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB).
Die Verwaltung wird daher beauftragt, die „öffentliche Auslegung“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Die „öffentliche Auslegung“ erfolgt durch Aushang des Bebauungsplanentwurfs im Rathaus; nach gesetzlicher Vorschrift (§ 3 Abs.2 Satz 1 BauGB) sind die Planunterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat auszuhängen. 
Während dieser Frist können sich Bürgerinnen und Bürger über die ausgehängten Planunterlagen informieren und sich bei Bedarf von einer fachkundigen Person aus dem Stadtplanungsamt erklären lassen.  
Parallel werden während der Auslegungsfrist ergänzend digitale Informations- und Beteiligungsformen angeboten.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden über die öffentliche Auslegung in Kenntnis gesetzt und nochmals an der Planung beteiligt. Sie erhalten Gelegenheit zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Bericht der Verwaltung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet „Südwestlich Obernburger Straße“ (Nr. 09/07) wird zur Kenntnis genommen. 

  1. Der Bericht der Verwaltung über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet „Südwestlich Obernburger Straße“ (Nr. 09/07) wird zur Kenntnis genommen.

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 19.09.2022 für das Gebiet „Südwestlich Obernburger Straße“ (Nr. 09/07) mit Begründungsentwurf vom 19.09.2022 (incl. Umweltbericht) wird gebilligt (Anlage 2).

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 19.09.2022 mit Begründungsentwurf vom 19.09.2022 (incl. Umweltbericht) die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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5. / PL/14/5/22. Freiflächenphotovoltaik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.10.2022 ö Vorberatend 6PVS/10/6/22
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.10.2022 ö Beschließend 5PL/14/5/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

zu 1:        Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Durchführung der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ wurde durch „Amtliche Bekanntmachung“ (Amtsblatt im „Main-Echo“ vom 16.07.2021) ortsüblich bekannt gemacht und fand im Zeitraum vom 19.07.2021 - 20.08.2021 statt. Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, sich über Ziele, Zwecke und voraussichtliche Auswirkungen der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.-Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) zu informieren, diese zu erörtern und sich bei Bedarf zur Planung zu äußern.
Aufgrund der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen wurden für die Unterrichtung der Bürgerschaft umfassend digitale Informations- und Beteiligungsformen eröffnet. So konnten die Planunterlagen über die Homepage der Stadt Aschaffenburg online aufgerufen werden. Die Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen war sowohl per Brief als auch elektronisch (E-mail oder Nutzung des digitalen Beteiligungsportals) möglich. Gleichzeitig bestand aber auch die Möglichkeit, die Planunterlagen nach entsprechender Terminvereinbarung im Rathaus persönlich einzusehen und mit zuständigen Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeitern des Stadtplanungsamtes zu erörtern und zu diskutieren.
Die der Öffentlichkeit vorgestellten Planunterlagen umfassten den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes vom 21.10.2020 mit Begründungsentwurf gleichen Datums.

Während der „Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ sind keine Stellungnahmen eingegangen.


zu 2:        Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB         wurde im Zeitraum vom 19.07.2021 – 10.09.2021 durchgeführt.
Es wurden insgesamt 72 Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und städtische Ämter und Dienststellen beteiligt. 
Während der frühzeitigen Beteiligung sind 42 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und städtischen Ämtern und Dienststellen eingegangen; davon waren 29 Stellungnahmen ohne Hinweise zur Planung und 13 Stellungnahmen mit Hinweisen zur Planung.
Dabei handelt es sich um Anregungen und Hinweise folgender Träger öffentlicher Belange und städtischer Ämter und Dienststellen:

Bayerischer Industrieverband Baustoffe, Steine & Erden e. V.

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – Referat BQ – Bauleitplanung

Deutsche Telekom Technik GmbH (Süd PTI 14)

Polizeiinspektion Aschaffenburg

Regierung von Unterfranken, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

Regionaler Planungsverband Bayerischer Untermain, Region 1

Stadt Aschaffenburg: Garten- und Friedhofsamt

Stadt Aschaffenburg: Tiefbauamt – SG Neubau

Stadt Aschaffenburg: Untere Immissionsschutzbehörde

Stadt Aschaffenburg: Untere Naturschutzbehörde

Stadt Aschaffenburg: Untere Wasserbehörde

Telefonica Germany GmbH & Co. OHG - Nürnberg

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg


Unter anderem auf Anregung einzelner Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden im weiteren Verfahrensverlauf insbesondere folgende Änderungen und Ergänzungen in den Entwurf vom 04.07.2022 zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.-Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) mit Begründungsentwurf gleichen Datums eingearbeitet:

  • Hinweis zu Telekommunikationslinien im bzw. am Rande des Geltungsbereiches im Begründungsentwurf
  • Nachrichtliche Übernahme der Richtfunktrasse der Telefonica Germany GmbH & Co. OHG 

Weiterhin ist im Zuge des laufenden Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Obernburger Straße“ in der Legende des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes 2030 ein redaktioneller Mangel ersichtlich geworden, da in der Legende das Symbol sowie der Text für die „Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen oder die Gewinnung von Bodenschätzen“ fehlt. 
Da dieses Symbol auf dem Entwurfsplan zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Obernburger Straße“ ersichtlich ist, wird als redaktionelle Ergänzung dieses Symbol für „Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen oder die Gewinnung von Bodenschätzen“ nebst dazugehörigem Textbaustein in der Legende des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.-Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) und im Begründungsentwurf aufgenommen.


Zu 3. + 4.:        

Mit dem Entwurf vom 04.07.2022 zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.-Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) mit Begründungsentwurf gleichen Datums steht als nächster Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB an.
Bei Billigung des Entwurfs vom 04.07.2022 zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) mit Begründungsentwurf gleichen Datums soll die öffentliche Auslegung erfolgen.
Die Behörden werden um schriftliche Stellungnahme ersucht.

.Beschluss:

I.
  1. Der Bericht der Verwaltung vom 04.07.2022 über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.-Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) wird zur Kenntnis genommen.

  1. Der Bericht der Verwaltung vom 04.07.2022 über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.-Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) wird zur Kenntnis genommen.

  1. Der Entwurf vom 04.07.2022 zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.-Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) mit Begründungsentwurf gleichen Datums wird gebilligt (Anlage 3).

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Entwurfes zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 04.07.2022 mit Begründungsentwurf gleichen Datums die öffentliche Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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6. / PL/14/6/22. Bebauungsplan 03/27 "Südlich Bismarckallee - West" - Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.10.2022 ö Vorberatend 8PVS/10/8/22
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.10.2022 ö Beschließend 6PL/14/6/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1:        Berichte über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) und das Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit

Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs im Zeitraum vom 17.01.2022 bis 25.02.2022 sind von insgesamt 136 Bürgerinnen und Bürgern schriftliche Stellungnahmen mit Bedenken, Anregungen und Hinweisen eingegangen. 
Diese werden im Bericht der Verwaltung vom 19.09.2022 über das „Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)“ aufgeführt und dort unter den laufenden Nummern B 1 bis B 136 behandelt, inhaltlich erörtert und abgewogen.

In diesem Bericht sind die jeweiligen Einwender (Bürgerinnen und Bürger) durch Zuordnung einer Kennnummer anonymisiert. Die Originalstellungnahmen sowie eine darauf basierende Einwender-liste mit den Adressdaten der Bürgerinnen und Bürger liegen der Stadtverwaltung vor. 


Folgende Besonderheiten sind bei diesem Bericht zu beachten: 

- Vier Bürgerinnen und Bürger haben zwei unterschiedliche Stellungnahmen eingereicht, die jeweils unter eigener Kennnummer separat behandelt werden. In der Einwenderliste sind die betreffenden vier Bürgerinnen und Bürger daher doppelt aufgeführt. 

- Die unter der Kennnummer B 1 bis B 106 behandelten Stellungnahmen sind aufgrund der Benut-zung eines Vordrucks inhaltsgleich. Ebenfalls identisch sind die unter der Kennnummer B 109 bis B 125 behandelten Stellungnahmen, auch hier wurde jeweils ein (anderer) Vordruck verwendet.

- Die Stellungnahmen unter den Kennnummern 107 und 108 weichen vom vorgedruckten Muster (B 1 bis B 106) durch persönliche Ergänzungen ab. 

- Die Stellungnahmen unter den Kennnummern 126 bis 136 wurden von den jeweiligen Einwendern ohne Verwendung eines Vordrucks verfasst.

- Die Stellungnahmen unter den Kennnummern B 1 bis B 126, B 133 bis B 136 beziehen sich nicht ausschließlich auf den Bebauungsplan 03/27 „Südlich Bismarckallee – West“, sondern auch auf die Bebauungspläne 03/28 „Südlich Bismarckallee – Mitte“ und 03/29 „Südlich Bismarckallee – Ost“. 


Inhaltlich ergibt sich grob überschlägig und kurzgefasst folgendes Bild:

- 129 Einwender (Stellungnahmen B 1 bis B 126 und B 133 bis B 135) tragen verschiedene Bedenken und Anregungen mit dem Ziel der weiteren Reduzierung und Entdichtung der baulichen Ausnutzung im Plangebiet vor, insbesondere hinsichtlich der Bebauungsplanfestsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflächen. 

- 7 Einwender (Stellungnahmen B 127 bis B 132 und B 136) hingegen tragen verschiedene Bedenken und Anregungen mit dem Ziel einer großzügigeren Bebaubarkeit der Grundstücke im Plangebiet vor, insbesondere hinsichtlich der Bebauungsplanfestsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflächen. 
Die Stellungnahmen B 127 bis B 132 beziehen sich dabei verstärkt auf die Auswirkungen der Bauleitplanung für die Bebaubarkeit oder die Entwicklungsoptionen konkreter Grundstücke im Plangebiet.

Das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) ähnelt grundsätzlich den Resultaten aus der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ mit Diskussion des Bebauungsplan-Vorentwurfs aus dem Jahr 2021. 
Den damaligen Bericht hat der Stadtrat (Plenum) in seiner Sitzung am 28.06.2021 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs beauftragt. Dabei gab es inhaltliche Grundsatzentscheidungen, bei denen der Stadtrat in einigen Fällen abweichend von den damaligen Empfehlungen der Beschlussvorlage entschied, nämlich:

- Maß der baulichen Nutzung: Beschluss zur Beibehaltung der Begrenzung der zulässigen Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) durch Nebenanlagen auf 30% (für alle Baugebiete)

- Überbaubare Grundstücksflächen: Beschluss zur Zulässigkeit von Tiefgaragen nur innerhalb der festgesetzten überbaubaren Flächen

Diese Fragen werden (u.a.) auch in jetzt (teils erneut) vorgebrachten Bedenken und Anregungen aufgeworfen. Die Stadtverwaltung orientiert sich in inhaltlicher Erörterung und Abwägung der betreffenden Bedenken und Anregungen an den o.g. Grundsatzbeschlüssen im Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, woraus eine Nichtberücksichtigung der jeweiligen Bedenken und Anregungen folgt.



Bericht über das Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Während der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 03.01. bzw. 17.01.2022 bis zum 25.02.2022 wurden in insgesamt sechs schriftlichen Stellungnahmen Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanentwurf vorgetragen. 

Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hin-weise werden im Bericht der Verwaltung vom 19.09.2022 über das „Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange” (Deckblatt und “Abwä-gungstabelle”, siehe Anlage) aufgeführt und dort unter den laufenden Nummern 1 bis 38 behandelt und bei Vorliegen von Anregungen und Hinweisen erörtert und abgewogen.

Wie aus diesem Bericht hervorgeht, sind Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Planung von sechs Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange oder städtischen Dienststellen eingegangen. 

Den Anregungen des Tiefbauamts der Stadt Aschaffenburg und der Unteren Immissionsschutzbe-hörde der Stadt Aschaffenburg wird teilweise gefolgt. Die übrigen Hinweise bedürfen keiner Abwä-gung, sie werden zur Kenntnis genommen. 

Die daraus resultierenden Änderungen in Bebauungsplan und Begründung (siehe unter 2) sind geringfügig und berühren nicht die Grundzüge der Planung. 



Zu 2:        Satzungsbeschluss 

Im Ergebnis der Abwägung der Bedenken, Anregungen und Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Erfordernis für grundlegende Änderungen oder Ergänzungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurfs vom 25.10.2021 i.d.F. der Beschlussfassung des Stadtrats vom 22.11.2021.
Grundzüge der Planung werden durch vorzunehmende Planänderungen, Plankorrekturen und 
-ergänzungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.

Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses werden der Bebauungsplanentwurf vom 25.10.2021 i.d.F. der Beschlussfassung des Stadtrats vom 22.11.2021 und die zugehörige Begründung (incl. Um-weltbericht) gleichen Datums um die geringfügigen Planänderungen, -korrekturen und -ergänzun-gen gemäß Abwägungsergebnis angepasst und endredaktionell bearbeitet. 

In den aktualisierten Bebauungsplan vom 19.09.2022 und in die aktualisierte Begründung (incl. Umweltbericht) gleichen Datums sind folgende geringfügige Änderungen sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet:


Bebauungsplan (Planzeichnung und Text):

- Die Planzeichnung des Bebauungsplans erfolgt auf aktualisierter Katasterkartengrundlage.

- Der Hinweis zur "Versickerung von Niederschlagswasser" wird ergänzt und im Bebauungsplan unter III.3. wie folgt gefasst: 
„III.3        Niederschlagswasser soll im Sinne des § 55 (2) Wasserhaushaltsgesetz vorrangig auf dem Grundstück zur Versickerung gebracht oder als Brauchwasser genutzt werden.
Bei der Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser sind die „Verordnung über die erlaub-nisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser“ (Niederschlagswasser-freistellungsverordnung - NWFreiV) sowie die „Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser“ (TRENGW) zu beachten. Nur in begrün-deten Ausnahmefällen kann eine Genehmigung für gedrosselte Einleitung in den städtischen Kanal erteilt werden.“

- Der Hinweis zum „Schutz vor Verkehrslärm“ wird ergänzt und im Bebauungsplan unter III.8 wie folgt gefasst:
„III.8         In den Baugebieten wird zum Schutz vor Verkehrslärmeinwirkungen empfohlen, Aufent-haltsräume zur straßenabgewandten Seite der Ludwigs- und der Bismarckallee auszurichten und / oder bauliche Maßnahmen zum Schallschutz zu ergreifen (z.B. Einbau von Lärmschutzfenstern).
Für unmittelbar an der Ludwigsallee anliegende Baugrundstücke sind bei Errichtung oder Änderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen technische Vorkehrungen gemäß DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - zum Schutz vor Außenlärm verpflichtend. Ein entsprechender Lärmschutznachweis ist im Rahmen der Genehmigungsfreistellungs- bzw. Baugenehmigungsverfahren zu führen.“


Begründung zum Bebauungsplan:

- Einfügung eines Abschnittes über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung

- sonstige einzelne Korrekturen, Aktualisierungen, Präzisierungen und Ergänzungen inhaltlicher Erläuterungen


Der geringfügig geänderte und ergänzte Bebauungsplan vom 19.09.2022 mit Begründung gleichen Datums kann als Satzung beschlossen werden.


Veränderungssperre:

Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans tritt gemäß § 17 Abs.5 BauGB automatisch auch die seit 30.01.2021 rechtskräftige Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - West“ zwischen Bismarckallee, Scharnhorststraße, Yorckstraße, Ludwigsallee und Fußweg zwischen Bismarck- und Ludwigsallee (Nr. 03/27) außer Kraft.

.Beschluss:

I. 
1.         
Die Berichte der Verwaltung vom 19.09.2022 über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB und das Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan-entwurf für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - West“ (Nr. 03/27) zwischen Bismarckallee, Scharnhorststraße, Yorckstraße, Ludwigsallee und Fußweg zwischen Bismarck- und Ludwigsallee werden zur Kenntnis genommen.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß der Berichte über das Ergebnis der Betei-ligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB und das Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange behandelt und abgewogen (siehe Anlagen zur Beschlussvorlage).

Die in den Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise werden wie folgt behandelt (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit – öffentliche Auslegung):

B 1 bis B 106:                Den Anregungen der Bürgerinnen und Bürger wird weitestgehend nicht gefolgt.
B 107 bis B 108:        Den Anregungen der Bürgerin und des Bürgers wird weitestgehend nicht gefolgt.
B 109 bis B 125:        Den Anregungen der Bürgerinnen und Bürger wird weitestgehend nicht gefolgt.
B 126:                Den Anregungen der Bürgerin wird weitestgehend nicht gefolgt.
B 127 bis B 130:        Den Bedenken und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger wird nicht gefolgt.
B 131 bis B 132:        Den Bedenken und Anregungen der Bürgerin und des Bürgers wird nicht gefolgt.
B 133 bis B 135:        Den Anregungen der Bürgerin und der Bürger wird nicht gefolgt.
B 136:        Den Bedenken und Anregungen des Bürgers wird nicht gefolgt.



Die in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrach-ten Anregungen und Hinweise werden wie folgt behandelt (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange):

Nr. 1        Die Hinweise des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 8        Die Hinweise der Deutschen Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd, werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 22        Die Hinweise des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Aschaffenburg          werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 29        Die Anregungen des Tiefbauamts der Stadt Aschaffenburg werden teilweise berücksichtigt.
Nr. 31        Die Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg werden teilweise berücksichtigt. 
Nr. 33        Die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.


2.
Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9, § 10 und § 13 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist, Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I), die zuletzt durch § 4 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, und Art. 23 der Gemeindeord-nung für den Freistaat Bayern – GO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374) geändert worden ist, den Bebauungsplan für das Gebiet „Südlich Bismarck-allee - West“ zwischen Bismarckallee, Scharnhorststraße, Yorckstraße, Ludwigsallee und Fußweg zwischen Bismarck- und Ludwigsallee (Nr. 03/27) vom 19.09.2022 als Satzung und billigt hierzu die Begründung gleichen Datums (Anlage 4).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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7. / PL/14/7/22. Bebauungsplan 03/28 "Südlich Bismarckallee - Mitte" - Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.10.2022 ö Vorberatend 9PVS/10/9/22
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.10.2022 ö Beschließend 7PL/14/7/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1:        Berichte über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) und das Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit

Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs im Zeitraum vom 17.01.2022 bis 25.02.2022 sind von insgesamt 133 Bürgerinnen und Bürgern schriftliche Stellungnahmen mit Bedenken, Anregungen und Hinweisen eingegangen. 
Diese werden im Bericht der Verwaltung vom 19.09.2022 über das „Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)“ aufgeführt und dort unter den laufenden Nummern B 1 bis B 133 behandelt, inhaltlich erörtert und abgewogen.

In diesem Bericht sind die jeweiligen Einwender (Bürgerinnen und Bürger) durch Zuordnung einer Kennnummer anonymisiert. Die Originalstellungnahmen sowie eine darauf basierende Einwender-liste mit den Adressdaten der Bürgerinnen und Bürger liegen der Stadtverwaltung vor. 

Folgende Besonderheiten sind bei diesem Bericht zu beachten: 

- Fünf Bürgerinnen und Bürger haben zwei unterschiedliche Stellungnahmen eingereicht, die je-weils unter eigener Kennnummer separat behandelt werden. In der Einwenderliste sind die betref-fenden fünf Bürgerinnen und Bürger daher doppelt aufgeführt. 

- Die unter der Kennnummer B 1 bis B 106 behandelten Stellungnahmen sind aufgrund der Benut-zung eines Vordrucks inhaltsgleich. Ebenfalls identisch sind die unter der Kennnummer B 109 bis B 125 behandelten Stellungnahmen, auch hier wurde jeweils ein (anderer) Vordruck verwendet.

- Die Stellungnahmen unter den Kennnummern 107 und 108 weichen vom vorgedruckten Muster (B 1 bis B 106) durch persönliche Ergänzungen ab. 

- Die Stellungnahmen unter den Kennnummern 126 bis 133 wurden von den jeweiligen Einwen-dern ohne Verwendung eines Vordrucks verfasst.

- Die Stellungnahmen unter den Kennnummern B 1 bis B 129 und B 131 beziehen sich nicht ausschließlich auf den Bebauungsplan 03/28 „Südlich Bismarckallee – Mitte“, sondern auch auf die Bebauungspläne 03/27 „Südlich Bismarckallee – West“ und 03/29 „Südlich Bismarckallee – Ost“. 

- Die Stellungnahme unter der Kennnummern B 130 bezieht sich nicht ausschließlich auf den Bebauungsplan 03/28 „Südlich Bismarckallee – Mitte“, sondern auch auf den Bebauungsplan 03/29 „Südlich Bismarckallee – Ost“. 


Inhaltlich ergibt sich grob überschlägig und kurzgefasst folgendes Bild:

- 130 Einwender (Stellungnahmen B 1 bis B 130 tragen verschiedene Bedenken und Anregungen mit dem Ziel der weiteren Reduzierung und Entdichtung der baulichen Ausnutzung im Plangebiet vor, insbesondere hinsichtlich der Bebauungsplanfestsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflächen. 
- 3 Einwender (Stellungnahmen B 131 bis B 133) hingegen tragen verschiedene Bedenken und Anregungen mit dem Ziel einer großzügigeren Bebaubarkeit der Grundstücke im Plangebiet vor, insbesondere hinsichtlich der Bebauungsplanfestsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflächen. 
Diese Stellungnahmen beziehen sich dabei verstärkt auf die Auswirkungen der Bauleitplanung für die Bebaubarkeit oder die Entwicklungsoptionen konkreter Grundstücke im Plangebiet.

Das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) ähnelt grundsätzlich den Resultaten aus der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ mit Diskussion des Bebauungsplan-Vorentwurfs aus dem Jahr 2021. Den damaligen Bericht hat der Stadtrat (Plenum) in seiner Sitzung am 28.06.2021 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs beauftragt. Dabei gab es inhaltliche Grundsatzentscheidungen, bei denen der Stadtrat in einigen Fällen abweichend von den damaligen Empfehlungen der Beschlussvorlage entschied, nämlich:

- Maß der baulichen Nutzung: Beschluss zur Beibehaltung der Begrenzung der zulässigen Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) durch Nebenanlagen auf 30% (für alle Baugebiete)

- Überbaubare Grundstücksflächen: Beschluss zur Zulässigkeit von Tiefgaragen nur innerhalb der festgesetzten überbaubaren Flächen

Diese Fragen werden (u.a.) auch in jetzt (teils erneut) vorgebrachten Bedenken und Anregungen aufgeworfen. Die Stadtverwaltung orientiert sich in inhaltlicher Erörterung und Abwägung der betreffenden Bedenken und Anregungen an den o.g. Grundsatzbeschlüssen im Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, woraus eine Nichtberücksichtigung der jeweiligen Bedenken und Anregungen folgt.



Bericht über das Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Während der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 03.01. bzw. 17.01.2022 bis zum 25.02.2022 wurden in insgesamt sieben schrift-lichen Stellungnahmen Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanentwurf vorgetragen. 

Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hin-weise werden im Bericht der Verwaltung vom 19.09.2022 über das „Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange” (Deckblatt und “Abwä-gungstabelle”, siehe Anlage) aufgeführt und dort unter den laufenden Nummern 1 bis 38 behandelt und bei Vorliegen von Anregungen und Hinweisen erörtert und abgewogen.
Wie aus diesem Bericht hervorgeht, sind Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Planung von sieben Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange oder städtischen Dienststellen eingegangen. 

Den Anregungen der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg wird vollumfänglich gefolgt, den Anregungen des Tiefbauamts der Stadt Aschaffenburg und der Unteren Immissions-schutzbehörde der Stadt Aschaffenburg teilweise. Die übrigen Hinweise bedürfen keiner Abwä-gung, sie werden zur Kenntnis genommen. 

Die daraus resultierenden Änderungen in Bebauungsplan und Begründung (siehe unter 2) sind geringfügig und berühren nicht die Grundzüge der Planung. 



Zu 2:        Satzungsbeschluss 

Im Ergebnis der Abwägung der Bedenken, Anregungen und Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Erfordernis für grundlegende Änderungen oder Ergänzungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurfs vom 25.10.2021 i.d.F. der Beschlussfassung des Stadtrats vom 22.11.2021.
Grundzüge der Planung werden durch vorzunehmende Planänderungen, Plankorrekturen und -ergänzungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.
Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses werden der Bebauungsplanentwurf vom 25.10.2021 i.d.F. der Beschlussfassung des Stadtrats vom 22.11.2021 und die zugehörige Begründung (incl. Um-weltbericht) gleichen Datums um die geringfügigen Planänderungen, -korrekturen und -ergän-zungen gemäß Abwägungsergebnis angepasst und endredaktionell bearbeitet. 

In den aktualisierten Bebauungsplan vom 19.09.2022 und in die aktualisierte Begründung (incl. Umweltbericht) gleichen Datums sind folgende geringfügige Änderungen sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet:


Bebauungsplan (Planzeichnung und Text):

- Die Planzeichnung des Bebauungsplans erfolgt auf aktualisierter Katasterkartengrundlage.

- Das Baudenkmal Bismarckallee 52 (Mehrfamilienwohnhaus von 1909) wird durch nachrichtliche Übernahme im Bebauungsplan gekennzeichnet.

- Der Hinweis zur "Versickerung von Niederschlagswasser" wird ergänzt und im Bebauungsplan unter III.3. wie folgt gefasst: 
„III.3        Niederschlagswasser soll im Sinne des § 55 (2) Wasserhaushaltsgesetz vorrangig auf dem Grundstück zur Versickerung gebracht oder als Brauchwasser genutzt werden.
Bei der Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser sind die „Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser“ (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung - NWFreiV) sowie die „Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser“ (TRENGW) zu beachten. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine Genehmigung für gedrosselte Einleitung in den städtischen Kanal erteilt werden.“

- Der Hinweis zum „Schutz vor Verkehrslärm“ wird ergänzt und im Bebauungsplan unter III.8 wie folgt gefasst:
„III.8         In den Baugebieten wird zum Schutz vor Verkehrslärmeinwirkungen empfohlen, Aufent-haltsräume zur straßenabgewandten Seite der Ludwigs- und der Bismarckallee auszurichten und / oder bauliche Maßnahmen zum Schallschutz zu ergreifen (z.B. Einbau von Lärmschutzfenstern).
Für unmittelbar an der Ludwigsallee anliegende Baugrundstücke sind bei Errichtung oder Ände-rung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen technische Vorkehrungen gemäß DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - zum Schutz vor Außenlärm verpflichtend. Ein entsprechen-der Lärmschutznachweis ist im Rahmen der Genehmigungsfreistellungs- bzw. Baugenehmigungs-verfahren zu führen.“


Begründung zum Bebauungsplan:

- Einfügung eines Abschnittes über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung

- sonstige einzelne Korrekturen, Aktualisierungen, Präzisierungen und Ergänzungen inhaltlicher Erläuterungen

Der geringfügig geänderte und ergänzte Bebauungsplan vom 19.09.2022 mit Begründung gleichen Datums kann als Satzung beschlossen werden.


Veränderungssperre:

Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans tritt gemäß § 17 Abs.5 BauGB automatisch auch die seit 22.05.2021 rechtskräftige Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - Mitte“ zwischen Bismarckallee, Gneisenaustraße, Bechtoldstraße, Ludwigsallee, Yorckstraße und Scharnhorststraße (Nr. 03/28) außer Kraft.

.Beschluss:

I. 
1. 
Die Berichte der Verwaltung vom 19.09.2022 über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentlichen Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB und das Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan-entwurf für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - Mitte“ (Nr. 03/28) zwischen Bismarckallee, Gneisenaustraße, Bechtoldstraße, Ludwigsallee, Yorckstraße und Scharnhorststraße werden zur Kenntnis genommen.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß der Berichte über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentlichen Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB und das Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange behandelt und abgewogen (siehe Anlagen zur Beschlussvorlage).

Die in den Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise werden wie folgt behandelt (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit – öffentliche Auslegung):

B 1 bis B 106:                Den Anregungen der Bürgerinnen und Bürger wird weitestgehend nicht gefolgt.
B 107 bis B 108:        Den Anregungen der Bürgerin und des Bürgers wird weitestgehend nicht gefolgt.
B 109 bis B 125:        Den Anregungen der Bürgerinnen und Bürger wird weitestgehend nicht gefolgt.
B 126:        Den Anregungen der Bürgerin wird weitestgehend nicht gefolgt.
B 127 bis B 129:        Den Anregungen der Bürgerin und der Bürger wird weitestgehend nicht gefolgt.
B 130:                Den Bedenken und Anregungen der Bürgerin wird nicht gefolgt.
B 131:        Den Bedenken und Anregungen des Bürgers wird nicht gefolgt.
B 132:        Den Bedenken der Bürgerin wird nicht gefolgt.
B 133:        Den Bedenken und Anregungen der Bürgerin wird nicht gefolgt.


Die in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrach-ten Anregungen und Hinweise werden wie folgt behandelt (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange):

Nr. 1        Die Hinweise des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 8        Die Hinweise der Deutschen Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd, werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 22        Die Hinweise des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Aschaffenburg          werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 29        Die Anregungen des Tiefbauamts der Stadt Aschaffenburg werden teilweise berücksichtigt.
Nr. 30        Die Anregung der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg wird berücksichtigt.
Nr. 31        Die Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg werden teilweise berücksichtigt. 
Nr. 32        Die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.


2.
Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9, § 10 und § 13 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist, Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I), die zuletzt durch § 4 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, und Art. 23 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Bayern – GO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374) geändert worden ist, den Bebauungsplan für das Gebiet „Südlich Bismarck-allee - Mitte“ zwischen Bismarckallee, Gneisenaustraße, Bechtoldstraße, Ludwigsallee, Yorckstraße und Scharnhorststraße (Nr. 03/28) vom 19.09.2022 als Satzung und billigt hierzu die Begründung gleichen Datums (Anlage 5).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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8. / PL/14/8/22. Bebauungsplan 03/29 "Südlich Bismarckallee - Ost" - Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.10.2022 ö Vorberatend 10PVS/10/10/22
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.10.2022 ö Beschließend 8PL/14/8/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1:        Berichte über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) und das Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit

Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs im Zeitraum vom 17.01.2022 bis 25.02.2022 sind von insgesamt 144 Bürgerinnen und Bürgern schriftliche Stellungnahmen mit Bedenken, Anregungen und Hinweisen eingegangen. 
Diese werden im Bericht der Verwaltung vom 19.09.2022 über das „Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)“ aufgeführt und dort unter den laufenden Nummern B 1 bis B 144 behandelt, inhaltlich erörtert und abgewogen.

In diesem Bericht sind die jeweiligen Einwender (Bürgerinnen und Bürger) durch Zuordnung einer Kennnummer anonymisiert. Die Originalstellungnahmen sowie eine darauf basierende Einwender-liste mit den Adressdaten der Bürgerinnen und Bürger liegen der Stadtverwaltung vor. 


Folgende Besonderheiten sind bei diesem Bericht zu beachten: 

- Acht Bürgerinnen und Bürger haben zwei unterschiedliche Stellungnahmen eingereicht, die jeweils unter eigener Kennnummer separat behandelt werden. In der Einwenderliste sind die betreffenden acht Bürgerinnen und Bürger daher doppelt aufgeführt. 

- Die unter der Kennnummer B 1 bis B 106 behandelten Stellungnahmen sind aufgrund der Benut-zung eines Vordrucks inhaltsgleich. Ebenfalls identisch sind die unter der Kennnummer B 109 bis B 125 behandelten Stellungnahmen, auch hier wurde jeweils ein (anderer) Vordruck verwendet.

- Die Stellungnahmen unter den Kennnummern 107 und 108 weichen vom vorgedruckten Muster (B 1 bis B 106) durch persönliche Ergänzungen ab. 

- Die Stellungnahmen unter den Kennnummern 126 bis 144 wurden von den jeweiligen Einwendern ohne Verwendung eines Vordrucks verfasst.

- Die Stellungnahmen unter den Kennnummern B 1 bis B 125, B 132, B 140 bis B 142 und B 144 beziehen sich nicht ausschließlich auf den Bebauungsplan 03/29 „Südlich Bismarckallee – Ost“, sondern auch auf die Bebauungspläne 03/27 „Südlich Bismarckallee – West“ und 03/28 „Südlich Bismarckallee – Mitte“. 

- Die Stellungnahme unter der Kennnummer B 143 bezieht sich nicht ausschließlich auf den Bebauungsplan 03/29 „Südlich Bismarckallee – Ost“, sondern auch auf den Bebauungsplan 03/28 „Südlich Bismarckallee – Mitte“. 


Inhaltlich ergibt sich grob überschlägig und kurzgefasst folgendes Bild:

- 133 Einwender (Stellungnahmen B 1 bis B 127, B 132, B 137 und B 140 bis B 143) tragen verschiedene Bedenken und Anregungen mit dem Ziel der weiteren Reduzierung und Entdichtung der baulichen Ausnutzung im Plangebiet vor, insbesondere hinsichtlich der Bebauungsplanfest-setzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflächen. 

- 11 Einwender (Stellungnahmen B 128 bis B 131 und B 133 bis B 136, B 138 bis B 139 und B 144) hingegen tragen verschiedene Bedenken und Anregungen mit dem Ziel einer großzügigeren Bebaubarkeit der Grundstücke im Plangebiet vor, insbesondere hinsichtlich der Bebauungsplan-festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflächen. 
Die Stellungnahmen B 128 bis B 131, B 133 bis B 136 und B 138 bis B 139) beziehen sich dabei verstärkt auf die Auswirkungen der Bauleitplanung auf die Bebaubarkeit oder die Entwicklungs-optionen konkreter Grundstücke im Plangebiet.


Das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) ähnelt grundsätzlich den Resultaten aus der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ mit Diskussion des Bebauungsplan-Vorentwurfs aus dem Jahr 2021. Den damaligen Bericht hat der Stadtrat (Plenum) in seiner Sitzung am 28.06.2021 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs beauftragt. Dabei gab es inhaltliche Grundsatzentscheidungen, bei denen der Stadtrat in einigen Fällen abweichend von den damaligen Empfehlungen der Beschlussvorlage entschied, nämlich:

- Maß der baulichen Nutzung: Beschluss zur Beibehaltung der Begrenzung der zulässigen Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) durch Nebenanlagen auf 30% (für alle Baugebiete)

- Überbaubare Grundstücksflächen: Beschluss zur Zulässigkeit von Tiefgaragen nur innerhalb der festgesetzten überbaubaren Flächen

- Überbaubare Grundstücksflächen: Beschluss zur Beibehaltung der Baufenster (also keine Anpassung bzw. Vergrößerung) in mehreren Einzelfällen zwischen Arndtstraße und Yorckstraße, zwischen Yorckstraße und Kirchnerstraße, nordöstlich der Kirchnerstraße und östlich Lug ins Land.

Diese Fragen werden (u.a.) auch in jetzt (teils erneut) vorgebrachten Bedenken und Anregungen aufgeworfen. Die Stadtverwaltung orientiert sich in inhaltlicher Erörterung und Abwägung der betreffenden Bedenken und Anregungen an den o.g. Grundsatzbeschlüssen im Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, woraus eine Nichtberücksichtigung der jeweiligen Bedenken und Anregungen folgt.



Bericht über das Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Während der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 03.01. bzw. 17.01.2022 bis zum 25.02.2022 wurden in insgesamt acht schriftlichen Stellungnahmen Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanentwurf vorgetragen. 

Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinwei-se werden im Bericht der Verwaltung vom 19.09.2022 über das „Ergebnis der (erneuten) Beteili-gung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange” (Deckblatt und “Abwägungs-tabelle”, siehe Anlage) aufgeführt und dort unter den laufenden Nummern 1 bis 38 behandelt und bei Vorliegen von Anregungen und Hinweisen erörtert und abgewogen.
Wie aus diesem Bericht hervorgeht, sind Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Planung von acht Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange oder städtischen Dienststellen eingegangen. 

Den Anregungen des Tiefbauamts der Stadt Aschaffenburg und der Unteren Immissionsschutz-behörde der Stadt Aschaffenburg wird teilweise gefolgt. Die übrigen Hinweise bedürfen keiner Abwägung, sie werden zur Kenntnis genommen. 

Die daraus resultierenden Änderungen in Bebauungsplan und Begründung (siehe unter 2) sind geringfügig und berühren nicht die Grundzüge der Planung. 


Zu 2:        Satzungsbeschluss 

Im Ergebnis der Abwägung der Bedenken, Anregungen und Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Erfordernis für grundlegende Änderungen oder Ergänzungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurfs vom 25.10.2021 i.d.F. der Beschlussfassung des Stadtrats vom 22.11.2021.
Grundzüge der Planung werden durch vorzunehmende Planänderungen, Plankorrekturen und -ergänzungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.

Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses werden der Bebauungsplanentwurf vom 25.10.2021 i.d.F. der Beschlussfassung des Stadtrats vom 22.11.2021 und die zugehörige Begründung (incl. Um-weltbericht) gleichen Datums um die geringfügigen Planänderungen, -korrekturen und -ergänzun-gen gemäß Abwägungsergebnis angepasst und endredaktionell bearbeitet. 

In den aktualisierten Bebauungsplan vom 19.09.2022 und in die aktualisierte Begründung (incl. Umweltbericht) gleichen Datums sind folgende geringfügige Änderungen sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet:


Bebauungsplan (Planzeichnung und Text):

- Die Planzeichnung des Bebauungsplans erfolgt auf aktualisierter Katasterkartengrundlage

- Der Hinweis zur "Versickerung von Niederschlagswasser" wird ergänzt und im Bebauungsplan unter III.3. wie folgt gefasst: 
„III.3        Niederschlagswasser soll im Sinne des § 55 (2) Wasserhaushaltsgesetz vorrangig auf dem Grundstück zur Versickerung gebracht oder als Brauchwasser genutzt werden.
Bei der Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser sind die „Verordnung über die erlaub-nisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser“ (Niederschlagswasser-freistellungsverordnung - NWFreiV) sowie die „Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser“ (TRENGW) zu beachten. Nur in begrün-deten Ausnahmefällen kann eine Genehmigung für gedrosselte Einleitung in den städtischen Kanal erteilt werden.“

- Der Hinweis zum „Schutz vor Verkehrslärm“ wird ergänzt und im Bebauungsplan unter III.8 wie folgt gefasst:
„III.8         In den Baugebieten wird zum Schutz vor Verkehrslärmeinwirkungen empfohlen, Aufent-haltsräume zur straßenabgewandten Seite der Ludwigs- und der Bismarckallee auszurichten und / oder bauliche Maßnahmen zum Schallschutz (z.B. Einbau von Lärmschutzfenstern) zu ergreifen.
Für die in nächster Nähe zur Ludwigsallee gelegenen Baugrundstücke südlich der Straße Lug ins Land sind bei Errichtung oder Änderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen voraussichtlich technische Vorkehrungen gemäß DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - zum Schutz vor Außenlärm notwendig. Ein entsprechender Lärmschutznachweis ist im Rahmen der Genehmigungsfreistellungs- bzw. Baugenehmigungsverfahren zu führen.“


Begründung zum Bebauungsplan:

- Einfügung eines Abschnittes über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung

- sonstige einzelne Korrekturen, Aktualisierungen, Präzisierungen und Ergänzungen inhaltlicher Erläuterungen


Der geringfügig geänderte und ergänzte Bebauungsplan vom 19.09.2022 mit Begründung gleichen Datums kann als Satzung beschlossen werden.

Veränderungssperre:

Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans tritt gemäß § 17 Abs.5 BauGB automatisch auch die seit 22.05.2021 rechtskräftige Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - Ost“ zwischen Bismarckallee, Fußweg Flurstück-Nr. 4347/2, entlang der westlichen Grenze des Grundstücks Flurstücks-Nr. 4319 bis zum Fußweg Flurstück-Nr. 4385/2 (südliche Grenze), Fußweg Flurstück-Nr. 4386/4 (nördliche Grenze), Yorckstraße und Gneisenaustraße (Nr. 03/29) außer Kraft.

.Beschluss:

I. 
1. 
Die Berichte der Verwaltung vom 19.09.2022 über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentlichen Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB und das Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan-entwurf für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - Ost“ (Nr. 03/29) zwischen Bismarckallee, Fußweg Fl.-Nr. 4347/2, entlang der westlichen Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 4319 bis zum Fußweg 
Fl.-Nr. 4385/2 (südliche Grenze), Fußweg Fl.-Nr. 4386/4 (nördliche Grenze), Yorckstraße und Gneisenaustraße werden zur Kenntnis genommen.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß der Berichte über das Ergebnis der Beteili-gung der Öffentlichkeit (öffentlichen Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB und das Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange behandelt und abgewogen (siehe Anlagen zur Beschlussvorlage).

Die in den Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise werden wie folgt behandelt (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit – öffentliche Auslegung):

B 1 bis B 106:                Den Anregungen der Bürgerinnen und Bürger wird weitestgehend nicht gefolgt.
B 107 bis B 108:        Den Anregungen der Bürgerin und des Bürgers wird weitestgehend nicht gefolgt.
B 109 bis B 125:        Den Anregungen der Bürgerinnen und Bürger wird weitestgehend nicht gefolgt.
B 126 bis B 127:        Den Bedenken und Anregungen der Bürgerin und der Bürger wird nicht gefolgt.
B 128 bis B 129:        Den Bedenken und Anregungen der Bürgerin und der Bürger wird nicht gefolgt.
B 130 bis B 131:        Den Bedenken und Anregungen der Bürgerin und des Bürgers wird nicht gefolgt.
B 132:                Den Anregungen der Bürgerin wird weitestgehend nicht gefolgt.
B 133:        Den Bedenken und Anregungen des Bürgers wird nicht gefolgt.
B 134 bis B 136:        Den Bedenken und Anregungen der Bürgerin und der Bürger wird nicht gefolgt.
B 137:        Den Bedenken und Anregungen des Bürgers wird nicht gefolgt.
B 138:        Den Bedenken und Anregungen des Bürgers wird nicht gefolgt.
B 139:        Den Bedenken und Anregungen des Bürgers wird nicht gefolgt.
B 140 bis B 142:        Den Bedenken und Anregungen der Bürgerin und der Bürger wird nicht gefolgt.
B 143:        Den Bedenken und Anregungen der Bürgerin wird nicht gefolgt.
B 144:        Den Bedenken und Anregungen des Bürgers wird nicht gefolgt.


Die in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrach-ten Anregungen und Hinweise werden wie folgt behandelt (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange):

Nr. 1        Die Hinweise des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 8        Die Hinweise der Deutschen Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd, werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 20        Die Hinweise der Regierung von Unterfranken (höhere Landesplanungsbehörde) werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 21        Die Hinweise des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 22        Die Hinweise des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Aschaffenburg          werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 29        Die Anregungen des Tiefbauamts der Stadt Aschaffenburg werden teilweise berücksichtigt.
Nr. 31        Die Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg werden teilweise berücksichtigt. 
Nr. 32        Die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.


2.
Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9, § 10 und § 13 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist, Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I), die zuletzt durch § 4 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374) geändert worden ist, den Bebauungsplan für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - Ost“ zwischen Bismarckallee, Fußweg Fl.-Nr. 4347/2, entlang der westlichen Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 4319 bis zum Fußweg Fl.-Nr. 4385/2 (südliche Grenze), Fußweg Fl.-Nr. 4386/4 (nördliche Grenze), Yorckstraße und Gneisenaustraße (Nr. 03/29) vom 19.09.2022 als Satzung und billigt hierzu die Begründung gleichen Datums (Anlage 6).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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9. / PL/14/9/22. Entwicklung einer Wirtschaftsförderungsstrategie - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 06.10.2022 - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.10.2022 ö Beschließend 9PL/14/9/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Ausgangslage

Am 14.06.2021 erteilte der Stadtrat den Auftrag, eine Strategie für die Wirtschafsförderung zu entwickeln. Am 21.10.2021 tagte der Wirtschaftsförderungsausschuss und entsandte aus seiner Mitte eine Lenkungsgruppe, die in einen moderierten Dialogprozess, in dessen Mittelpunkt drei Workshoprunden standen, trat. Das Ergebnis der Workshops wurde am 05.05.2022 wiederum im Wirtschaftsförderungsausschuss vorgestellt. 

Eine groß angelegte Unternehmensbefragung, deren Ergebnisse in nichtanonymisierter Form vorliegen, sowie Erkenntnisse aus einer Strukturdatenanalyse, bilden nun die Basis für aktuelle Maßnahmenpakete. Darüber hinaus wurde in den Workshoprunden und auch in der Diskussion im Ausschuss am 05. Mai 2022 die Feststellung von Zielen, in Form von Leitsätzen, thematisiert.
In der Kürze der Zeit war es nicht möglich, diese komplexe Diskussion fertig zu führen, da auch festgestellt werden musste, dass es bereits eine Vielzahl verbindlicher Entscheidungen gibt, die auf die Wirtschaftsförderungsstrategie mittelbar oder unmittelbar Auswirkung haben können. 
Auswirkungen haben die veränderten Schwerpunkte der Politik, die sich in folgenden Beschlüssen feststellen lassen: 

Am 30.09.2022 wird eine Auftaktveranstaltung für das Regionale Mobilitäts- und Siedlungsgutachten 2035 für die Region Bayerischer Untermain (REMOSI) stattfinden. In Workshops sollen die Teilnehmenden die Projektideen weiter entwickeln. In sogenannten Nachbarschaftsforen soll das Format der Stadt- Umland-Gespräche wiederbelebt werden. Der Austauschprozess läuft hier aktuell neu auf Ebene der ZENTEC in Zusammenarbeit mit dem Regionalen Planungsverband. 

Handlungsleitfäden wurden auch bereits nach zahlreichen Impulsen aus dem Stadtrat im Umwelt- und Verwaltungssenat am 05.11.2014 getroffen. Thematisch ging es darum, Vergabegrundsätze festzulegen, um soziale und ökologische Standards dauerhaft sicher zu stellen. Beschaffungsgrundsätze, die diesem Regime unterliegen, haben eine mittelbare Strahlwirkung auf Wirtschaft und Unternehmen. Es wurden Standards zu Arbeitsrahmenbedingungen und den Verzicht auf bestimmte Baustoffe sowie Akzente zur Energieeinsparung gesetzt. Insoweit wurden bereits Leitplanken definiert, die sich an Umweltbelangen und sozialen Aspekten orientieren. 

Am 27.05.2019 beschloss das Plenum Leitlinien der Digitalisierung, in denen neben der Anerkennung der Smart City Charta auch Leitlinien festgestellt wurden, die unmittelbare Auswirkungen auf Wirtschaftsförderungsmaßnahmen haben: 
„Digitale Wirtschaft, Unternehmen, Gewerbe und Handel: Die Region besitzt eine starke mittelständische Wirtschaft mit einer hohen Wertschöpfungstiefe in der Metropolregion Frankfurt Rhein-Main. Die Digitalisierung verlangt von der städtischen Wirtschaft ein komplettes und komplexes Umdenken. Hierfür müssen städtische Strukturen und Planungen dem schnellen Wandel agil und nachhaltig angepasst werden, damit die Stadt eine verantwortungsvolle Förderin und Partnerin für eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung sein kann. Wissen - gesellschaftlich, unternehmerisch und technisch - steht hierbei im Mittelpunkt und ist der Kern smarter Digitalisierungskonzepte, die in einem Netzwerk für wirtschaftliche Digitalisierung vermittelt und gefördert werden.“

Auf Ebene der ZENTEC wurden darüber hinaus am 08.04.2022 die Leitvision zur Transformation am Bayerischen Untermain unterzeichnet: 
Aktionsfelder des Kompetenznetzes Transformation
Vernetzung: Die Region ist stark, wenn sie gemeinsam handelt und die digitale Transformation gemeinsam gestaltet.
Innovation: Unternehmen lernen im Netzwerk voneinander und entwickeln im offenen Dialog die Ideen für innovative Prozesse, Produkte und Dienstleistungen. In der Region entsteht ein kreatives Milieu der Digitalisierung.
Mensch und Qualifizierung: Die Anforderungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wachsen und erfordern weiterführende fachliche Qualifikationen. Den Menschen und Betrieben der Region werden bedarfsgerechte Informations- und Weiterbildungsangebote und Ansprechpartner für eine passende Fachkräfteausbildung und Weiterqualifizierung zur Verfügung gestellt. Es wird ein Werkzeugkasten mit Best-Case-Beispielen für die Region erstellt und bekannt gemacht.
Arbeit: Die Digitalisierung verändert und flexibilisiert die Arbeitswelt, speziell im Hinblick auf Ort, Zeit, Arbeitsinhalte und Selbstverständnis der Arbeit. Die Region setzt sich für neue Modelle der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein.“

Ebenfalls in der Sitzung des Plenums am 14.06.2021 wurde die Klimaanpassungsstrategie der Stadt Aschaffenburg vorgestellt. Inhalt dieser Strategie waren auch Leitlinien und Leitsätze. Dieser Beschluss hat in seiner Komplexität durchaus direkten Einfluss auf die Feststellung der Wirtschaftsförderungsstrategie. 

Ergänzend ist noch das Integrationsleitbild der Stadt mit folgendem Teilschwerpunkt zu nennen (2018 fortgeschrieben): 
„Berufliche Integration Dieser integrationspolitische Schwerpunkt wendet sich sowohl an Zuwandernde mit einem ausländischen Berufsabschluss, an Zuwandernde mit einem Schulabschluss, an Zuwandernde ohne Papiere sowie an Asylbewerbende. Berufsintegrationsklassen an den beruflichen Schulen und Klassen mit besonderer Unterstützung beim Erwerb der deutschen Sprache an den allgemeinbildenden Schulen.“

Ein noch laufender und nicht abgeschlossener Prozess ist die Diskussion um die Nachhaltigkeitsstrukturen in der Stadt Aschaffenburg. Am 04.04.2022 wurde ein Nachhaltigkeitsbericht vorgestellt, der sich auf die 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda2030 bezieht, die selbstverständlich Einfluss auf die Wirtschaftsförderungsstrategie haben werden, da man diesen Prozess nicht losgelöst und isoliert von den vorgenannten bereits manifestierten Beschlüssen des Stadtrates führen kann. 

  1. Bisherige Ergebnisse / Zwischenstand

Im Rahmen des moderierten Prozesses zur Entwicklung einer Wirtschaftsförderungsstrategie wurden 4 Leitziele definiert, die auf Workshopebene zum Teil heftig und kontrovers diskutiert wurden. Außerdem war festzustellen, dass im Rahmen der Bewertung einzelner Maßnahmen aus der Runde der Workshopteilnehmenden die Forderung der befragten Unternehmen aus der Stadt nach einer verbesserten Hilfestellung über Fördermöglichkeiten, die mit deutlicher Mehrheit an erster Stelle bei der Frage, welche städtischen Wirtschaftsförderungsleistungen zukünftig (weiterhin) wichtig sind, stand, weit abgeschlagen, hintangestellt wurde. Dieses und weitere Ergebnisse wurde am 05.05.2022 im Wirtschaftsförderungsausschuss vorgestellt. Ebenfalls thematisiert wurde die Frage nach dem Selbstverständnis der Wirtschaftsförderung und die Idee der weiteren Zusammenarbeit. In den Reihen der Workshopteilnehmerinnen und –teilnehmer wurde festgestellt, dass eine Zusammenarbeit auf Arbeitsebene, wie sie bei den Workshops erlebbar wurde, besser beurteilt wird, als der alleinige Austausch im Rahmen eines zweimal im Jahr geplanten städtischen Wirtschaftsförderungsausschusses, der sich in der Regel in Informationsdarstellungen der städtischen Wirtschaftsförderungseinheit erschöpft, aber keine Arbeitsebene aufzeigt. 

Am 05.05.2022 wurde vom Moderator des Prozesses im Wirtschaftsförderungsausschuss dringend die Festlegung von Zielen oder Leitlinien angemahnt. Es wurde auch hier bereits deutlich, dass sich wirtschaftliche Rahmenbedingungen aktuell sehr rasch verändern und z.B. die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine unmittelbare Folgen auf die hiesige Wirtschaft haben. So sind Fragen der Energieversorgung und der Preisentwicklung nach nur wenigen Monaten seit Abschluss der Unternehmensbefragung aktuell in einem anderen Lichte zu sehen und die gewonnenen Ergebnisse sicherlich schon wieder zu relativieren hinsichtlich ihrer Gewichtung. 

Die bereits getroffenen vielfältigen Leitlinien und strategischen Ausrichtungen zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit (siehe Nr. 1) haben indes eine hohe Strahlkraft auf die Entscheidungen zur Ausrichtung der Wirtschaftsförderungsstrategie. 

  1. Weiteres Vorgehen / Ausblick

  1. Leitbilddiskussion als verstetigter Prozess
Am 10.10.2022 soll das Stadtratsplenum den Prozess und seinen Auftrag vom Juni 2021 bewerten und über den Status informiert werden sowie das weitere Vorgehen wie vorgeschlagen feststellen. Aus diesem Grund wurde im Wirtschaftsförderungsausschuss der Abschlussbericht über die Workshopergebnisse vorgestellt, mit dem Ziel die begonnene Leitbilddiskussion unter dem Blickwinkel der vorgenannten bereits getroffenen Grundsatzentscheidungen des Stadtrates weiter zu entwickeln und insbesondere auch auf Arbeitsebene laufend zu aktualisieren. 
Es zeigt sich ganz drastisch auf Grund der aktuellen Fragen zur Energieentwicklung, dass dies ein fortlaufender Prozess sein sollte, der auf Arbeitsebene fortgeführt werden kann, da die Stadt nicht nur isoliert für sich, sondern auch eingebettet in den Bayerischen Untermain wahrgenommen wird und als Oberzentrum entsprechende Aufgaben übernimmt. Eine Leitlinienfeststellung, die auf 8 – 10 Jahre ausgerichtet ist und nicht permanent wegen der sich schnell verändernden Rahmenbedingungen überprüft wird, verliert ihren Anspruch auf ein nachhaltiges und abgestimmtes Vorgehen. 

In der Dokumentation des Prozesses findet man auf Seite 25 ff die Ansätze für vier Leitsätze (bis Seite 39) mit diversen Alternativen und Zusatzbemerkungen. Die Stadtratsfraktionen haben bis Ende Juli 2022 eine Meinungsbildung vorgenommen und diese vier Leitsätze kommentiert 
(Anlage 1). Dabei hat sich ein sehr hoher Übereinstimmungsgrad hinsichtlich des formulierten Leitsatzes 1 herausgestellt, der zum Beschlussvorschlag in Ziffer 1 führte. 

Die Verwaltung hat den Beschlussvorschlag zu Leitsatz 1 ergänzend der Fa. GEFAK als Beratungsunternehmen zur Bewertung übergeben und daraufhin Ende August 2022 folgendes Feedback erhalten: 

Die Stellungnahmen der Fraktionen erscheinen uns insgesamt konstruktiv. Wir freuen uns, dass unsere Entwürfe der Leitsätze 2 bis 4 auf weitgehende Zustimmung stoßen. Selbst bei dem so kontrovers diskutierten Leitsatz 1 scheint uns eine konsens- oder zumindest mehrheitsfähige Formulierung greifbar.
Der Entwurf des Beschlussvorschlages vom 5.8. greift die Rückmeldungen der Fraktionen unseres Erachtens sachgerecht auf. Durch den zweiten Satz in Absatz (1) („Ein weiteres Wachstum der Stadt ist unter Berücksichtigung der städtischen Nachhaltigkeitsziele gewollt.“) ergibt sich aus unserer Sicht allerdings ein logischer Widerspruch zu der Aussage im ersten Satz, dass mit der prognostizierten Einwohnerzahl eine langfristige Kalkulationsbasis für sämtliche Aspekte der Stadtentwicklung vorliegt. Ein weiteres Wachstum würde ja eben diese Kalkulationsbasis verändern. Schlüssiger, konsequenter (und aufrichtiger!) wäre demnach folgende Formulierung: „Die Stadt Aschaffenburg strebt unter Berücksichtigung ihrer Nachhaltigkeitsziele ein weiteres Wachstum ihrer Bevölkerung auf über 72.000 Einwohner an.“
In Absatz (3) empfehlen wir das Wort „stetigen“ zu streichen, da es weder realistisch noch zielführend wäre, bei dem langfristig zu erwartenden Rückgang junger Menschen die kulturellen Angebote für eine kleiner werdende Zielgruppe immer weiter auszuweiten.
Die als „ALTERNATIVE“ gekennzeichnete Formulierung erscheint uns deutlich weniger geeignet, weil sie u.E. sowohl hinsichtlich der Maßnahmen („alle), als auch hinsichtlich der Aspekte Ansiedlungspolitik, Bestandspflege und Existenzgründungsunterstützung zu unspezifisch ist.
Zur geplanten Vorgehensweise: Die finale Ausarbeitung der bereits weitgehend konsensfähigen Leitsätze in enger Abstimmung mit der ZENTEC und unter Einbeziehung der Workshopmitglieder erscheint uns sinnvoll.
Zu den Handlungsfeldern: Die Ergänzung eines 5. Handlungsfeldes (Energie) ist unmittelbar nachvollziehbar und wird von uns begrüßt.“

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den Absatz 1 in Leitsatz 1 zu kürzen und auf die Langfristigkeit der Planungsideen bei einer Bevölkerungszahl bis zu 72.000 Bürgerinnen und Bürgern zu verweisen. Der ergänzende Vorschlag der GEFAK in Absatz 1 folgenden Satz 2 zu etablieren: „Die Stadt Aschaffenburg strebt unter Berücksichtigung ihrer Nachhaltigkeitsziele ein weiteres Wachstum ihrer Bevölkerung auf über 72.000 Einwohner an.“, würden wir entsprechend der kontroversen Diskussionen aber auch der weiteren Aussage der GEFAK, nämlich dass die kontroverse Diskussion um den Leitsatz 1 gezeigt habe, dass eine aus Sicht der GEFAK dringend gebotene wachstumskritische Sicht auf die Ziele und Aufgaben der Wirtschaftsförderung noch nicht „salonfähig“ ist, zurückstellen, da es an der mittel- bis langfristigen Planungsgrundlage aktuell nichts ändert. 

Das Resultat der Bewertung / Beschlussfassung des Plenums wird dem Wirtschaftsförderungs- ausschuss am 18.10.2022 bekanntgegeben. 

Die Weiterentwicklung der Leitziele und Handlungsfelder soll mit bzw. auf der Ebene der ZENTEC GmbH (Zentrum für Technologie, Existenzgründung und Cooperation) erfolgen, da dort bereits eine sehr große Schnittmenge der im Wirtschaftsförderungsausschuss vertretenen Partner:innen involviert ist. Außerdem ist das Vernetzen und Kooperieren auf Ebene des Bayerischen Untermains eines der Geschäftsmodelle der ZENTEC. Der aktuell dort geführte Strategieprozess greift den städtischen Vorschlag auf Arbeitsebene bereits auf. Die Geschäftsführung der ZENTEC kann dies in der Sitzung bestätigen bzw. ergänzen, wenn gewünscht. Insbesondere zielführend und vielversprechend kann eine Datenbasis sein, die eine regionale Unternehmensbefragung generiert und an der alle Netzwerkpartner:innen partizipieren. 

Der in der Stadt konkret angegebene Flächenbedarf befragter Unternehmen, konnte in der Zwischenzeit zum Teil evaluiert werden. Dies führt auch zu einer übergreifenden Betrachtung in die Region, um Unternehmen bestmöglich zu unterstützen und optimal so zu vernetzen, dass Geschäftsideen in der Region bleiben, Arbeitsplätze erhalten werden und Wissenstransfer in der Region bleibt. Konkrete Vorteile und Risiken können auch nur auf der regionalen Ebene beurteilt und gefiltert werden. Die bereits getroffenen Grundsatzentscheidungen zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Stadtrat unterscheiden sich auch nicht wesentlich von den Grundsatzbeschlüssen in den Kreistagen, so dass eine breite Basis für ein abgestimmtes Vorgehen zu erwarten ist. Natürlich ist die Frage nach den Gewerbesteuereinnahmen eine im ureigensten Interesse der jeweiligen Gebietskörperschaft, um Spielräume zu eröffnen. Die Spielräume sind aber auf Grundlage der bereits gefällten politischen Vorgaben zu ressourcenschonendem Handeln und klimaschützenden Maßnahmen längst nicht mehr nur monetärer Art und können daher in einem regionalen Gesamtkontext sehr viel effektiver gesteuert und vor allem weiterentwickelt werden. Es gilt daher auch in dem Maße bzw. auf der regionalen Ebene über gerechte Ausgleiche und übergeordnete Zielververfolgungen (z.B. Beschlüsse der Planungsregion 1 im regionalen Planungsverband) zu verhandeln und Kompromisse einzugehen. 

.Beschluss:

1. Das Stadtratsplenum nimmt den Bericht zum bisherigen Prozess der Neuausrichtung der Wirtschaftsförderungsstrategie der Stadt Aschaffenburg zu Kenntnis (Anlage 7).

2. Es wird angeregt, die Diskussion um die Ziele (Leitsätze) weiter zu führen und insbesondere die Stellungnahmen der Fraktionen nochmals aufzubereiten und gegenüber zu stellen. 

3. Auf den eingeplanten ergänzenden Sachvortrag der Geschäftsführung der ZENTEC GmbH im Wirtschaftsförderungsausschuss am Folgetag (18.10.2022) wird ausdrücklich hingewiesen. 

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.12.2022 09:48 Uhr